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| BGH, 05.12.1961 - VI ZR 261/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- VersR 1962, 231
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 05.12.1961 - VI ZR 261/60
Eine verfahrensrechtliche Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens besteht nur ausnahmsweise, so bei groben Mängeln des eingeholten Gutachtens oder bei besonders schwierigen Fragen (BGH Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 97/52 - LM § 404 ZPO Nr. 2).
- BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09
Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung …
Rn. 8 c) Eine verfahrensrechtliche Pflicht zur Einholung eines weiteren Gutachtens besteht im Hauptsacheverfahren gemäß § 412 ZPO nur ausnahmsweise, nämlich bei besonders schwierigen Fragen, bei groben Mängeln der vorhandenen Gutachten und dann, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt (BGHZ 53, 245, 258; Senatsurteile vom 5. Dezember 1961 - VI ZR 261/60 - VersR 1962, 231, 232; vom 9. Februar 1971 - VI ZR 142/69 - VersR 1971, 472, 473 und vom 4. März 1980 - VI ZR 6/79 - VersR 1980, 533 f.; BGH, Urteil vom 18. März 1974 - III ZR 48/73 - VersR 1974, 804, 806 f.). - BGH, 04.03.1980 - VI ZR 6/79 Auch eine verfahrensrechtliche Pflicht zur Einholung eines weiteren (Ober-)Gutachtens (§ 412 ZPO) besteht nur ausnahmsweise, nämlich bei besonders schwierigen Fragen, bei groben Mängeln der vorhandenen Gutachten und dann, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt ( BGHZ 53, 254, 258; Senatsurteile vom 5. Dezember 1961 - VI ZR 261/60 - VersR 1962, 231 und vom 9. Februar 1971 - VI ZR 142/69 - VersR 1971, 472;… BGH Urt. v. 18. März 1974 - III ZR 48/73 - VersR 1974, 804, 807).
- BGH, 27.01.1966 - II ZR 5/64
Unfall zwischen Pkw und Motorroller auf einer Bundesstraße - Gewährung von …
Für die schwierige Frage des Einflusses eines Schocks auf die Schuldfähigkeit des Klägers kann das vorliegende Gutachten nach dem Stande der ärztlichen Wissenschaft nicht als einwandfreie Grundlage angesehen werden (vgl. BGH VersR 1962, 231, 232) [BGH 05.12.1961 - VI ZR 261/60]. - BGH, 09.01.1967 - II ZR 88/64
Versagung eines Versicherungsschutzes - Umkehrung einer Beweislast - …
Aus der Stapelung der Kisten in der Nähe des bis zum leichten Glühen geheizten Ofens könnte unter Umständen erfahrungsgemäß auf die Verursachung eines Brandes geschlossen werden, z.B. wenn sich das Holz in weniger als 50 cm Entfernung vom Ofen unter Verstoß gegen baupolizeiliche Vorschriften befunden hat (BGH VersR 1962, 231). - BGH, 31.05.1965 - II ZR 66/63
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Benutzung abgefahrener Reifen
Eine verfahrensrechtliche Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens besteht aber nur ausnahmsweise, so bei groben Mängeln der Gutachten oder bei besonders schwierigen Fragen (vgl. BGH VersR 1962, 231 [BGH 05.12.1961 - VI ZR 261/60] ; 1964, 440 m.w.Nachw.).
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