Rechtsprechung
| BGH, 15.01.1963 - VI ZR 75/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 711
- MDR 1963, 400
- VersR 1963, 291
- DVBl 1963, 452
Wird zitiert von ... (3)
- LG Oldenburg, 01.12.2023 - 2 O 2383/15
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von Verletzungen durch …
Gerade hier begünstigen die Eigentümlichkeiten des Bahnverkehrs erfahrungsgemäß das Entstehen von Unfällen, weshalb sich die besondere Bahnhaftung auf Unfälle beschränkt, die diesen Vorgängen zuzurechnen sind (vgl. statt vieler: BGH, Urteil vom 15. Januar 1963 - VI ZR 75/62, NJW 1963, 711; BGH, Urteil vom 5. März 1963 - VI ZR 15/62, NJW 1963, 1107;… Filthaut/Piontek/Kayser/Piontek, 10. Aufl. 2019, HPflG § 1 Rn. 67, m.w.N.).Anders als etwa bei einer Stilllegung einer Bahnstrecke, bei der die Beförderungsvorgänge örtlich ruhen und damit die typischen Eisenbahngefahren schlechthin ausgeschaltet sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1963 - VI ZR 75/62, NJW 1963, 711 (712)) ist das Abstellen eines Waggons auf den Abstellgleisen in der Regel vorübergehender Art und dient der Bereithaltung desselben für den baldigen Wiedereinsatz.
- BGH, 05.03.1963 - VI ZR 15/62
Schaden eines Kraftfahrers wegen eines Zusammenpralls eines Kfz mit einer wegen …
Dabei sind, wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 15. Januar 1963 - VI ZR 75/62 - ausgesprochen hat, auch die der Vorbereitung und der Abwicklung der Beförderung dienenden Vorgänge dem Bahnbetrieb zuzurechnen, wenn sie im Zusammenhang mit wirklich ablaufenden Beförderungsvorgängen stehen. - BGH, 01.06.1976 - VI ZR 224/74
Nebengeleis - Waggon - Abrollen - Eisenbahn
Zum Begriff des Betriebes der Eisenbahn gehören nach ständiger Rechtsprechtang zuvörderst die gesamten, der Beförderung dienenden Tätigkeiten, nämlich deren Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung, aber auch solche Vorgänge, die mit der eigentlichen Beförderungstätigkeit in einem örtlichen und zeitlichen, inneren oder äußeren Zusammenhang stehen, sofern die Ursache des Unfalls in einer dem Eisenbahnbetrieb eigentümlichen Gefahr zu finden ist (vgl. BGHZ 1, 17, 19; Senatsurteile vom 15. Januar 1963 - VI ZR 75/62 - NJW 1963, 711 = VersR 1963, 291 m.w.Nachw. und vom 5. Mai 1963 - VI ZR 15/62 - NJW 1963, 1107 - VersR 1963, 583).
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