Rechtsprechung
| BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Binnenschiffers gegen seine Versicherung auf Befreiung von Schadensersatzansprüchen - Verletzung einer Pflicht aus dem Versicherungsvertrag durch Nichtgewährung von Rechtschutz in einem Haftpflichtprozess - Verpflichtung eines Schiffseigners zum Ersatz ...
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1963, 421
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.02.1959 - II ZR 171/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61
Dem steht nicht entgegen, daß die "richterliche Entscheidung" (§ 2 Nr. 1 AVB) ein Versäumnisurteil ist, da die Beklagte von dem schwebenden zweiten Haftpflichtprozeß Kenntnis hatte, ihrem Versicherungsnehmer aber keinen Rechtsschutz gewährt, sondern ihm freie Hand gelassen hatte (EGH VersR 1956, 707; 1959, 256). - BGH, 21.02.1957 - II ZR 175/55
Haftpflichtversicherung. Beweislast.
Auszug aus BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61
Die bindende Wirkung des Versäumnisurteils für den vorliegenden Rechtsstreit erstreckt sich auch auf die Gründe dieser Verurteilung, wenn und soweit die Verurteilung entsprechend dem im ersten Deckungsprozeß erlassenen Urteil Schadenersatzansprüche zum Gegenstand hat, die auf dem Binnenschiffahrtsgesetz beruhen; dabei ist es gleichgültig, ob diese Ansprüche auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften hergeleitet werden können (vgl. BGHZ 23, 355, 359) [BGH 21.02.1957 - II ZR 175/55]. - BGH, 11.10.1956 - II ZR 137/55
Pflicht des Versicherten zur Mitteilung gerichtlich geltend gemachter …
Auszug aus BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61
Dem steht nicht entgegen, daß die "richterliche Entscheidung" (§ 2 Nr. 1 AVB) ein Versäumnisurteil ist, da die Beklagte von dem schwebenden zweiten Haftpflichtprozeß Kenntnis hatte, ihrem Versicherungsnehmer aber keinen Rechtsschutz gewährt, sondern ihm freie Hand gelassen hatte (EGH VersR 1956, 707; 1959, 256).
- BGH, 08.10.1952 - II ZR 309/51
Sozialversicherung und § 159c VersVertrG
Auszug aus BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61
Da die Klägerin kraft des von ihr erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zur Einziehung des Versicherungsanspruches des Haftpflichtschuldners gegen die Beklagte berechtigt ist, hat sich dieser Befreiungsanspruch in ihrer Person als der Gläubigerin des Haftpflichtanspruchs in einen Zahlungsanspruch verwandelt, wobei es unerheblich ist, ob die Klägerin selbst die Geschädigte oder Rechtsnachfolgerin der Geschädigten ist (RGZ 158, 6, 12; vgl BGHZ 7, 244, 246 f [BGH 08.10.1952 - II ZR 309/51]ür den Haftpflichtanspruch nach § 158 c VVG). - BGH, 21.05.1959 - II ZR 144/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61
Der Senat hat in seinem im VersR 1959, 499 veröffentlichten Urteil offen gelassen, wie die Rechtslage zu beurteilen ist, wenn der Versicherungsnehmer bei der Schadensregulierung leichtfertig gehandelt hat. - RG, 27.05.1938 - VII 16/38
1. Kann bei der Haftpflichtversicherung der Versicherer gegenüber dem Verletzten, …
Auszug aus BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61
Da die Klägerin kraft des von ihr erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zur Einziehung des Versicherungsanspruches des Haftpflichtschuldners gegen die Beklagte berechtigt ist, hat sich dieser Befreiungsanspruch in ihrer Person als der Gläubigerin des Haftpflichtanspruchs in einen Zahlungsanspruch verwandelt, wobei es unerheblich ist, ob die Klägerin selbst die Geschädigte oder Rechtsnachfolgerin der Geschädigten ist (RGZ 158, 6, 12; vgl BGHZ 7, 244, 246 f [BGH 08.10.1952 - II ZR 309/51]ür den Haftpflichtanspruch nach § 158 c VVG).
- BGH, 07.02.2007 - IV ZR 149/03
Rechtstellung des Haftpflichtversicherers; Pflicht zur Abwehr unberechtigter …
Wird gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, hat er dies dem Versicherer nur unverzüglich anzuzeigen (§ 5 Nr. 2 Abs. 4 AHB), alles Weitere ist Sache des Versicherers, insbesondere die Auswahl und Beauftragung des Rechtsanwalts auf seine Kosten (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1963 - II ZR 71/61 - VersR 1963, 421 unter III).Nach Leistungsablehnung hat der Versicherungsnehmer auch keine Obliegenheiten mehr zu erfüllen (BGHZ 107, 368, 370 f.; BGH, Urteile vom 7. November 1966 - II ZR 12/65 - VersR 1967, 27 unter III und vom 21. Februar 1963 aaO;… Prölss in Prölss/Martin, aaO § 6 Rdn. 33).
- OLG Saarbrücken, 08.04.2003 - 3 U 159/02
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten) …
Dies gilt für den Versicherer selbst dann, wenn er am Haftpflichtprozess nicht mitgewirkt hat (vgl. BGH, VersR 1963, 421;… Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 29;… Geigel-Schlegelmilch, aaO., 13. Kap., Rdnr. 24;… Bauer, aaO., Rdnr. 479).Die Bindungswirkung bezieht sich auf Grund und Betrag der Verurteilung im Haftpflichtprozess und umfasst auch Einzelfeststellungen des Haftpflichturteils (vgl. BGH, VersR 1963, 421; OLG Hamm, 1987, 603 (604);… Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 30;… Bauer, aaO., Rdnr. 479).
Über die Voraussetzungen ist vielmehr im Deckungsprozess selbstständig zu entscheiden (vgl. BGH, VersR 1963, 421; SaarlOLG, VersR 1993, 1004 (1005);… Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 31; Reiff, VersR 1990, 113 (120)).
Solche Obliegenheiten werden von der ganz herrschenden Auffassung auch verneint (vgl. BGH, VersR 1963, 421 (422); NJW-RR 1992, 413;… einschränkend Stiefel/Hofmann, aaO., § 7 AKB, Rdnr. 271 ff).
- BGH, 19.03.2003 - IV ZR 233/01
Rückwirkende Anwendbarkeit des Ausschlussgrundes der wissentlichen …
Da das Versäumnisurteil keine Entscheidungsgründe enthält und damit keine Feststellungen zum Pflichtverstoß getroffen hat, muß auf die Klageschrift zurückgegriffen werden (BGH, Urteil vom 21. Februar 1963 - II ZR 71/61 - VersR 1963, 421 unter I).
- LG Dortmund, 01.06.2006 - 2 O 268/05 Dies gilt für den Versicherer selbst dann, wenn er am Haftpflichtprozess nicht mitgewirkt hat (vgl. BGH, VersR 1963, 421; OLG Hamm VersR 2005, 1678;… Prölss/Martin-Voit, § 149 VVG, Rdnr. 29).
Rn. 34 Die Bindungswirkung bezieht sich auf Grund und Betrag der Verurteilung im Haftpflichtprozess und umfasst auch Einzelfeststellungen des Haftpflichturteils (vgl. BGH, VersR 1963, 421; OLG Hamm OLGR 2003, 371;… Prölss/Martin-Voit, § 149 VVG, Rdnr. 30).
Über die Voraussetzungen ist vielmehr im Deckungsprozess selbstständig zu entscheiden (vgl. BGH, VersR 1963, 421; OLG Saarbrücken, VersR 1993, 1004 (1005);… Prölss/Martin-Voit, § 149 VVG, Rdnr. 31; Reiff VersR 1990, 113 (120)).
- OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
Rechtsstellung des privaten Haftpflichtversicherers im Haftpflichtprozess gegen …
Wird gegen den VN ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, hat er dies dem Versicherer nur unverzüglich anzuzeigen (§ 5 Nr. 2 Abs. 4 AHB); alles Weitere ist Sache des Versicherers, insbesondere die Auswahl und Beauftragung des Rechtsanwalts auf seine Kosten (vgl. BGH in VersR 1963, 421 unter III). - OLG München, 29.03.1999 - 30 U 761/98
Notwendigkeit einer Überweisung bzw. Pfändung der Ansprüche des Versicherten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 26.03.1999 - 4 U 40/98
Folgen unterlassener Anzeige des Versicherungsfalls im Steuerberaterregreß
Zwar hat sich der behauptete Freistellungsanspruch der GmbH in der Person der Klägerin in einen Zahlungsanspruch gegen die Beklagte umgewandelt, da sie diesen Freistellungsanspruch gepfändet und sich hat überweisen lassen (vgl. BGH VersR 1997, 729 (731); 1963, 421 (422); 1964, 156 (157);… Voit in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. 1998, § 149, Rdnr. 3).Zwar entfaltet ein im vorausgegangenen Haftpflichtprozeß erstrittener Titel grundsätzlich Bindungswirkung für den nachfolgenden Deckungsprozeß (vgl. nur BGH VersR 1963, 421 (422); NJW 1993, 68 m. w. N.).
- BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Rechtsfolgen eines Anerkenntnisses der Haftpflicht
Der VN wird allerdings auch ohne ein Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehalten sein, den Haftpflichtanspruch nicht leichtfertig, d.h. grob fahrlässig anzuerkennen und zu erfüllen (…vgl. Johannsen bei Brück/Möller a.a.O. Anm. B 66;… Prölss/Martin VVG 20. Aufl. § 154 Anm. 3 a.E.; letztlich offengelassen in BGH VersR 1959, 499; 1962, 150; 1963, 421). - OLG München, 27.11.1979 - 5 U 2653/79 Im Deckungsprozeß werden die mit der Haftpflichtfrage zusammenhängenden Streitpunkte in aller Regel nicht entschieden; diese bleiben dem Haftpflichtprozeß vorbehalten (BGH VersR 60, 73; 63, 421; OLG Hamm VersR 60, 784 (785);… Geigel, Der Haftpflichtprozeß 16. Aufl. § 13 Rdnr. 16, der entweder dem Deckungsprozeß vorangehen oder parallel daneben laufen oder ihm nachfolgen kann.
Die von der Rechtsprechung anerkannten Fallgruppen, in denen ausnahmsweise auch über die Haftpflichtfrage im Deckungsprozeß mitzuentscheiden ist, nämlich die Fälle, in denen der Haftpflichtprozeß durch Versäumnisurteil entschieden worden ist (vgl. BGH VersR 60, 73
; 61, 1110; 63, 421) bzw. in denen die auch für den Deckungsprozeß maßgeblichen Vortragen im Haftungsprozeß nicht entschieden worden sind, weil sie dort nicht entscheidungserheblich waren und im vorliegenden Rechtsstreit nicht gegeben. - OLG Hamburg, 03.03.1981 - 12 U 114/80
Inanspruchnahme einer Betriebshaftpflichtversicherung für einen Brandschaden in …
Das ist in der Rechtsprechung für den Fall der Befriedigung des Geschädigten durch den Versicherungsnehmer nach Ablehnung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer (BGH VersR 1959 Seite 499) und für den Fall der rechtskräftigen Verurteilung des Versicherten zur Leistung von Schadensersatz an den Geschädigten nach Ablehnung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer (BGH VersR 1963 Seite 421, 422) ausgesprochen.
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