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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1963 - VI ZR 15/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,959
BGH, 05.03.1963 - VI ZR 15/62 (https://dejure.org/1963,959)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1963 - VI ZR 15/62 (https://dejure.org/1963,959)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1963 - VI ZR 15/62 (https://dejure.org/1963,959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schaden eines Kraftfahrers wegen eines Zusammenpralls eines Kfz mit einer wegen eines herannahenden Zuges geschlossenen Bahnschranke als Schaden "bei dem Betriebe" der Eisenbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1107
  • MDR 1963, 581
  • VersR 1963, 583
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.1955 - VI ZR 257/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1963 - VI ZR 15/62
    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 3. Dezember 1955 - VI ZR 257/54 - VersR 1956, 99 darauf hingewiesen, daß es bei der Prüfung, ob eine Straße verkehrsreich ist, nicht darauf ankommt, daß sich der Unfall gerade zu einer verkehrsstillen Zeit ereignet hat.

    Das Berufungsurteil geht zutreffend davon aus, daß der Unternehmer einer Eisenbahn auf Grund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht über die Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung hinaus verpflichtet sein kann, Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs auf einem Bahnübergang zu treffen, wenn sich diese im einzelnen Fall als notwendig erweisen, um besonderen Gefahren des Bahnbetriebes vorzubeugen (Urteil des BGH vom 3. Dezember 1953 - VI ZR 257/54 - VersR 1956, 99).

  • BGH, 17.09.1962 - III ZR 212/61

    Aufwendungen, die der Haftpflichtversicherer eines Unfallschädigers in seiner …

    Auszug aus BGH, 05.03.1963 - VI ZR 15/62
    Abgesehen von den Bedenken, die dagegen bestehen, die feststehende Verantwortung des einen Teils gegen ein unterstelltes Verschulden des anderen Teils abzuwägen (vgl. das Urteil des BGH vom 17.9.1962 - III ZR 212/61 - VersR 1962, 1103), legen die Ausführungen des Berufungsgerichts die Annahme nahe, daß es bei seiner Abwägung die Betriebsgefahr der Eisenbahn nicht berücksichtigt und vor allem nicht beachtet hat, daß die von der Bahn ausgehende Gefahr durch die Blendwirkung der Strassenlaterne über das gewöhnliche Maß hinaus gesteigert war.
  • BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …

    Auszug aus BGH, 05.03.1963 - VI ZR 15/62
    Soweit aus dieser oder einer früheren Entscheidung (VI ZR 130/52 vom 21. November 1953, VersR 1954, 81) gefolgert werden könnte, der Verkehrsreichtum müsse im allgemeinen zur Unfallzeit bestanden haben, wird diese Auffassung nicht aufrechterhalten.
  • BGH, 11.12.1950 - III ZR 154/50

    Betriebsgefahr und höhere Gewalt

    Auszug aus BGH, 05.03.1963 - VI ZR 15/62
    Ein Betriebsunfall der Bahn liegt vielmehr auch dann vor, wenn ein unmittelbarer äußerer - örtlicher und zeitlicher - Zusammenhang zwischen einem Unfall und einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung der Eisenbahn besteht (BGHZ 1, 17; RGZ 126, 137 und 144 S. 206, 208).
  • BGH, 15.01.1963 - VI ZR 75/62
    Auszug aus BGH, 05.03.1963 - VI ZR 15/62
    Dabei sind, wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 15. Januar 1963 - VI ZR 75/62 - ausgesprochen hat, auch die der Vorbereitung und der Abwicklung der Beförderung dienenden Vorgänge dem Bahnbetrieb zuzurechnen, wenn sie im Zusammenhang mit wirklich ablaufenden Beförderungsvorgängen stehen.
  • RG, 30.10.1929 - VI 318/29

    1. Liegt ein Unfall beim Betrieb der Eisenbahn vor, wenn ein Fahrgast auf dem …

    Auszug aus BGH, 05.03.1963 - VI ZR 15/62
    Ein Betriebsunfall der Bahn liegt vielmehr auch dann vor, wenn ein unmittelbarer äußerer - örtlicher und zeitlicher - Zusammenhang zwischen einem Unfall und einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung der Eisenbahn besteht (BGHZ 1, 17; RGZ 126, 137 und 144 S. 206, 208).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

    Ein Betriebsunfall im Sinne des § 1 Abs. 1 HPflG liegt vor, wenn ein unmittelbarer äußerer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung der Bahn besteht oder wenn der Unfall durch eine dem Bahnbetrieb eigentümliche Gefahr verursacht worden ist (BGHZ 1, 17, 19; Senatsurteile vom 18. Dezember 1956 - VI ZR 166/56 - VersR 1957, 112; vom 5. März 1963 - VI ZR 15/62 - VersR 1963, 583, 584; vom 10. März 1987 - VI ZR 123/86 - VersR 1987, 781).
  • LG Oldenburg, 01.12.2023 - 2 O 2383/15

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von Verletzungen durch …

    Gerade hier begünstigen die Eigentümlichkeiten des Bahnverkehrs erfahrungsgemäß das Entstehen von Unfällen, weshalb sich die besondere Bahnhaftung auf Unfälle beschränkt, die diesen Vorgängen zuzurechnen sind (vgl. statt vieler: BGH, Urteil vom 15. Januar 1963 - VI ZR 75/62, NJW 1963, 711; BGH, Urteil vom 5. März 1963 - VI ZR 15/62, NJW 1963, 1107;… Filthaut/Piontek/Kayser/Piontek, 10. Aufl. 2019, HPflG § 1 Rn. 67, m.w.N.).

    Hierzu zählen auch die der Vorbereitung und der Abwicklung der Beförderung dienenden Vorgänge, sofern ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und einer dem Bahnbetrieb eigentümlichen Gefahr besteht (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1963 - VI ZR 15/62, aaO; BGH…, Urteil vom 1. Juni 1976 - VI ZR 224/74, Rn. 6, juris;… BeckOGK/M. Vogeler, 1.5.2023, HPflG § 1 Rn. 63;… Filthaut/Piontek/Kayser/Piontek, 10. Aufl. 2019, HPflG § 1 Rn. 68).

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 123/86

    Verletzung eines Mitschülers während einer Klassenfahrt; Verletzung eines …

    Ein Betriebsunfall im Sinne des § 1 Abs. 1 HPflG liegt nicht nur vor, wenn der Unfall durch eine dem Eisenbahnbetrieb eigentümliche Gefahr verursacht worden ist, sondern auch dann, wenn ein unmittelbarer äußerer - örtlicher und zeitlicher - Zusammenhang zwischen dem Unfall und einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung der Eisenbahn besteht (BGHZ 1, 17, 19; Senatsurteile vom 18. Dezember 1956 - VI ZR 166/56 - VersR 1957, 112 und vom 5. März 1963 - VI ZR 15/62 - NJW 1963, 1107 = VersR 1963, 583, 584, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1966 - VI ZR 262/64

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall eines Motorradfahrers an einer …

    Auf die Revision der Klägerin ist das Berufungsurteil durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. März 1963 (veröffentlicht in NJW 1963 Seite 1107) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.
  • BGH, 01.06.1976 - VI ZR 224/74

    Nebengeleis - Waggon - Abrollen - Eisenbahn

    Zum Begriff des Betriebes der Eisenbahn gehören nach ständiger Rechtsprechtang zuvörderst die gesamten, der Beförderung dienenden Tätigkeiten, nämlich deren Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung, aber auch solche Vorgänge, die mit der eigentlichen Beförderungstätigkeit in einem örtlichen und zeitlichen, inneren oder äußeren Zusammenhang stehen, sofern die Ursache des Unfalls in einer dem Eisenbahnbetrieb eigentümlichen Gefahr zu finden ist (vgl. BGHZ 1, 17, 19; Senatsurteile vom 15. Januar 1963 - VI ZR 75/62 - NJW 1963, 711 = VersR 1963, 291 m.w.Nachw. und vom 5. Mai 1963 - VI ZR 15/62 - NJW 1963, 1107 - VersR 1963, 583).
  • LG Oldenburg, 24.07.2006 - 5 O 3878/05
    Ein Betriebsunfall im Sinne des § 1 Abs. 1 HPflG ist gegeben, wenn ein unmittelbarer äußerer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung der Bahn besteht oder wenn der Unfall durch eine dem Bahnbetrieb eigentümliche Gefahr verursacht ist (BGHZ 1, 17, 19; BGH VersR 1957, 112; BGH VersR 1963, 583, 584; BGH VersR 1987, 781).
  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZB 13/85

    Schlussurteil nach Abgabe einer übereinstimmenden Teilerledigungserklärung und …

    Die mit der Berufung angegriffene gerichtliche Entscheidung war demnach in der richtigen Form ergangen (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 4.1.1963 - V ZB 19/62 - VersR 1963, 583 = LM ZPO § 99 Nr. 10).
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