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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1963 - VI ZR 133/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,13620
BGH, 26.03.1963 - VI ZR 133/62 (https://dejure.org/1963,13620)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1963 - VI ZR 133/62 (https://dejure.org/1963,13620)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1963 - VI ZR 133/62 (https://dejure.org/1963,13620)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 674
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten …

    Auszug aus BGH, 26.03.1963 - VI ZR 133/62
    r\ \ einem äußeren Anlaß (Trauma), sei es sogar spontan« Anderer seits kann diese Erkrankung nach ärztlicher Erfahrung aber auch jahrelang bestehen, ohne daß das Befinden des Betroffenen beeinträchtigt ist« Da den Beklagten die Bev/cislast trifft (BGHZ 3, 288 und 10, 6), hat das Berufungsgericht mit Recht angenommen, daß die danach verbleibenden Zweifel, ob der Kläger auch bei einem eigengesetzlichen Portschreiten seiner Erkrankung in absehbarer Zeit erwerbsunfähig geworden v/ä'te zu Lasten des Beklagten gehen,.
  • BGH, 08.07.1953 - VI ZR 137/52
    Auszug aus BGH, 26.03.1963 - VI ZR 133/62
    Vergeßlichkeit, Reizbarkeit, gesteigerter Ermüdbarkeit, Merk- und Konzentrationsschwäche und vegetativer Labilität sowie zu einer hirnorganisehen Wesensvorändcrung führte" Daß diese Gesundheitsschäden des Klägers in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem vom Beklagten verschuldeten Unfall stehen, zweifelt auch die Revision nicht an" Allerdings sind sie nur deshalb in diesem Ausmaß aufgetreten, weil die Hirnhaut des Klägers schon durch die Pachymeningitis haemorrhagica interna geschädigt war" Das steht aber nicht der Annahme entgegen, daß die jetzigen Krankheit serscheinungen durch den Unfall ausgelöst und im Rechtssinne in vollem Umfang eine Folge des Unfalls sind (vgl" die Urteile des BGH vom 8" Juli 1953 - VI ZR 137/52 - VRS 5, 263 Nr" 484 und vom 9«" Januar 1962 - VI ZR 138/61 - VRS 22, 171 Nr" 78)".
  • BGH, 06.11.1984 - VI ZR 26/83

    Ückschaupflicht des Straßenbahnfahrers

    Danach kann auch ein besonders vorsichtiger Fahrzeugführer, wie ihn § 7 Abs. 2 StVG voraussetzt, darauf vertrauen, daß sich andere Verkehrsteilnehmer verkehrsgerecht verhalten; er muß nicht mit groben Verkehrsverstößen rechnen (vgl. Senatsurteile vom 26. März 1963 - VI ZR 133/62 - VersR 1963, 674, 675 und vom 20. Dezember 1966 - VI ZR 3/65 - VersR 1967, 283, 284;… vgl. ferner Full in Full/Möhl/Rüth, Straßenverkehrsrecht, 1980, § 7 StVG Rdn. 296;… Steffen in Krumme, Straßenverkehrsgesetz, § 7 Rdn. 25).
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