Rechtsprechung
| BGH, 27.06.1963 - II ZR 112/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1963, 824
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84
Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung
Er kann fehlen, wenn der Geschädigte oder ein Dritter in völlig ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden erst endgültig herbeiführt (vgl. BGHZ 3, 261, 268; 57, 25, 27 f; 63, 189, 191 f; BGH, Urt. v. 27. Juni 1963 - II ZR 112/62, VersR 1963, 824, 825; v. 21. Januar 1964 - VI ZR 45/63, VersR 1964, 408, 409; v. 3. Oktober 1978 - VI ZR 253/77, LM BGB § 249 Bb Nr. 26). - BGH, 10.06.1968 - II ZR 101/66 Handelt in einer durch den Schädiger schuldhaft geschaffenen Gefahrenlage der Geschädigte oder ein Dritter fehlerhaft, so wird der Ursachenzusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem eingetretenen Schaden jedenfalls dann nicht berührt, wenn das fehlerhafte Handeln des Geschädigten oder des Dritten nicht grob fahrlässig und nicht außerhalb der Lebenserfahrung liegt (BGH VersR 1963, 824, 825; 1964, 408, 409 m. w. Nachw.).
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