Rechtsprechung
| BGH, 06.10.1964 - VI ZR 156/63 |
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BGB §§ 249, 842
Erwerbsschaden des Mitgesellschafters bei Vereinbarung einer Gewinnbeteiligung als Tätigkeitsvergütung
Papierfundstellen
- VersR 1964, 1243
- DB 1964, 1696
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51
Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur …
Auszug aus BGH, 06.10.1964 - VI ZR 156/63
Auf solche Bezüge hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 5. Februar 1963 (VI ZR 33/62 = VersR 63, 369) den Grundsatz erstreckt, daß die Weiterzahlung von Lohn und Gehalt an den körperlich verletzten und arbeitsunfähig gewordenen Arbeitnehmer die Schadensersatzpflicht des verantwortlichen Schädigers nicht berührt (BGHZ 7, 30; 21, 112). - BGH, 05.02.1963 - VI ZR 33/62
Erwerbsschaden des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft
Auszug aus BGH, 06.10.1964 - VI ZR 156/63
Auf solche Bezüge hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 5. Februar 1963 (VI ZR 33/62 = VersR 63, 369) den Grundsatz erstreckt, daß die Weiterzahlung von Lohn und Gehalt an den körperlich verletzten und arbeitsunfähig gewordenen Arbeitnehmer die Schadensersatzpflicht des verantwortlichen Schädigers nicht berührt (BGHZ 7, 30; 21, 112). - BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55
Unfall eines Arbeitnehmers
Auszug aus BGH, 06.10.1964 - VI ZR 156/63
Auf solche Bezüge hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 5. Februar 1963 (VI ZR 33/62 = VersR 63, 369) den Grundsatz erstreckt, daß die Weiterzahlung von Lohn und Gehalt an den körperlich verletzten und arbeitsunfähig gewordenen Arbeitnehmer die Schadensersatzpflicht des verantwortlichen Schädigers nicht berührt (BGHZ 7, 30; 21, 112). - BGH, 21.05.1955 - IV ZR 7/55
Handelsunternehmen einer Erbengemeinschaft
Auszug aus BGH, 06.10.1964 - VI ZR 156/63
In ihr gilt weitgehend der Grundsatzs daß die Mitgesellschafter nach besten Kräften verpflichtet sind, die ausgefallene Arbeitskraft eines verletzten Gesellschafters zu ersetzen, ohne hierfür eine zusätzliche Vergütung fordern zu können (vgl. Urteil des erkennenden Senats BGHZ 17, 299). - BGH, 03.04.1962 - VI ZR 162/61
Schadensersatz hinsichtlich einer Erwerbseinbuße infolge eines Unfalls - …
Auszug aus BGH, 06.10.1964 - VI ZR 156/63
Dementsprechend ist dieser Weg auch durchweg in der Rechtsprechung begangen worden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 3. April 1962 - VI ZR 162/61 = VersR 62, 622; OLG Düsseldorf VersR 62, 555).
- BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68
Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne
Das muß sich allerdings nicht im Verlust bisher bezogener Einnahmen zeigen, sondern kann auch dadurch sichtbar werden, daß ohne die Schädigung zu erwartende, gegebenenfalls auch gesteigerte Gewinne nicht gemacht werden konnten (§ 252 BGB), wie dies gerade bei selbständigen Unternehmern der Fall sein kann (vgl. Senatsurteilevom 6. Oktober 1964 - VI ZR 156/63 - VersR 1964, 1243 undvom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 - VersR 1967, 83). - BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74
Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH
Für die Art und Weise des Schadensausgleichs (§§ 249 ff BGB) ist allerdings zu beachten, daß der Alleingesellschafter, wenn er - allein oder auch neben der ihm entgangenen Tätigkeitsvergütung (vgl. Senatsurteilevom 6. Oktober 1964 - VI ZR 156/63 = a.a.O. undvom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 = a.a.O.) - Gewinnentgang vom Schädiger fordert, damit Einbußen ersetzt verlangt, die identisch mit den Verlusten sind, welche das verselbständigte Vermögen der Gesellschaft belasten und deren Ausgleich an dieser Stelle in der Regel am ehesten geeignet ist, den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestanden haben würde (§ 249 BGB). - BGH, 07.12.1993 - VI ZR 152/92
Gemeinsamer Betrieb eines Erwerbsgeschäfts durch Eheleute in Gütergemeinschaft; …
aa) Das Berufungsgericht geht allerdings zutreffend davon aus, daß bei Bestehen einer Gesellschaft der einzelne Gesellschafter als Erwerbsschaden nur die - durch den unfallbedingten Ausfall seiner Tätigkeit verursachte - Minderung seines Gewinnanteils geltend machen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 6. Oktober 1964 - VI ZR 156/63 - VersR 1964, 1243, 1244; vom 30. März 1965 - VI ZR 274/63 - VersR 1965, 592, 593 und vom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 - VersR 1967, 83). - BGH, 09.03.1971 - VI ZR 158/69
Ersatzfähigkeit des Geschäftsführergehalts des Alleingesellschafters einer GmbH
Dagegen müsse der auf eigene Rechnung Erwerbstätige konkret nachweisen, daß sein Verdienst ohne den Schadensfall höher gewesen sein würde (BGH Urt. vom 6. Oktober 1964 - VI ZR 156/63 - VRS 28, 1, 2; vom 5.Juli 1966 - VI ZR 275/64 - VersR 1966, 957, 958). - KG, 29.09.1986 - 12 U 1459/85
Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen Linksabbieger und …
Allerdings trifft es zu, daß bei einem unfallbedingten Ausfall eines Gesellschafters einer Personalgesellschaft grundsätzlich sein Verdienstausfall unmittelbar nicht nach den Kosten einer Ersatzkraft berechnet werden kann, sondern nach der unfallbedingten Minderung seines Gewinnanteils an der Gesellschaft (BGH VersR 1964, 1243 ; 1963, 433).
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