Rechtsprechung
| BGH, 10.12.1963 - VI ZR 10/63, VI ZR 19/63 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,4383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gefahrlose Überquerung der Fahrbahn mit Rücksicht auf den Geradeausverkehr - Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls auf Grund einer plötzlichen Linksschwenkung eines Radfahrers
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Haftung aller Täter - Fahrlässige Nebentäterschaft - Allgemeine Deliktsvoraussetzungen
Papierfundstellen
- VersR 1964, 243
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.06.1959 - VI ZR 95/58
Motorradunfall - § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB ist unanwendbar bei selbständigen …
Auszug aus BGH, 10.12.1963 - VI ZR 10/63
Das ergibt sich gerade aus den Belegstellen, auf die sich das Oberlandesgericht zur Begründung seiner abweichenden Ansicht beruft (BGHZ 30, 203, 206; Erman/Drees, Komm. zum BGB § 830 Anm. 4). - BGH, 25.11.1959 - 4 StR 424/59
Auszug aus BGH, 10.12.1963 - VI ZR 10/63
Die vom Oberlandesgericht angeführten Zitate aus Rechtsprechung und Schrifttum (…Müller, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl. § 1 StVO Anm. 2 = S. 731;… Floegel-Hartung, Straßenverkehrsrecht 13. Aufl. § 1 StVO Note 3; BGHSt 14, 24, 27; BGH VRS 4, 527, 528; VRS 7, 68) enthalten keine Belege für den Standpunkt, daß die Erstbeklagte in dem hier gegebenen Fall nicht als Verkehrsteilnehmerin im Sinne des § 1 StVO gehandelt hätte. - BGH, 02.02.1955 - VI ZR 278/53
Auszug aus BGH, 10.12.1963 - VI ZR 10/63
Vor allem ergibt sich gerade aus der im Berufungsurteil angeführten Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGH VersR 1955, 189; 1962, 786; LM StVO § 8 Nr. 9), daß nicht allgemein aus der Tatsache, daß ein Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrzeug auf die linke Straßenseite gekommen ist, zunächst auf ein Verschulden dieses Fahrers geschlossen werden darf. - BGH, 01.06.1962 - VI ZR 235/61
Auszug aus BGH, 10.12.1963 - VI ZR 10/63
Vor allem ergibt sich gerade aus der im Berufungsurteil angeführten Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGH VersR 1955, 189; 1962, 786; LM StVO § 8 Nr. 9), daß nicht allgemein aus der Tatsache, daß ein Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrzeug auf die linke Straßenseite gekommen ist, zunächst auf ein Verschulden dieses Fahrers geschlossen werden darf.
- BGH, 26.11.1974 - VI ZR 164/73
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines motorsportlichen Wettbewerbs
In beiden Fällen ist es so anzusehen, daß ihre Fehler die Fehler der anderen Verkehrssicherungspflichtigen auslösten oder förderten, so daß sie neben ihnen dem Kläger auf Schadensersatz haften (vgl. auch Senatsurteil vom 10. Dezember 1963 - VI ZR 10 und 19/63 = VersR 1964, 243, 244). - BGH, 23.02.1988 - VI ZR 151/87
Haftung aus fahrlässiger Nebentäterschaft
Der Nebentäter hat auch dann, wenn zwischen den Einzelhandlungen ein naher örtlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, nicht für den Tatbeitrag eines anderen Nebentäters einzustehen; er haftet vielmehr nur für die Folgen seines eigenen rechtswidrigen Verhaltens nach den allgemeinen Zurechnungsregeln (BGHZ 30, 203, 206; Senatsurteil vom 10. Dezember 1963 - VI ZR 10 und 19/63 - VersR 1964, 243, 244;… vgl. ferner BGB -RGRK, 12. Aufl., § 840 Rdn. 20 f.; Deutsch, Haftungsrecht, Band I, S. 340;… Esser/Weyers, Schuldrecht, Band II, Besonderer Teil, 6. Aufl., S. 512;… MünchKomm-Mertens, BGB , 2. Aufl., § 830 Rdn. 5 f.).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.