Rechtsprechung
| BGH, 14.11.1963 - III ZR 123/62 |
Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1964, 307
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.07.1963 - III ZR 61/62
Voraussetzungen der Revision nach § 547 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
Auszug aus BGH, 14.11.1963 - III ZR 123/62
Da dor Wert des Besehwerdegogenstandes mit nur 579? 38 Bli die Rovioions3umme nicht erreicht, das Berufungsgericht die Revision auch nicht zugelaason hat (§ 546 Abs« 1 ZPO), v/ürdo die Revision nur unter don besonderen Voraussetzungen des § 547 Abo«, 2 ZPO statthaft sein Die Unanwendbarkeit der Nr«, 1 dieser Vorschrift steht außer Frage«> Bio Voraussetzungen der Bestimmung unter Nr«, 2 sind zwar - wie der Senat in seinen 11 o Juli 1965 (III ZR 61/62 = BGHZ 4o,76) ausgeführt hat - nicht nur dann gegeben, wenn der mit der Klage geltend gemachte Anspruch bei richtiger rechtlicher Beurteilung ein solcher ist, für den dio Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig sind, oder wenn das Berufungsgericht irrigerweise einen solchen Anspruch als gegeben erachtet hat« Vielmehr ist die Revision unter den hier in Redo stehenden Gesichtspunkten auch dann zulässig, wenn zwar das Berufungsgericht den Klageanspruch nicht als einen privilegierten Anspruch erachtet hat und er auch rechtlich nicht als ein solcher Anspruch zu erachten ist, wenn aber gerade darüber der Streit der Parteien geht und die Bin Ordnung des Klageanspruchs als eines privilegierten Anspruchs nicht von vornherein als abwegig und ausgeschlossen erscheinen muß«.
- BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.03.1967 - III ZR 29/65
Keine Ansprüche Einzelner aus Straßenbaulast
Allerdings kann die öffentliche Hand die Verkehrssicherungspflicht im Einzelfall auch öffentlich-rechtlich regeln und sich der Erfüllung dieser Pflicht hoheitlich entledigen, doch bedarf es dazu eines ausdrücklichen, allgemein verlautbarten, also regelmäßig öffentlich bekannt gemachten Organisationsaktes (BGHZ 9, 373/388; 35, 111; BGH VersR 1964, 307). - BGH, 30.09.1968 - III ZR 96/66
Klage gegen den Unfallverursacher auf Ersatz gezahlter …
Der Bundesgerichtshof hat allerdings wiederholt bemerkt, daß eine Behörde sich der allgemeinen Straßenverkehrssicherungspflicht auch in der Form hoheitlicher Verwaltung unterziehen könne, doch sei dazu ein der Allgemeinheit gegenüber kundgemachter ausdrücklicher Organisationserlaß nötig (…BGH, Urt. v. 30. April 1953 - III ZR 377/51 = BGHZ 9, 373;… Urt. v. 9. Februar 1956 - III ZR 255/54 = BGHZ 20, 57; Urt. v. 14. November 1963 - III ZR 123/62 = VersR 1964, 307;… Urt. v. 20. März 1967 - III ZR 29/65 = BGH Warn 1967 Nr. 76 = VersR 1967, 604).Die Übertragung der Aufgaben der Überwachung der Straßensicherheit auf das Straßenbauamt der Stadt und sogar die etwaige Veröffentlichung dieser Übertragung in der Tagespresse würde dafür nicht ausreichen, wie der Senat bereits entschieden hat (BGH VersR 1964, 307), weil sie die entscheidende Willensäußerung vermissen läßt, daß die Gemeinde sich dieser Pflicht nunmehr auch im Interesse der Wegebenutzer hoheitsrechtlich unterziehen und ihren Bediensteten Amtspflichten auch den Wegebenutzern gegenüber auferlegen wolle.
- BGH, 30.03.1965 - VI ZR 259/63
Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall auf Glatteis
In ständiger Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht Stuttgart weiterhin die Bestimmung des Art. 1 des Gesetzes vom 6. Februar 1923, durch die das damalige Land Württemberg den Gemeinden das Bestreuen der Ortsstraßen und Etterstrecken von Staatsstraßen auferlegt hat, dahin ausgelegt, daß hierdurch eine privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden begründet und geregelt worden ist, deren Verletzung sich nach §§ 823, 89, 31 BGB, nicht aber nach § 839 BGB beurteilt (…Urt. v. 9. März 1955 -1 U 113/54 - VRS 11, 17; vgl. ferner Urteile des Bundesgerichtshofs vom 30. Mai 1960 - VII ZR 76/59 - VRS 19, 90 = VersR 1960, 853; vom 5./7. August 1961 - III ZR 86/60 - VersR 1961, 887; vom 14. November 1963 - III ZR 123/62 - VRS 26, 178 = VersR 1964, 307).
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