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| BGH, 15.10.1963 - VI ZR 236/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- VersR 1964, 70
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.02.1960 - VI ZR 55/59
Auszug aus BGH, 15.10.1963 - VI ZR 236/62
Dieser Erklärung kann aber keine Bindungswirkung im Sinne eines endgültigen Verzichts auf unmittelbare Beweiserhebung beigelegt werden (vgl. das Senatsurteil LM ZPO § 335 Nr. 4 = NJW 1960, 862).
- BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74
Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und …
Die Frage, ob der Unfall die Epilepsie ausgelöst hat, gehört nämlich in den Bereich der sog. haftungsausfüllenden Kausalität, so daß sie nach § 287 ZPO zu beurteilen ist (vgl.Senatsurteil vom 15. Oktober 1963 - VI ZR 236/62 = VersR 1964, 70, 71) [BGH 15.10.1963 - VI ZR 236/62] . - BGH, 11.05.1971 - VI ZR 211/69
Anspruch auf Schadensersatz - Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes - …
An welcher Körperstelle der Kläger getroffen wurde und welcher Art die Verletzung war, spielt haftungsrechtlich keine Rolle (vgl. das soeben angeführte Senatsurteil vom 23. Februar 1960 und das urteil vom 15. Oktober 1963 - VI ZR 236/62 - VersR 1962, 70, 72). - BVerwG, 10.09.1979 - 3 CB 117.79
Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen in einem früheren Verfahren durch …
Das Gericht darf einen möglichen Zeugenbeweis nicht durch einen Urkundenbeweis ersetzen (ständige Rechtsprechung; vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 2. Juli 1962 - BVerwG 5 B 85.61 - Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG 4 C 54.67 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 33]; Urteil vom 25. Mai 1969 - BVerwG 8 C 110.59 - [Buchholz 310 § 96 Nr. 1]; Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 3 C 49.72 - [ZLA 1974, 143]; ferner Bundessozialgericht, Urteil vom 20. Mai 1976 - 8 RU 98/75 - [BSGE 42, 42]; ferner Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Juli 1952 - IV ZR 25/52 - [BGHZ 7, 116 [121]]; Urteil vom 15. Oktober 1963 - VI ZR 236/62 - [VersR 1964, 70]; Urteil vom 12. Februar 1964 - IV ZR 46/63 - [NJW 1964, 1179]). - BGH, 13.07.1971 - VI ZR 140/70
Rechtsanwalt - Haftpflichtprozeß - Prüfungspflicht - Deckungsschutz - …
Auf deren Revision hob der erkennende Senat durch Urteil vom 15. Oktober 1963 (VI ZR 236/62 - VersR 1964, 70) die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zurück, insbesondere zur Prüfung der Frage, ob nicht auch dann, wenn es der Faustschlag des Dritten gewesen war, der den Tod des Gastes herbeigeführt habe, der Stahlrutenschlag des F... für den Tod mitursächlich gewesen sei, so daß dieser als Nebentäter mit dem Dritten für den tödlichen Ausgang zu haften habe. - BGH, 05.07.1966 - VI ZR 4/65
Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den Anspruch der Witwe des …
Ebenso wie das Gericht den angetretenen Zeugenbeweis nicht dadurch ersetzen darf, daß es die in einem anderen Verfahren niedergelegten Protokolle über die Vernehmung von Zeugen im Wege des Urkundenbeweises würdigt(Urteil des erkennenden Senats vom 15. Oktober 1963 - VI ZR 236/62 - VersR 1964, 70), kommt der beantragten Vernehmung der Partei durch das entscheidende Gericht selbst der Vorrang gegenüber der Verwertung einer früheren Aussage der Partei aus einem anderen Verfahren zu.
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