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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1965 - IV ZR 197/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,4775
BGH, 14.07.1965 - IV ZR 197/64 (https://dejure.org/1965,4775)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1965 - IV ZR 197/64 (https://dejure.org/1965,4775)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1965 - IV ZR 197/64 (https://dejure.org/1965,4775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in der vorigen Stand bei Entschädigungsverfahren für Verfolgungsschäden - Verschulden bei Versäumnis der Antragsfrist auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 897
  • VersR 1965, 1003
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1959 - IV ZR 189/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1965 - IV ZR 197/64
    Der Entschädigungsberechtigte müsse, wenn das der Fristwahrung entgegenstehende Hindernis behoben sei, alsbald den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1959 - IV ZR 189/59 -, RzW 1960, 135 Nr. 37).
  • BGH, 29.09.1965 - IV ZR 213/64

    Entschädigungsansprüche für Schaden an Körper oder Gesundheit und an Freiheit auf …

    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juli 1965 - IV ZR 197/64 - (zur Veröffentlichung bestimmt), auf dessen Ausführungen zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, ist ein Entschädigungsberechtigter, der sich auf den Ausnahmetatbestand des § 189 Abs. 3 BEG beruft, gehalten, in seinem Antrage die Gründe darzulegen, weshalb er ohne sein Verschulden verhindert war, die Antragsfrist des § 189 Abs. 1 BEG einzuhalten, und die Mittel für ihre Glaubhaftmachung anzugeben.

    Die Revision beruft sich damit auf die - dem Senat aus der erwähnten Sache IV ZR 197/64 bekannte - Praxis insbesondere der Kölner Entschädigungsbehörde, wonach eine zögernde Behandlung verspäteter Anträge vom beklagten Lande gern gesehen und jedenfalls nicht beanstandet wurde.

    Wie der Senat in dem erwähnten Urteil vom 14. Juli 1965 - IV ZR 197/64 - ausgeführt hat, kann diese ständige Verwaltungspraxis der Kölner Entschädigungsbehörde nicht als bedeutungslos abgetan werden, vielmehr verlangt das dem Grundgesetz innewohnende Rechtsstaatsprinzip einen gewissen Vertrauensschutz des einzelnen, wenn er Anlaß hat, auf eine bestimmte Handhabung der Gesetze durch die Behörden zu vertrauen.

  • BGH, 22.09.1977 - IV ZB 14/77

    Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist durch Verschulden der …

    Grundsätzlich muß zwar von einer Partei, die um die Wiedereinsetzung nachsucht, eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände verlangt werden, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist (BGH NJW 1959, 1779; VersR 1965, 1003).
  • BGH, 30.11.1978 - III ZB 23/78

    Anforderungen an die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …

    Denn von einer Partei, die um Wiedereinsetzung nachsucht, muß eine genaue Darlegung aller zwischen Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände verlangt werden, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist (BGH VersR 1965, 1003; 1959, 673).
  • BGH, 23.03.1966 - IV ZR 10/65

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 14. Juli 1965 - IV ZR 197/64 - (RzW 1965, 524 Nr. 26) ausgesprochen.
  • BGH, 15.06.1971 - RiZ(R) 3/71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

    Jedoch ist es Pflicht eines jeden Anwalts, bei längerer Erkrankung dafür Sorge zu tragen, daß - gegebenenfalls durch Heranziehung eines Vertreters - die laufenden Geschäfte ordnungsmäßig, insbesondere fristgebundene Sachen rechtzeitig erledigt werden (vgl. dazu u.a. BGH in LM unter Nr. 18 zu § 234 ZPO und unter Nr. 36 zu § 232 ZPO; VersR 1958, 593; 1965, 1005 [BGH 14.07.1965 - IV ZR 197/64]und 1968, 850).
  • BGH, 01.07.1966 - IV ZB 197/66

    Rechtsmittel

    Gemäß § 219 Abs. 2 Nr. 2 BEG ist die Revision zugelassen, weil das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Köln vom 7. Januar 1966 - 11 U (Entsch.) 126/65 - von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1965 - IV ZR 197/64 - RzW 1965, 524 Nr. 26 abweicht und auf dieser Abweichung beruht (vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. April 1966 - IV ZR 83/65 -).
  • BGH, 23.03.1966 - IV ZR 11/65

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 14. Juli 1965 - IV ZR 197/64 - (RzW 1965, 524 Nr. 26) ausgesprochen.
  • BGH, 11.02.1966 - IV ZB 706/65

    Rechtsmittel

    Gemäß § 219 Abs. 2 Nr. 2 BEG ist die Revision zuzulassen, weil das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Juli 1965 - 11 U (Entsch.) 43/65 - von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1965 - IV ZR 197/64 - (RzW 1965, 524 Nr. 26) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • BGH, 21.01.1966 - IV ZB 699/65

    Rechtsmittel

    Gemäß § 219 Abs. 2 Nr. 2 BEG ist die Revision zuzulassen, weil das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Juli 1965 - 11 U (Entsch.) 32/65 - von dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 1965 - IV ZR 197/64 - (RzW 1965, 524 Nr. 26) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • BGH, 02.03.1966 - IV ZB 53/66

    Rechtsmittel

    Gemäß § 219 Abs. 2 Nr. 2 BEG ist die Revision zuzulassen, weil das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 24. November 1965 - 11 U (Entsch.) 24/65 - von dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 1965 - IV ZR 197/64 - (RzW 1965, 524 Nr. 26) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
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