Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1964 - VI ZR 162/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1965, 157
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59
Widerklage in der Berufungsinstanz
Auszug aus BGH, 03.11.1964 - VI ZR 162/63
In einem solchen Falle ist das Revisionsgericht in der Lage, die Nichtzulassung der Widerklage durch eine Sachabweisung zu ersetzen (BGHZ 33, 398). - BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52
Wiedereinsetzung bei verzögerter Postzustellung
Auszug aus BGH, 03.11.1964 - VI ZR 162/63
Das Berufungsgericht hat zutreffend die Entscheidung BGHZ 9, 118 herangezogen. - BGH, 11.01.1954 - II ZB 22/53
Wahrung der Postfrist durch Prozessbevollmächtigten - Fristwahrung durch Einwurf …
Auszug aus BGH, 03.11.1964 - VI ZR 162/63
In dem Beschluß vom 11. Januar 1954 (II ZB 22/53 = LM Nr. 18 zu § 232 ZPO) ist nochmals ausgesprochen worden, der Prozeßbevollmächtigte könne sich darauf verlassen, daß ein zur Post gegebener Brief innerhalb der für den Postverkehr normalen Frist den Empfänger erreicht.
- BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76
Keine Wiedereinsetzung bei Verzögerung von Postsendungen
Der Beschwerdeführerin ist zuzugeben, daß sich aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (z.B. BGHZ 9, 118; VersR 1963, 96; 1964, 1076; 1965, 157; 1966, 1052 und 1974, 435) der Grundsatz ergibt, eine Verzögerung in der regelmäßigen Postbeförderung müsse grundsätzlich als unabwendbarer Zufall angesehen werden und und daher geeignet sein, die Wiedereinsetzung zu rechtfertigen.
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