Rechtsprechung
| BGH, 18.02.1965 - II ZR 159/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückforderung von Leistungen aus privater Unfallversicherung wegen Leistungsfreiheit infolge Prämienverzugs - Auslegung eines Vergleichsvertrags - Beiderseitiger Irrtum über den dem Vergleich als feststehend zugrunde gelegten "Sachverhalt" - Verschweigen des ...
Papierfundstellen
- VersR 1965, 449
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.02.1964 - AnwZ (B) 18/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.02.1965 - II ZR 159/62
Im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß auch auf einen Vergleich, bei dem die Voraussetzungen des § 779 EGB nicht gegeben sind, die Regeln über das Fehlen und den Fortfall der Geschäftsgrundlage zur Anwendung kommen können (vgl. BGH LM BGB § 779 Nr. 2 und 14; WM 1964, 543, 547 m.w.N.).Denn der Grundsatz der Vertragstreue gestattet eine Lösung von eingegangenen Verbindlichkeiten unter Berufung auf Treu und Glauben nur, wenn dafür ganz besondere Umstände vorliegen und das Festhalten am Vertrage zu einem untragbaren, mit der Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (BGH WM 1964, 543, 547 m.w.N.).
- RG, 01.03.1928 - VI 258/27
Verschulden bei Vertragsverhandlungen
- RG, 07.05.1923 - IV 315/22
Anfechtung des Vaterschaftsanerkenntnisses.
Auszug aus BGH, 18.02.1965 - II ZR 159/62
Insoweit jedenfalls ist niemand rechtlich verpflichtet, den Anspruch oder die Leistungsfreiheit des Gegners begründen zu helfen (vgl. RGZ 107, 175, 177;… BGB-RGRK 11. Aufl. § 123 Anm. 16).
- OLG Dresden, 05.07.2002 - 2 U 729/02
Eigenkapital; Stammkapital; Rückgewähr; Verzicht; Erlassverbot; …
(1.1) Zwar hat jeder Vertragspartner auch bei Vergleichsverhandlungen über solche Umstände aufzuklären, die für den Entschluss des anderen von wesentlicher Bedeutung sind und über die dieser nach der Verkehrsauffassung redlicherweise Aufklärung erwarten kann (vgl. BGH GmbHR 1998, 278; BGH NJW-RR 1996, 690, BGH NJW-RR 1986, 1258 [1259]; BGH NJW 1983, 2493; BGH LM 1953, Nr. 4 zu § 123 BGB; BGH WM 1972, 1443 [1444]; BGH DB 1976, 141; OLG Celle MDR 1995, 252; BGH VersR 1965, 449 [450]).
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