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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1965 - III ZR 106/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1945
BGH, 01.02.1965 - III ZR 106/63 (https://dejure.org/1965,1945)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1965 - III ZR 106/63 (https://dejure.org/1965,1945)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1965 - III ZR 106/63 (https://dejure.org/1965,1945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verlustes von Pachteinnahmen auf Grund des Verhaltens des beklagten Amtes - Aufrechterhaltung einer Einweisung des Räumungsschuldners in seine bisherige Wohnung unter polizeirechtlichen Gesichtspunkten - Ursächlichkeit der festgestellten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reicht ein abstrakter Hinweis auf die Möglichkeit eines besonders hohen Schadens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 467
  • VersR 1965, 484
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1961 - III ZR 36/60

    Amtspflichten der Obdachlosenpolizei

    Auszug aus BGH, 01.02.1965 - III ZR 106/63
    Zur Frage des mitwirkenden Verschuldens des Grundstückseigentümers (Verpächters), dem andere Nutzungsmöglichkeiten dadurch entgehen, daß nach Auflösung des Pachtverhältnisses die Familie des Pächters als obdachlos von der Polizei in einem Teil des Pachtanwesens eingewiesen wird und die Polizei die Obdachlosen nicht rechtzeitig anderweit unterbringt (Ergänzung zu BGHZ 35, 27).

    Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat mit Urteil vom 10. April 1961 - III ZR 36/60 - (BGHZ 35, 27) das vorgenannte Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Die Aufhebung des ersten Berufungsurteils und die Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht beruhten auf nachstehenden Erwägungen (vgl. BGHZ 35, 27, 30) [BGH 10.04.1961 - III ZR 36/60] : Sofern eine ausdrückliche landesrechtliche Regelung fehlt, ist eine Zeitpanne von sechs Monaten die äußerste Grenze, über die hinaus die Aufrechterhaltung der Einweisung des Räumungsschuldners in seine bisherige Wohnung unter polizeirechtlichen Gesichtspunkten für den Regelfall nicht mehr zu verantworten ist.

    Das erste Revisionsurteil (BGHZ 35, 27, 30) [BGH 10.04.1961 - III ZR 36/60] nimmt, soweit es die Frage der höchst zulässigen Dauer einer Einweisung behandelt, Bezug auf das Urteil des Senats vom 12. Januar 1959 (LM zu BGB § 839 Fe Nr. 18 = NJW 1959, 768 = MDR 1959, 375).

    Tür den Regelfall nicht mehr zu rechtfertigen sei (vgl. auch BGHZ 35, 27, 31) [BGH 10.04.1961 - III ZR 36/60] , und das erste Revisionsurteil betont dies, indem es ergänzend hervorhebt, die Behörde müsse schon vom Tage der Einweisung an zielstrebig auf eine Lösung hinarbeiten, sinnvolle und zweckentsprechende Maßnahmen einleiten, die die Gewähr dafür bieten, daß der Obdachlose "alsbald" (Leitsatz) oder "so rasch wie möglich" (…a.a.O. S. 32), längstens aber in sechs Monaten anderweit untergebracht werden kann.

    Die Amtspflichtverletzung soll vielmehr hier - nach dem Vortrag des Klägers (vgl. BGHZ 35, 27, 32) [BGH 10.04.1961 - III ZR 36/60] - darin liegen, daß das beklagte Amt nicht vom Tage der Einweisung an zielstrebig durch sinnvolle und zweckentsprechende Maßnahmen auf die geeignete Lösung hingearbeitet habe.

  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten …

    Auszug aus BGH, 01.02.1965 - III ZR 106/63
    Jedoch weckt der Vortrag der Revision, das Berufungsgericht habe nicht beachtet, daß die Familie M. nach Auflösung des Pachtverhältnisses ohne Zutun des Klägers von dem beklagten Amt eingewiesen worden sei, Zweifel in der Richtung, ob das Verhalten des Klägers, wenn es auch als Bedingung des Schadens im natürlichen Sinne erscheint, noch als eine Ursache im Rechtssinne gewertet werden kann, ob - mit anderen Worten - bei einer wertenden Beurteilung des Verlaufes der Dinge die vom Kläger gesetzte Bedingung noch innerhalb der Grenze liegt, bis zu der den Kläger eine Haftung für ihre folgen billigerweise und bei vernünftiger Betrachtung zugemutet werden kann (BGHZ 3, 261, 267 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51] ; 18, 286, 288 [BGH 17.10.1955 - III ZR 84/54] ; LM zu BGB § 249 Ba Nr. 8;… BGH Urt. v. 18. Januar 1962 - III ZR 185/61 -).

    Dieses Ergebnis wird durch nachstehende Erwägung bestätigt: Ein "optimaler Beobachter" (BGHZ 3, 261, 268) [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51] , der die erkennbaren Umstände ruhig und gewissenhaft überdachte, hätte allenfalls zu der Einsicht gelangen können, daß die unterlassene Erkundigung nicht nur zum Scheitern des Pachtverhältnisses, sondern - angesichts der vom Berufungsgericht festgestellten und aus dem Parteivortrag ersichtlichen Wohnungsnot - möglicherweise auch zur Obdachlosigkeit der Familie M., zu deren Einweisung in einen Teil der bisher bewohnten Räume und auch dazu führen könnte, daß es schwierig sein werde, die Eingewiesenen rechtzeitig anderswo unterzubringen.

    Denn als Ursache im Rechtssinne können Bedingungen, die nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und deshalb nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung des Erfolges geeignet waren, nicht gewertet werden (RGZ 133, 126, 127; BGHZ 3, 261, 267 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51] ;… weitere Nachweise BGB RGRK 11. Aufl. vor § 249 Anm. 16).

  • RG, 22.06.1931 - VI 46/31

    Zum Begriff des sog. adäquaten ursächlichen Zusammenhangs.

    Auszug aus BGH, 01.02.1965 - III ZR 106/63
    Denn als Ursache im Rechtssinne können Bedingungen, die nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und deshalb nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung des Erfolges geeignet waren, nicht gewertet werden (RGZ 133, 126, 127; BGHZ 3, 261, 267 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51] ;… weitere Nachweise BGB RGRK 11. Aufl. vor § 249 Anm. 16).
  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auszug aus BGH, 01.02.1965 - III ZR 106/63
    Hierin hat das Berufungsgericht mit Recht eine Außerachtlassung derjenigen Aufmerksamkeit und Sorgfalt gesehen, die nach Lage der Sache in Wahrnehmung der eigenen Angelegenheiten jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegt, um Schaden zu vermeiden (vgl. BGHZ 3, 46, 49 [BGH 03.07.1951 - I ZR 44/50] ; 9, 316, 318) [BGH 29.04.1953 - VI ZR 63/52] .
  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

    Auszug aus BGH, 01.02.1965 - III ZR 106/63
    Hierin hat das Berufungsgericht mit Recht eine Außerachtlassung derjenigen Aufmerksamkeit und Sorgfalt gesehen, die nach Lage der Sache in Wahrnehmung der eigenen Angelegenheiten jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegt, um Schaden zu vermeiden (vgl. BGHZ 3, 46, 49 [BGH 03.07.1951 - I ZR 44/50] ; 9, 316, 318) [BGH 29.04.1953 - VI ZR 63/52] .
  • BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54

    Impfschadenfall: Haftung für inadäquate Schäden

    Auszug aus BGH, 01.02.1965 - III ZR 106/63
    Jedoch weckt der Vortrag der Revision, das Berufungsgericht habe nicht beachtet, daß die Familie M. nach Auflösung des Pachtverhältnisses ohne Zutun des Klägers von dem beklagten Amt eingewiesen worden sei, Zweifel in der Richtung, ob das Verhalten des Klägers, wenn es auch als Bedingung des Schadens im natürlichen Sinne erscheint, noch als eine Ursache im Rechtssinne gewertet werden kann, ob - mit anderen Worten - bei einer wertenden Beurteilung des Verlaufes der Dinge die vom Kläger gesetzte Bedingung noch innerhalb der Grenze liegt, bis zu der den Kläger eine Haftung für ihre folgen billigerweise und bei vernünftiger Betrachtung zugemutet werden kann (BGHZ 3, 261, 267 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51] ; 18, 286, 288 [BGH 17.10.1955 - III ZR 84/54] ; LM zu BGB § 249 Ba Nr. 8;… BGH Urt. v. 18. Januar 1962 - III ZR 185/61 -).
  • BGH, 12.01.1959 - III ZR 197/57
    Auszug aus BGH, 01.02.1965 - III ZR 106/63
    Das erste Revisionsurteil (BGHZ 35, 27, 30) [BGH 10.04.1961 - III ZR 36/60] nimmt, soweit es die Frage der höchst zulässigen Dauer einer Einweisung behandelt, Bezug auf das Urteil des Senats vom 12. Januar 1959 (LM zu BGB § 839 Fe Nr. 18 = NJW 1959, 768 = MDR 1959, 375).
  • BGH, 18.01.1962 - III ZR 185/61

    Amtspflichtwidriges Unterlassen der Bestellung von Wildschadenschätzern - …

    Auszug aus BGH, 01.02.1965 - III ZR 106/63
    Jedoch weckt der Vortrag der Revision, das Berufungsgericht habe nicht beachtet, daß die Familie M. nach Auflösung des Pachtverhältnisses ohne Zutun des Klägers von dem beklagten Amt eingewiesen worden sei, Zweifel in der Richtung, ob das Verhalten des Klägers, wenn es auch als Bedingung des Schadens im natürlichen Sinne erscheint, noch als eine Ursache im Rechtssinne gewertet werden kann, ob - mit anderen Worten - bei einer wertenden Beurteilung des Verlaufes der Dinge die vom Kläger gesetzte Bedingung noch innerhalb der Grenze liegt, bis zu der den Kläger eine Haftung für ihre folgen billigerweise und bei vernünftiger Betrachtung zugemutet werden kann (BGHZ 3, 261, 267 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51] ; 18, 286, 288 [BGH 17.10.1955 - III ZR 84/54] ; LM zu BGB § 249 Ba Nr. 8; BGH Urt. v. 18. Januar 1962 - III ZR 185/61 -).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 29/16

    Amtshaftungsansprüche nach Erklärung eines Bebauungsplans für unwirksam: …

    Nur soweit die Vermögenslage des Geschädigten bei pflichtgemäßem Verhalten günstiger als die tatsächliche wäre, ist der Schaden durch die Amtspflichtverletzung verursacht und, sofern adäquat verursacht, zu ersetzen (BGH VersR 1961, 903; 1965, 484, 1524;… Staudinger/Wöstmann, BGB Neubearb. 2013 § 839 Rn. 243).
  • OLG Saarbrücken, 11.10.2018 - 4 U 84/17

    Schadensersatz bei unrichtiger unverbindlicher Renteninformation

    Nur soweit die Vermögenslage des Geschädigten bei pflichtgemäßem Verhalten günstiger als die tatsächliche wäre, ist der Schaden durch die Amtspflichtverletzung verursacht und, sofern adäquat verursacht, zu ersetzen (BGH, Urteil vom 1.2.1965 - III ZR 106/63, VersR 1965, 484;… Staudinger/Wöstmann, BGB Neubearb. 2013 § 839 Rn. 243).
  • BGH, 29.10.1987 - IX ZR 181/86

    Pflichten des Notars bei vorbehaltenem Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag; …

    Zur Beantwortung der Frage, welchen Schaden eine Amtspflichtverletzung zur Folge hat, ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätten und wie die Vermögenslage des Betroffenen sein würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH, Urteile v. 19. Juni 1961 - III ZR 89/60, VersR 1961, 900, 903, v. 1. Februar 1965 - III ZR 106/63, VersR 1965, 484, 485; für die Differenzhypothese in diesem Sinne auch Senatsurteile vom 14. März 1985 - IX ZR 26/84, ZIP 1985, 1143; BGHZ 96, 157, 171).
  • BGH, 21.05.1987 - III ZR 25/86

    Mitverschulden des Absenders bei Verlust einer Wertsendung durch erheblich zu …

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob bei einer wertenden Beurteilung die von dem Geschädigten gesetzte Bedingung noch innerhalb der Grenze liegt, bis zu der ihm eine Haftung für ihre Folgen billigerweise und bei vernünftiger Betrachtung zugemutet werden kann (Senatsurteil v. 1. Februar 1965 - III ZR 106/63 = VersR 1965, 484).
  • LG Detmold, 23.02.2007 - 1 O 282/04

    Haftung des Architekten für Bauüberwachungsfehler

    Sie besteht, wenn der Geschädigte die Möglichkeit eines besonders hohen Schadens erkannt hat oder erkennen konnte [BGH VersR 1965, 484] und die Erkenntnismöglichkeiten des Schädigers nicht gleich oder sogar besser waren [BGH VersR 1953, 14], wobei die Warnung den drohenden Schaden näher bezeichnen muss [BGH VersR 1960, 520].
  • OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 2 W 6/18

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidriger Erteilung einer …

    Nur soweit die Vermögenslage des Geschädigten bei pflichtgemäßem Verhalten günstiger wäre als die tatsächliche, ist der Schaden durch die Amtspflichtverletzung verursacht und, soweit adäquat verursacht, zu ersetzen (BGH VersR 1961, 903; 1965, 484; 1965, 1524).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2024 - 18 U 196/22

    Kausalität einer Amtspflichtverletzung für den Schaden im Zusammenhang mit einer …

    Rn. 46 Im Amtshaftungsrecht gilt - wie im übrigen Schadensersatzrecht - das Erfordernis des adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden, wobei zur Beantwortung der Frage, ob die Amtspflichtverletzung den behaupteten Schaden verursacht hat, zu prüfen ist, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie sich in diesem Falle die Vermögenslage des Verletzten darstellen würde (Staudinger/ Wöstmann, § 839 Rn. 223 und 243 mit Hinweisen auf BGHZ 129, 226, 232 f. bzw. BGH VersR 1961, 903 und 1965, 484, 1524).
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