Rechtsprechung
| BGH, 30.03.1965 - VI ZR 274/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall - Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Unfalls
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1965, 592
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
Auszug aus BGH, 30.03.1965 - VI ZR 274/63
Die Bestimmung des § 287 ZPO ist dazu gegeben, den Geschädigten den Nachweis seines Schadens zu erleichtern, indem sie an die Stelle der sonst erforderlichen Einzelbegründung das freie Ermessen des Gerichts setzt (…BGH Urt. v. 1. März 1951 - III ZR 9/50 - LM Nr. 3 zu § 287 ZPO; vom 16. Dezember 1963 - III ZR 47/63 - LM Nr. 33 zu § 287 ZPO).Aber auch wenn nur ein beschränkter Schaden infrage steht, darf das Gericht nicht von der Zubilligung jeglichen Ersatzes absehen, falls die Unterlagen eine Schätzung des Schadens ermöglichen (vgl. BGH Urt. vom 16. Dezember 1963 a.a.O.).
- BGH, 01.03.1951 - III ZR 9/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.03.1965 - VI ZR 274/63
Die Bestimmung des § 287 ZPO ist dazu gegeben, den Geschädigten den Nachweis seines Schadens zu erleichtern, indem sie an die Stelle der sonst erforderlichen Einzelbegründung das freie Ermessen des Gerichts setzt (BGH Urt. v. 1. März 1951 - III ZR 9/50 - LM Nr. 3 zu § 287 ZPO; vom 16. Dezember 1963 - III ZR 47/63 - LM Nr. 33 zu § 287 ZPO).
- BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68
Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne
In derartigen Fällen muß der Richter, wenn er sich über die Anordnung einer Beweisaufnahme schlüssig wird, die Schwierigkeiten vor Augen haben, denen der Klüger gegenüberstehen kann; er wird ihm daher auch schon bei dieser Trage entsprechend den §§ 252 BGB,287 ZPO zu Hilfe kommen müssen (vgl.Senatsurteil vom 30. März 1965 - VI ZR 274/63 - VersR 1965, 592; Bauer DAR 1970, 63, 64). - BGH, 07.12.1993 - VI ZR 152/92
Gemeinsamer Betrieb eines Erwerbsgeschäfts durch Eheleute in Gütergemeinschaft; …
aa) Das Berufungsgericht geht allerdings zutreffend davon aus, daß bei Bestehen einer Gesellschaft der einzelne Gesellschafter als Erwerbsschaden nur die - durch den unfallbedingten Ausfall seiner Tätigkeit verursachte - Minderung seines Gewinnanteils geltend machen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 6. Oktober 1964 - VI ZR 156/63 - VersR 1964, 1243, 1244; vom 30. März 1965 - VI ZR 274/63 - VersR 1965, 592, 593 und vom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 - VersR 1967, 83).
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