Rechtsprechung
| BGH, 28.05.1965 - VI ZR 22/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schmerzensgeld - Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Vorliegen eines Arbeitsunfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1965, 806
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.10.1951 - III ZR 165/50
§ 898 RVersO bei Beschäftigung von Kindern
Auszug aus BGH, 28.05.1965 - VI ZR 22/64
Ausgeschlossen werden Demnach auch Schadenersatzansprüche aus Verträgen (vgl. RGZ 84, 415; BGHZ 3, 298, 302 [BGH 25.10.1951 - III ZR 165/50];… Geißel, Der Haftpflichtprozeß, 12. Aufl. S. 800;… Seitz, Die Ersatzansprüche der Sozialversicherungsträger nach §§ 640 und 1542 RVO, 2. Aufl. S. 244).Die Revision wendet sich gegen die vom Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Entscheidung BGHZ 3, 298, 305 [BGH 25.10.1951 - III ZR 165/50] vertretene Auffassung, ein Verstoß gegen das Verbot der Beschäftigung von Kindern begründe keine Ausnahme von dem Haftungsausschluß nach §§ 898, 899 RVO.
Die Revision bittet schließlich um Prüfung der Frage, ob an der vom Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 74, 27 eingeleiteten und vom Bundesgerichtshof (BGHZ 3, 298; 26, 152, 156) [BGH 12.12.1957 - II ZR 83/57]sowie vom Bundesarbeitsgericht (Ap Nr. 10 und 13 zu §§ 898 ff RVO) fortgeführten Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach durch die §§ 898, 899 RVO auch die Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs ausgeschlossen ist.
- BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Betriebsaufseher
Auszug aus BGH, 28.05.1965 - VI ZR 22/64
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BGHZ 8, 330, 337 [BGH 16.01.1953 - VI ZR 161/52]; 19, 114, 119), [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54]ist es für die Frage, ob eine Teilnahme am allgemeinen Verkehr vorliegt, in erster Linie maßgebend, ob der Versicherte den Unfall als normaler Verkehrsteilnehmer oder als Betriebsangehöriger erlitten hat.In der Entscheidung BGHZ 19, 114 [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54] hat der Senat im Falle der Heimbeförderung eines Angestellten nach einer Betriebsveranstaltung auf Anordnung des Unternehmers mit einem werkseigenen Fahrzeug eine Teilnahme des Angeklagten am allgemeinen Verkehr verneint.
- BGH, 16.01.1953 - VI ZR 161/52
Wegeunfall eines Leiharbeiters
Auszug aus BGH, 28.05.1965 - VI ZR 22/64
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BGHZ 8, 330, 337 [BGH 16.01.1953 - VI ZR 161/52]; 19, 114, 119), [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54]ist es für die Frage, ob eine Teilnahme am allgemeinen Verkehr vorliegt, in erster Linie maßgebend, ob der Versicherte den Unfall als normaler Verkehrsteilnehmer oder als Betriebsangehöriger erlitten hat.In BGHZ 8, 330 hat der Senat entschieden, daß es sich beim sogenannten Werksverkehr (laufende Beförderung von Betriebsangehörigen mit einem werkseigenen Fahrzeug zur Betriebsstätte) um eine innerbetriebliche Beförderung handelt und die beförderten Bediensteten insoweit nicht am allgemeinen Verkehr teilnehmen.
- RG, 06.06.1910 - VI 110/09
Unfallversicherungsgesetze; Immaterieller Schade
Auszug aus BGH, 28.05.1965 - VI ZR 22/64
Die Revision bittet schließlich um Prüfung der Frage, ob an der vom Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 74, 27 eingeleiteten und vom Bundesgerichtshof (BGHZ 3, 298; 26, 152, 156) [BGH 12.12.1957 - II ZR 83/57]sowie vom Bundesarbeitsgericht (Ap Nr. 10 und 13 zu §§ 898 ff RVO) fortgeführten Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach durch die §§ 898, 899 RVO auch die Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs ausgeschlossen ist.Mit den Einwand der Revision, dem Schmerzensgeldanspruch entspreche kein kongruenter Sozialversicherungsschutz, hat sich bereits das Reichsgericht in der grundlegenden Entscheidung RGZ 74, 27 auseinandergesetzt und ihn im Hinblick auf Sinn und Zweck der §§ 898, 899 RVO als nicht stichhaltig erachtet.
- BGH, 19.05.1958 - II ZR 83/57
Reederhaftung
Auszug aus BGH, 28.05.1965 - VI ZR 22/64
Die Revision bittet schließlich um Prüfung der Frage, ob an der vom Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 74, 27 eingeleiteten und vom Bundesgerichtshof (BGHZ 3, 298; 26, 152, 156) [BGH 12.12.1957 - II ZR 83/57]sowie vom Bundesarbeitsgericht (Ap Nr. 10 und 13 zu §§ 898 ff RVO) fortgeführten Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach durch die §§ 898, 899 RVO auch die Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs ausgeschlossen ist. - RG, 30.04.1914 - VI 10/14
Ausgleichung zwischen Gesamtschuldnern nach BGB. u. nach d. KraftfahrzG
Auszug aus BGH, 28.05.1965 - VI ZR 22/64
Ausgeschlossen werden Demnach auch Schadenersatzansprüche aus Verträgen (vgl. RGZ 84, 415; BGHZ 3, 298, 302 [BGH 25.10.1951 - III ZR 165/50];… Geißel, Der Haftpflichtprozeß, 12. Aufl. S. 800;… Seitz, Die Ersatzansprüche der Sozialversicherungsträger nach §§ 640 und 1542 RVO, 2. Aufl. S. 244). - BGH, 10.10.1951 - II ZR 99/51
Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren
Auszug aus BGH, 28.05.1965 - VI ZR 22/64
Der III. Zivilsenat hat diese Frage in BGHZ 3, 218 [BGH 10.10.1951 - II ZR 99/51] ebenfalls behandelt und das gleiche Ergebnis gewonnen.
- BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90
Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland
Dazu gehören Beerdigungskosten (BAG NJW 1989, 2838), Ersatz entgangenen Unterhalts (…Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht/Ricke, § 636 RVO Rdn. 4) und Schmerzensgeld (BGHZ 3, 298, 302 f; BGH, Urt. v. 28. Mai 1965 - VI ZR 22/64, VersR 1965, 806, 807; BAG VersR 1971, 528; vgl. BVerfGE 34, 118, 128 ff). - OLG Stuttgart, 06.07.2011 - 4 U 46/11
Gesetzliche Unfallversicherung: Haftungsprivilegierung des Schulträgers bei …
Rn. 27 Gegenstand des Haftungsausschlusses sind nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Ersatzansprüche wegen Personenschäden, das sind alle Schäden, die ihre tatsächliche Grundlage in einem Gesundheitsschaden haben, die Folge der Verletzung eines Menschen sind, dazu gehören auch Ansprüche auf Schmerzensgeld (BVerfG NJW 1973, 502 [noch zu §§ 636 ff. RVO]; BGH VersR 1965, 806) und insbesondere ein Verdienstausfallschaden. - OLG München, 26.10.1982 - 5 U 1820/82
Sozialversicherungsrecht: Voraussetzungen für eine Haftungsfreistellung; …
Als solche Umstände wurden je nach den Umständen des Einzelfalls angesehen: Die Beförderung in betriebseigenen Fahrzeugen, sogenannter Werksverkehr (BGH, VersR 1965, 806; BGH, NJW 1956, 217, BGH, NJW 1973, 1326 ) oder auf Anweisung des Arbeitgebers (OLG München, VersR 1978, 822 ) oder mit Duldung des für den Heimtransport verantwortlichen Betriebsinhabers mit einem betriebseigenen Fahrzeug (BGH, NJW 1976, 673 ) oder die von vornherein vorgesehene Vornahme betrieblicher Arbeitsleistungen auf dem Wege (BGH, VersR 1971, 564) oder die Organisation von Gemeinschaftsfahrten von Arbeitern durch Vorarbeiter, um bei wechselnden, weit entfernten Arbeitsorten die Betriebskosten zu senken und ein gemeinsames pünktliches Eintreffen am Arbeitsort zu gewährleisten (OLG Düsseldorf, VersR 1977, 1027 ).
- OLG Celle, 16.05.1973 - 9 U 6/73 Dennoch kann er den Schmerzensgeldanspruch nicht gegen den Schädiger, der wie er Betriebsangehöriger ist, bzw. hier gegen das für den Schädiger nach Art. 34 GG haftende Land geltend machen; denn zu den auf Grund der §§ 636, 637 RVO ausgeschlossenen Ansprüchen auf Ersatz des Personenschadens gehört auch der Ersatz des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist und durch ein Schmerzensgeld nach § 847 BGB abgegolten werden soll (BGHZ 3, 298; BGH VersR 65, 806;… Geigel a.a.O., Kap. 31 Rz. 19; Dersch - Knoll - Brockhoff - Schieckel - Schroeter - Völker, RVO § 636 Anm. 10).
- BGH, 20.01.1970 - VI ZR 93/68
Pacht einer Jagd durch Jagdberechtigte gemeinsam - Ein von der …
Ausgeschlossen sind daher auch Schadensersatzansprüche aus Verträgen (Urteil des BGH vom 28. Mai 1965 - VI ZR 22/64 - VersR 1965, 806). - BGH, 19.12.1967 - VI ZR 89/66
Angehörigkeit eines bei einem Krankentransport eingesetzten freiwilligen Helfers …
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 3, 298 sowie die Urteile des BGH vom 5. November 1967 - VI ZR 211/56 - VersR 1958, 46 und vom 28. Mai 1965 - VI ZR 22/64 - VersR 1965, 806).
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