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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1965 - VI ZR 19/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,639
BGH, 25.05.1965 - VI ZR 19/64 (https://dejure.org/1965,639)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1965 - VI ZR 19/64 (https://dejure.org/1965,639)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1965 - VI ZR 19/64 (https://dejure.org/1965,639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Passivlegitimation des Verlags bei Veröffentlichung eines ehrverletzenden Artikels - Interesse der Öffentlichkeit an der Aufklärung von Familienstreitigkeiten eines Bürgers unter Namensnennung - Voraussetzungen für die Zubilligung immateriellen Schadensersatzes - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 735
  • GRUR 1966, 157
  • VersR 1965, 879
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.1965 - VI ZR 204/63

    Gretna Green - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Presseberichte …

    Auszug aus BGH, 25.05.1965 - VI ZR 19/64
    Es wird stets der Darlegung besonderer Gründe bedürfen, wenn ein beachtliches Interesse der Öffentlichkeitdaran bejaht werden soll, daß sie über Familienstreitigkeiten eines Bürgers unter Namensnennung aufgeklärt wird (vgl. Urteil des Senats VI ZR 204/63 vom 26.1.1965 - Gretna Green - VersR 1965, 477).

    Währendes sich in den Fällen "Fernsehansagerin" (BGHZ 39, 124), "Hochzeitsbild" (LK Kunst UrhG § 23 Nr. 5) und "Gretna Green" (VersR 1965, 477) um Veröffentlichungen handelte, die sich eindeutig über die Grenzen des Erlaubten hinwegsetzten und die Betroffenen durch verzerrende Darstellung ihres Privatlebens lächerlich oder verächtlich machten, fehlen im vorliegenden Fall solche Erschwerungen.

  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB, …

    Auszug aus BGH, 25.05.1965 - VI ZR 19/64
    Währendes sich in den Fällen "Fernsehansagerin" (BGHZ 39, 124), "Hochzeitsbild" (LK Kunst UrhG § 23 Nr. 5) und "Gretna Green" (VersR 1965, 477) um Veröffentlichungen handelte, die sich eindeutig über die Grenzen des Erlaubten hinwegsetzten und die Betroffenen durch verzerrende Darstellung ihres Privatlebens lächerlich oder verächtlich machten, fehlen im vorliegenden Fall solche Erschwerungen.
  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Klage auf Zubilligung eines angemessenen …

    Auszug aus BGH, 25.05.1965 - VI ZR 19/64
    Der Senat bleibt dabei, daß die Zubilligung immateriellen Schadensersatzes nur beischwerwiegenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts in Betracht kommt, um dem Betroffenen einen gewissen Ausgleich für eine sonst nicht wiedergutzumachende Einbuße zu geben und damit zugleich die Achtung elementarer Persönlichkeitswerte durch das Zivilrecht zu sichern (in gleichem Sinne auch das Urteil des Ib-Senates vom 10. Januar 1965 - Ib ZR 44/63 - "Wie uns die anderen sehen").
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …

    Angesichts der besonderen Tragweite, die die Verbreitung der angegriffenen Äußerungen für den Kläger erkennbar haben konnte, war der Beklagte zu 1 vielmehr gehalten, dem Kläger die Vorwürfe, die Gegenstand des Beitrags werden sollten, konkret zur Kenntnis zu bringen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme auf ihm beliebige Weise zu geben, ohne ihn auf die Möglichkeit der Erörterung der Vorwürfe in einem persönlichen Gespräch zu beschränken (vgl. zur Anhörung des Betroffenen vor der Berichterstattung: Senatsurteile vom 25. Mai 1965 - VI ZR 19/64, VersR 1965, 879, 881; vom 15. Dezember 1987 - VI ZR 35/87, VersR 1988, 405; vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, BGHZ 132, 13, 25 f.).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Angesichts der Tragweite, welche die Verbreitung dieser Behauptung für den Betroffenen erkennbar haben konnte, war der Beklagte zu 2) gehalten, dem Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, um auch dessen Standpunkt zu erfahren und gegebenenfalls zum Ausdruck bringen zu können (vgl. hierzu Senatsurteile vom 25. Mai 1965 - VI ZR 19/64 - VersR 1965, 879, 881 und vom 15. Dezember 1987 - VI ZR 35/87 - VersR 1988, 405).
  • BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …

    Rn. 25 (aa) Das grundsätzliche Erfordernis einer Möglichkeit zur Stellungnahme soll sicherstellen, dass der Standpunkt des von der Verdachtsberichterstattung Betroffenen in Erfahrung und gegebenenfalls zum Ausdruck gebracht wird, der Betroffene also selbst zu Wort kommen kann (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94;… BGHZ 132, 13, 25 f., juris Rn. 37;… vom 15. Dezember 1987 - VI ZR 35/87, VersR 1988, 405, juris Rn. 11; vom 25. Mai 1965 - VI ZR 19/64, VersR 1965, 879, 881, juris Rn. 27;… BVerfG, AfP 2020, 302 Rn. 16).
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