Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1965 - VI ZR 122/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ursächlichkeit einer schuldhaft pflichtwidrigen Unterlassung für den Eintritt eines Wohngebäudeschadens - Sicherungspflichten eines Hausmeisters - Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners gegen den Pflichtigen - Zulässigkeit einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Sicherungspflichten des Hausmeisters bei Wahrnehmung von Gasgeruch
Papierfundstellen
- VersR 1966, 64
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88
Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine …
Ferner wird auch der Anspruch des Landes Hessen auf gesamtschuldnerischen Ausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB von dem Rechtsübergang auf den Kläger nach § 67 VVG erfaßt (s. insoweit etwa BGHZ 20, 371, 374 sowie Senatsurteile vom 9. November 1965 - VI ZR 122/64 - VersR 1966, 64, 65 und vom 16. Februar 1971 - VI ZR 125/69 - VersR 1971, 476, 477). - BGH, 16.02.1971 - VI ZR 125/69
Architektenhaftung - Schadensausgleich - Bauaufsicht - Unglück auf Baustelle - …
Es ist auch richtig, daß zu den Ansprüchen des Versicherungsnehmers, die damit nach § 67 W G auf den Versicherer (Klägerin) übergehen, auch der Ausgleichsanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen MitSchädiger gehört (BGHZ 17, 214; vgl. auch das Urteil des BGH vom 9.November 1965 - VI ZR 122/64 - VersR 1966, 64).
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