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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1966 - II ZR 66/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,707
BGH, 06.06.1966 - II ZR 66/64 (https://dejure.org/1966,707)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1966 - II ZR 66/64 (https://dejure.org/1966,707)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1966 - II ZR 66/64 (https://dejure.org/1966,707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit des Versicherers - Fruchtloser Ablauf der Klagefrist - Selbstständiger Rechtsgrund - Prüfung der sachlichen Rechtfertigung - Ablehnung des Versicherungsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 8 Abs. 1; BGB § 242; VVG § 12 Abs. 3
    Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 723
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • RG, 31.01.1936 - VII 220/35

    1. Ist es für den Beginn des Fristablaufs nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den …

    Auszug aus BGH, 06.06.1966 - II ZR 66/64
    Es ist deshalb nicht mehr zu prüfen, ob die Ablehnung des Versicherungsschutzes sachlich gerechtfertigt war (RGZ 150, 181, 183;… Prölss, VVG 15. Aufl. § 12 Anm. 8 m.w.N. sowie VersR 1964, 722 [OLG Nürnberg 15.04.1964 - 4 U 115/63] ).
  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den …

    Daß eine Berufung auf die Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG dem Versicherer im Einzelfall nach § 242 BGB versagt sein kann, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1966 - II ZR 66/64 - VersR 1966, 723 unter V;… weitere Rechtsprechungsnachweise bei Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 12 Rdn. 52 und 59, ferner bei Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 12 Rdn. 87).
  • BGH, 09.02.1977 - IV ZR 25/75

    Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Versicherungsschutz innerhalb der …

    Beruft sich der Versicherer für seine Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungspflicht zunächst auf eine erstinstanzliche Verurteilung des VN wegen Unfallflucht, so kann der VN nicht ohne weiteres davon ausgehen, die Versagung des Versicherungsschutzes gemäß § 12 Abs. 3 VVG werde schon dadurch gegenstandslos, daß er im Strafverfahren während des Laufs der Klagefrist auf ein Rechtsmittel hin mangels Beweises freigesprochen wird (vgl. auch BGH VersR 1966, 723, 724 r.Sp. unten).
  • BGH, 18.01.1972 - VI ZR 204/70

    Unfallgeschädigter - Kenntnis - Schuldhafter Verkehrsverstoß - Anderer - …

    Es kann also nur von Bedeutung sein, daß der Schuldner nach den Umständen des Einzelfalles durch die Geltendmachung der Verjährungseinrede gegen Treu und Glauben verstößt, weil er durch die Zusage der Nichtgeltendmachung den Gläubiger von rechtzeitiger Unterbrechung der Verjährung abgehalten hat (…vgl. BGH Urt. v. 21. Dezember 1955 - VI ZR 232/54 - LM BGB § 222 Nr. 3;… Urt. v. 1. Februar 1966 - VI ZR 192/64 - VersR 1966, 536, 537; vom 6. Juni 1966 - II ZR 66/64 - VersR 1966, 723, 725).
  • BGH, 15.02.1984 - IVa ZR 6/82

    Anforderungen an die Fristsetzung nach Ablehnung von Leistungen durch den …

    Auch die Wiedergabe von AVB kann genügen, wenn diese mit § 12 Abs. 3 VVG übereinstimmen (BGH Urt. vom 6.6.1966 - II ZR 66/64 = VersR 1966, 723, 724).
  • BGH, 14.02.1991 - IX ZR 91/90

    Ausschlussfrist für Klage gegen Ablehnung eines Anspruchs auf Versicherungsschutz …

    Den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1966 - II ZR 13/64, VersR 1966, 627, 628 und vom 6. Juni 1966 - II ZR 66/64, VersR 1966, 723, 724 ist zu entnehmen, daß der Hinweis auf die Notwendigkeit, innerhalb der Frist Klage zu erheben, immer dann genügt, wenn klargestellt ist, daß bei Versäumung nicht nur das Klagerecht, sondern der materielle Versicherungsanspruch verloren ist; wesentlich ist die Belehrung über den Verlust des materiellen Versicherungsanspruchs.
  • BGH, 04.12.1967 - II ZR 155/65

    Schaden auf Grund eines Verkehrsunfalles mit einem Mietwagen - Inanspruchnahme …

    Das hat zur Folge, daß die Beklagte von ihrer Leistungspflicht, wenn und soweit diese bei Ablauf der Frist überhaupt noch bestanden hat, frei ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie den Versicherungsschutz mit Recht oder Unrecht abgelehnt hat (BGH VersR 1966, 723).
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