Rechtsprechung
| BAG, 14.03.1967 - 1 AZR 310/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Haftungsausschluß - Schmerzensgeldanspruch - Arbeitnehmerhaftung
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 10.02.1966 - 2 Ca 138/65
- BAG, 14.03.1967 - 1 AZR 310/66
Papierfundstellen
- NJW 1967, 1925 (Ls.)
- VersR 1967, 656
- DB 1967, 603
- DB 1967, 952
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BAG, 09.08.1966 - 1 AZR 426/65
Arbeitsunfall - Begriff der betrieblichen Tätigkeit
Auszug aus BAG, 14.03.1967 - 1 AZR 310/66
Diese Auffassung hat der erkennende Senat auch in seinem zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Urteil vom 9" August 1966, 1 AZR 426/65? vertreten" Dort ist ausgeführt, daß die Art, wie eine Arbeit verrichtet wird (sachgemäß oder fehlerhaft, vorsichtig oder leichtsinnig), nicht darüber entscheidet, ob es sich um eine betriebliche Tätigkeit handelt oder nicht" An dieser mit der Rechtslehre und der übrigen Rechtsprechung übereinstimmenden Auffassung ist festzuhalten« Zu c) Daß der Beklagte den Wagen des V vorsätzlich von der Straße abgedrängt und dabei die Möglichkeit einer Schädigung des Klägers in Kauf genommen hätte, ist nicht ersichtlich« Zwar hat sich der Kläger in der Klageschrift (So 4) auf ein vorsätzliches, mindestens bedingt vorsätzliches Verhalten des Beklagten berufen« Bereits das Arbeitsgericht hatte jedoch die Annahme, der Beklagte habe vorsätzlich gehandelt, abgelehnt« Dagegen hat der 33 Kläger in der Berufungsinstanz nichts eingewendetc Bas Landesarbeitsgericht nennt das Verhalten des Beklagten "leichtsinnig", nimmt also ebenfalls nur Fahrlässigkeit an. - BGH, 25.10.1951 - III ZR 165/50
§ 898 RVersO bei Beschäftigung von Kindern
Auszug aus BAG, 14.03.1967 - 1 AZR 310/66
In der Rechtsprechung wird in ähnlich gelagerten Fällen eine "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" eben falls durchweg verneint (OGHZ 1, 245" BGH AP Nr" 1 zu § 1 GesSchadErsatsanspr.Dienst-u.ArbUnfall; BGHZ 3, 298"BGHZ 8, 33o; BGH VersR 59, 291} BAG Großer Senat 5 s 1 = AP Nr, 4 zu §§ 898, 899 RVO; BAG AP Nr. 37 zu 5 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 3, 1o3 - AP Nr. 3 zu § 1 GesSchadErsAnspr.Dienst-u.ArbUnfall} BGH A? Nr. 5 GesSchadErsAnspr.Dienst-u.ArbUnfall). - BAG, 11.01.1966 - 1 AZR 268/65
Schadengeneigte Arbeit - Haftung unter Arbeitskameraden - Schaden eines anderen …
Auszug aus BAG, 14.03.1967 - 1 AZR 310/66
Renn es handelt sich insofern nur um eine redaktionelle Neufassung, während die gesetzgeberischen Grundgedanken dieselben geblieben sind (vglo die Begründung zu dem Entwurf des UVNG, BT - Brucks" IV? l2o zu §§ 633? 634? 635)o Riese neuen Vorschriften (§§ 636 f RVO) sind im Streitfall anzuwenden, weil sich der Unfall nach dem 3o" Juni 1963 ereignet hat (Art" 4 § 16 Abs" 1 Satz 1 UVNG; vgl" auch Weitnauer in Anm. zu AP Nr. 35 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 10.12.1948 - I ZS 108/48
Auszug aus BAG, 14.03.1967 - 1 AZR 310/66
In der Rechtsprechung wird in ähnlich gelagerten Fällen eine "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" eben falls durchweg verneint (OGHZ 1, 245" BGH AP Nr" 1 zu § 1 GesSchadErsatsanspr.Dienst-u.ArbUnfall; BGHZ 3, 298"BGHZ 8, 33o; BGH VersR 59, 291} BAG Großer Senat 5 s 1 = AP Nr, 4 zu §§ 898, 899 RVO; BAG AP Nr. 37 zu 5 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 3, 1o3 - AP Nr. 3 zu § 1 GesSchadErsAnspr.Dienst-u.ArbUnfall} BGH A? Nr. 5 GesSchadErsAnspr.Dienst-u.ArbUnfall).
- BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 67/14
Schmerzensgeld und Schadensersatz im Berufsausbildungsverhältnis
Wie eine Arbeit ausgeführt wird - sachgemäß oder fehlerhaft, vorsichtig oder leichtsinnig -, ist nicht dafür entscheidend, ob es sich um eine betriebliche Tätigkeit handelt oder nicht (…BAG 22. April 2004 - 8 AZR 159/03 - aaO; 14. März 1967 - 1 AZR 310/66 - zu b der Gründe; BGH 19. Dezember 1967 - VI ZR 6/66 - zu 2 der Gründe;… KSW/v. Koppenfels-Spies 3. Aufl. § 105 SGB VII Rn. 3). - BGH, 02.11.1989 - III ZR 133/88
Unfall eines Bundeswehrsoldaten bei Teilnahme am allgemeinen Verkehr
In dem vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14. März 1967 - I AZR 310/66 - VersR 1967, 656) beurteilten Fall waren zwei Fahrzeuge desselben Betriebs zum gemeinsamen Transport von Betriebsangehörigen zu und von einer Baustelle eingesetzt. - BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 526/80 Das Landesarbeitsgericht hat verkannt, daß nicht allein maßgebend ist, wo sich der Unfall ereignet hat, sondern inwieweit er mit dem Betrieb und der Berufstätigkeit des Versicherten zusammenhängt (vgl. BGH VersR 1973, 756; ähnlich BAG Urteil vom 14. März 1967 - 1 AZR 310/66 - VersR 1967, 656, 658).
- LAG Niedersachsen, 03.12.2001 - 17 Sa 310/01
Unfall im Rahmen einer Beförderung der Arbeitnehmer auf Veranlassung des …
Auch wenn nämlich die Arbeitnehmer regelmäßig nach Arbeitsende eines auswärtigen Einsatzes mit dem Betriebsfahrzeug nach Hause gebracht wurden bzw. der Letzte das Betriebsfahrzeug bei sich abstellte, ändert dies nichts an dem Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII. Auch dann, wenn der Unternehmer Arbeitnehmer wegen des späten Arbeitsendes oder wegen auswärtigen Arbeitseinsatzes mit einem Betriebsfahrzeug nach Hause bringen lässt, liegt nämlich noch ein Betriebs- oder Arbeitsweg vor, der in Ausführung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird (BGH v. 13.01.1976, a.a.O. und v. 08.05.1973, a.a.O. sowie BAG Versicherungsrecht 1967, 656, 658 f. und Rohlfs NJW 1996, a.a.O. sowie Rohlfs, DB 2001, 2294, 2298 [BFH 29.03.2001 - III R 1/99] und ErfK - Rohlfs, 2. Aufl. 2001 § 570 SGB VII RZ 23). - BGH, 21.12.1988 - III ZR 40/88
Haftungsbefreiungen - Wegfall - Teilnahme am allgemeinen Verkehr
In dem vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14. März 1967 - I AZR 310/66 - VersR 1967, 656) beurteilten Fall waren zwei Fahrzeuge desselben Betriebs zum gemeinsamen Transport von Betriebsangehörigen zu und von einer Baustelle eingesetzt. - BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66
Verursachung eines Verkehrsunfalls durch einen mit der Beförderung einer an …
Wie eine Arbeit ausgeführt wird, - sachgemäß oder fehlerhaft, vorsichtig oder leichtsinnig, - ist nicht dafür entscheidend, ob es sich um eine betriebliche Tätigkeit handelt oder nicht (BAG Urteil vom. 14. März 1961 - I AZR 310/66 - VersR 1967, 656, 658).
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