Rechtsprechung
| BGH, 05.07.1974 - IV ZR 157/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer wegen eines Verkehrsunfalls - Voraussetzungen für eine Befreiung von der Leistungspflicht des Versicherers - Fahrberechtigung aufgrund eines ausländischen bzw. internationalen Führerscheins - Voraussetzungen für die Erteilung ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 2179
- MDR 1975, 43
- VersR 1969, 147
- VersR 1974, 1072
- DB 1974, 1958
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Karlsruhe, 30.04.1986 - 4 U 9/85
Leistungsverweigerung; Unfall; Traktor; Verwendungszweck; Kfz-Haftpflicht; …
Im Hinblick darauf, daß - wie auch sonst - bei Obliegenheitsverletzungen ein innerer Zusammenhang zwischen der vom Verletzer geschaffenen Gefahrenlage und der eingetretenen Schadensfolge (Rechtswidrigkeitszusammenhang) bestehen muß (BGH VersR 1969, 147/148), hat das Landgericht den Unfallhergang als geradezu typisch für die vertragswidrige Verwendung bezeichnet.Eine solche Betrachtung, die im Sinne einer conditio sine qua non nur auf die verbotene Tätigkeit abstellt und den Versicherungsnehmer mit allen ihren Folgen belastet, wäre mit § 6 Abs. 2 VVG nicht vereinbar und ließe den erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhang außer Betracht (BGH VersR 1969, 147/148; 1972, 530/531; Stiefel/Hofmann, § 2 AKB RNr. 85; Prölss/Martin, § 6 VVG Anm. 9 B a).
Über die rechtliche Erheblichkeit des Ursachenzusammenhangs ist deshalb unter Beachtung des Zwecks der Obliegenheiten zu entscheiden (BGH VersR 1969, 147/148; 1972, 530/531).
Dies wurde dann angenommen, wenn der Unfall erwiesenermaßen durch ein Ereignis verursacht worden war, das für den Fahrer unabwendbar im Sinne des § 7 Abs. 2 StVG gewesen war (BGH VersR 1969, 147/148; 1972, 530/531).
- BGH, 27.02.1976 - IV ZR 20/75
Fahrer eines Mietwagens - Fehlende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Unfall …
Es fehlt dann an dem notwendigen, im Bereich von Rechtspflichtverletzungen sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1973, 172; vgl. auch BGH VersR 1976, 134).Die erste Fallgruppe umfasst, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1974, 1072), insbesondere die Fälle, in denen der Unfall erwiesenermaßen ein unabwendbares Ereignis darstellt, und zwar gleichviel, ob dem Fahrer die allgemeine Fahrerlaubnis oder eine vorgeschriebene zusätzliche Erlaubnis fehlte.
Die Möglichkeit, dass sich bei der zuvor abgehaltenen - hier unerlässlichen - Prüfung wesentliche Mängel gezeigt hätten, wird selbst dann kaum auszuräumen sein, wenn der Fahrer später die Prüfung bestanden hat; denn damit ist noch nicht die Fahrfertigkeit zur Zeit des Versicherungsfalls bewiesen (vgl. BGH VersR 1969, 147).
Die für die letztere in § 15 StVZO aufgestellten Erfordernisse können - jedenfalls in der Regel - auch noch nachträglich für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls zuverlässig überprüft werden (BGH VersR 1969, 147).
- BGH, 04.03.1976 - IV ZR 20/75
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung - Anforderungen …
Es fehlt dann an dem notwendigen, im Bereich von Rechtspflichtverletzungen sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1973, 172; vgl. auch BGH VersR 1976, 134).Die erste Fallgruppe umfaßt, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1974, 1072), insbesondere die Fälle, in denen der Unfall erwiesenermaßen ein unabwendbares Ereignis darstellt, und zwar gleichviel, ob dem Fahrer die allgemeine Fahrerlaubnis oder eine vorgeschriebene zusätzliche Erlaubnis fehlte.
Die Möglichkeit, daß sich bei der zuvor abgehaltenen - hier unerläßlichen - Prüfung wesentliche Mängel gezeigt hätten, wird selbst dann kaum auszuräumen sein, wenn der Fahrer später die Prüfung bestanden hat; denn damit ist noch nicht die Fahrfertigkeit zur Zeit des Versicherungsfalls bewiesen (vgl. BGH VersR 1969, 147).
Die für die letztere in § 15 StVZO aufgestellten Erfordernisse können - jedenfalls in der Regel - auch noch nachträglich für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls zuverlässig überprüft werden (BGH VersR 1969, 147).
- BGH, 17.03.1982 - IVa ZR 234/80
Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung - Führen eines Fahrzeuges ohne …
Dies gilt insbesondere dann, wenn das Fehlen einer gültigen Fahrerlaubnis auf rein formellen Gründen beruht, die mit der Befähigung des Fahrers zur Führung eines Kraftfahrzeuges nichts zu tun haben (BGH Urteile vom 22. November 1968 - IV ZR 775/68 - LM VVG § 6 Nr. 21 = NJW 1969, 371 = VersR 1969, 147 = MDR 1969, 295; vom 25. Februar 1970 - IV ZR 643/68 - NJW 1970, 995 = VersR 1970, 464; vom 5. Juli 1974 - IV ZR 157/73 - NJW 1974, 2179 = VersR 1974, 1072 = MDR 1975, 43; vom 27. Februar 1976 - IV ZR 20/75 - VersR 1976, 531; vom 4. Oktober 1978 - IV ZR 67/77 - MDR 1979, 212 = VersR 1978, 1129).Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte im Urteil vom 5. Juli 1974 - IV ZR 157/73 - (NJW 1974, 2179 = VersR 1974, 1072 = MDR 1975, 43) ausgesprochen, ein ausländischer Führerschein stehe auch nach Ablauf der Einjahresfrist in versicherungsrechtlicher Hinsicht einer deutschen Fahrerlaubnis gleich.
- BGH, 01.03.1972 - IV ZR 107/70
Antragswidrige Verwendung - KFZ - Güternahverkehr - Gefahrerhöhung - …
Diese Frage der rechtlichen Erheblichkeit des Ursachenzusammenhanges (des sog. Rechtswidrigkeitszusammenhanges) ist nach den gleichen Grundsätzen zu entscheiden, die der erkennende Senat für das Fehlen der Kausalität bei Verletzung der Führerscheinklausel (§ 2 Nr. 2 c AKB) entwickelt hat (BGH LM Nr. 21 zu § 6 VVG = VersR 1969, 147). - BGH, 25.02.1970 - IV ZR 643/68
Versicherungsschutz - Gastarbeiter - Internationaler Führerschein - Kfz-Unfall
Nach dem Sinn und Zweck der Verordnung könne als Grenzübertritt nur diejenige Einreise gelten, die der Begründung des ständigen Aufenthalts vorangeheo Eine andere Auslegung würde dazu führen, daß außerdeutsche Kraftfahrzeugführer, sofern sie in jährlichen Abständen für kurze Zeit aus dem Bundesgebiet ausreisen, auf Grund einer ausländischen Fahrerlaubnis ein Fahrzeug im Bundesgebiet nicht nur "vorübergehend1, wie in § 4 VOInt bestimmt, sondern ständig führen dürftenc - Bern ist zuzustimmen (vgl0 BGH LM Nro 21 zu § 6 VVG ~ VersR 1969, 147 und die Rechtsprechungsübersicht bei Floegel/Hartung, Straßenverkehr srecht 18o Auflo § 15 StVZO Anim 4 0 - A 0Ac OLG Stuttgart VersR 1969, 341/42)c.Bei dieser Beurteilung verkennt der Senat nicht, daß es sich im einzelnen bei dem Problem der Anerkennung Internationaler Führerscheine und der Gültigkeitsdauer ausländischer Führerscheine für die in Deutschland lebenden Ausländer um nicht einfach gelagerte Rechtsfragen handeltP Sie sind in der Vergangenheit auch nicht immer einheitlich beantwortet worden0 Der Kläger, der als Ausländer länger als ein Jahr in der Bundesrepublik lebte und hier ein Kraftfahrzeug fuhr, hätte sich aber, um der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu genügen, bei der Polizei, dem Straßenverkehrsamt oder einem Automobilclub erkundigen müssen, ob und wielange sein im Ausland ausgestellter Führerschein in Deutschland anerkannt vmrde 0 Er hätte dann die richtige Belehrung erhalten, daß der ausländische Führerschein von einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr anerkannt wurde und daß daher der Erv/erb eines deutschen Führerscheins erforderliche war o Wegen dieser Unterlassung kann die Verletzung der Führerscheinklausel durch den Kläger nicht als unverschuldet angesehen werden0 Doch kann sich die Beklagte nach den Umständen nicht auf ihre Leistungsfreiheit gemäß § 2 Nr, 2 c AKB berufeno Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22, November 1968 - IV ZR 775/68 - (= LM VVG § 6 Nr, 21 - NJW 1969p 371 - VersR 1969, 147) ausgeführtP daß unter Beachtung des Schutzzweckes der Führerschein klausel des § 2 Nr, 2 c AKB geprüft werden müsseP ob aus deren Verletzung die Versagung des Versicherungsschutzes gegenüber einem Ausländer zu rechtfertigen seiP der zu nächst ein Jahr auf Grund seines ausländischen Führerscheins in der Bundesrepublik ein Kraftfahrzeug führen durfte und geführt hat.
- OLG Köln, 12.05.1998 - 9 U 191/97
Rückforderungsanspruch für eine erbrachte Kaskoentschädigung wegen fehlenden …
Vielmehr muß die Klägerin mit Rücksicht darauf, daß es bei Inhabern einer ausländischen, im Inland nicht (mehr) gültigen Fahrerlaubnis hinsichtlich der Kausalität der Obliegenheitsverletzung darauf ankommt, unter welchen Voraussetzungen die deutsche Fahrerlaubnis nach der zum Unfallzeitpunkt geltenden Fassung des § 15 StVZO erteilt worden wäre (BGH VersR 1974, 1072), auch darlegen und gegebenenfalls beweisen, daß der Unfall auf einem Umstand beruhte, der es gerechtfertigt hätte, dem führerscheinlosen Fahrer die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis wegen Eignungsmängeln zu versagen (…BGH a.a.O.). - BGH, 13.12.1972 - IV ZR 156/71
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Personenbeförderung - …
Wie der erkennende Senat in neuerer Zeit wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u. a. VersR 1969, 147; 1971, 117), kommt es bei der Anwendung des § 6 Abs. 2 VVG auf die rechtliche Erheblichkeit des Ursachenzusammenhangs, auf den sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang an (…vgl. dazu Esser, Schuldrecht I 4. Aufl. § 45 S. 308 ff).
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