Rechtsprechung
| LG Rottweil, 17.12.1969 - 2 O 144/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufsichtspflicht (Unterrichtszeit) - Mit der Aufsichtspflicht beauftragter Schüler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 474
- VersR 1970, 478
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.11.1959 - III ZR 136/58
Gesetzlicher Forderungsübergang und Amtshaftung
Auszug aus LG Rottweil, 17.12.1969 - 2 O 144/69
Ansprüche aus Amtspflichtverletzungen des Mitglieds der Klägerin gehen nicht gem. § 1542 RVO auf den Sozialversicherungsträger über, weil die Leistungen, die der Versicherte gegen den Sozialversicherungsträger zu beanspruchen hat, anderweitige Ersatzmöglichkeiten sind und daher dem Verletzten insoweit Ansprüche aus Amtspflichtverletzung nicht zustehen (vgl. BGHZ 31, 148 = NJW 60, 241{{Fussnote|5|BGH, 10.11.1969, VI ZR 201/58.W. F.: BGHZ 31, 148; NJW 1960, 241.}}).
- BGH, 03.07.1958 - III ZR 88/57
Hilfestellung im Turnunterricht - § 839 BGB, Art. 34 GG, unselbständiger …
Auszug aus LG Rottweil, 17.12.1969 - 2 O 144/69
Der BGH hat allerdings in einem vergleichbaren Fall, in dem ein Schüler beim Turnen zur Hilfeleistung zugezogen worden ist, die Ansicht, der Schüler übe hierbei ein ihm von der Schule anvertrautes Amt aus, als naheliegende Erwägung bezeichnet (vgl. BGH, VersR 58, 705 ff.). - OLG Köln, 19.01.1968 - 2 U 11/67
Schülerlotse - Art. 34 GG, Verwaltungshelfer
Auszug aus LG Rottweil, 17.12.1969 - 2 O 144/69
Ebensowenig hindert das Alter des Amtsträgers die Bejahung einer öffentlichen Tätigkeit (vgl. OLG Köln, NJW 68, 655 ff. - Schülerlotse). - BGH, 10.11.1959 - VI ZR 201/58
Rechtsmittel
Auszug aus LG Rottweil, 17.12.1969 - 2 O 144/69
Ansprüche aus Amtspflichtverletzungen des Mitglieds der Klägerin gehen nicht gem. § 1542 RVO auf den Sozialversicherungsträger über, weil die Leistungen, die der Versicherte gegen den Sozialversicherungsträger zu beanspruchen hat, anderweitige Ersatzmöglichkeiten sind und daher dem Verletzten insoweit Ansprüche aus Amtspflichtverletzung nicht zustehen (vgl. BGHZ 31, 148 = NJW 60, 241{{Fussnote|5|BGH, 10.11.1969, VI ZR 201/58. - OLG Nürnberg, 30.03.1966 - 4 U 133/65
Auszug aus LG Rottweil, 17.12.1969 - 2 O 144/69
An diesem Akt des Anvertrauens öffentlicher Gewalt fehlt es nur dort, wo der Staat oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf bürgerlichrechtlicher Grundlage eine Person einschaltet; so stellt z. B. die Beauftragung eines privaten Abschleppunternehmens durch die Polizei kein Anvertrauen eines öffentlichen Amtes dar, da zwischen Polizei und Abschleppunternehmen keine öffentlich-rechtlichen Beziehungen bestehen, sondern es vielmehr zum Abschluß eines Werkvertrages kommt (vgl. OLG Nürnberg, OLGZ 66, 405; vgl. auch BGH, LM Nr. 2 zu § 909 BGB).
- LG Köln, 27.01.2025 - 5 O 192/24
Kirche haftet auch für Missbrauch durch Ehrenamtler
Die Konstellation ist nach Auffassung der Kammer vergleichbar mit der anerkannten Fallgruppe der Übertragung der Pausenaufsicht auf Schüler (LG Rottweil NJW 1970, 474).
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Rechtsprechung
| BAG, 04.07.1969 - 3 AZR 212/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rückständige betriebliche Versorgungsleistungen - Konkurs des früheren Arbeitgebers - Rückständige Lohnforderungen - Bevorrechtigte Konkursforderungen
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 05.12.1967 - 2 Ca 1156/67
- BAG, 04.07.1969 - 3 AZR 212/68
Papierfundstellen
- BAGE 22, 105
- NJW 1970, 964
- MDR 1970, 540
- VersR 1970, 478
- DB 1969, 1252
- DB 1970, 689
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 338/66
Gerichte für Arbeitssachen - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten - …
Auszug aus BAG, 04.07.1969 - 3 AZR 212/68
§ 61 Nr« 1 KO auf die Karenzentschädigung der kaufmännischen Angestellten für die Einhaltung von Wettbewerbsverboten ausgedehnt (RGBl« 1914, 209)« Das Hände 1svertretergesetz vom 6 « August 1953 (BGBl" I, 77"0 hat durch die Neufassung des § 61.Nr« 1 KO das Vorrecht auch der Provision der Handelsvertreter zuerkannt« Geht aber die Tendenz des Gesetzgebers eher auf eine Erweiterung als auf eine Einschränkung des Vorrechts, ist eine einengende Auslegung des Gesetzes zu Lasten der Pensionäre nicht gerechtfertigt, wenn die se in gleichem Maße wie die Arbeitnehmer auf dessen Schutz angewiesen sind« Dies gilt auch dann, wenn § 61 Nr" 1 KO grundsätzlich zurückhaltend auszulegen ist (BAG 20, 1 ff« = AP Nr« 5 zu § 61 KO /~~zu II der Gründe/ BAG 17". 84 /"89 7 AP Nr« 1 zu § 39 BetrVG /~zu III der Gründe 7)« Im übrigen ist schon seit 1919 auch im Recht der Lohnpfändung das Ruhegeld dem Arbeitslohn gleichgestellt (§ 3 der LohnpfändungsVO von 1919" RGBl«, 589" heute § 850 Abs" 2 ZPO)« 96.Der Arbeitnehmer, Lehrling und Pensionär im Konkurs- und Vergleichsverfahren des Arbeitgebers, 1965, S« 277 ff", jeweils mit weiteren Nachweisen" In BAG 20, 1 ff" = AP Nr" 5 zu § 61 KO zu II der GründeJT bleibt die Präge offenc 4" Die gegen das Vorrecht rückständiger Ruhegeldforderungen nach Maßgabe des § 61 Nr" 1 KO ins Feld geführten Argumente schlagen nicht durch" a) Aus dem Wortlaut des § 61 Nr" 1 KO läßt sich nichts herleiten" Die "für das letzte Jahr vor der Eröffnung des Verfahrens"""rückständigen Forderungen an Lohn""" oder anderen Dienstbezügen«""" können ebensowohl die Gegenleistung für die in diesem Jahr erbrachten Dienste sein wie auch solche Leistungen des Arbeitgebers, die sich in anderer Weise auf dieses Jahr beziehen" Das Urteil BAG AP Nr" 3 zu § 61 KO betrifft nur den Sonderfall der Stundung von Gehaltsforderungen und sagt, daß es hier nicht auf die Fälligkeit ankomme, sondern darauf, welche Gehaltsforderungen auf die in dem Stichjahr verrichtete Tätigkeit entfallen" Hieraus läßt sich jedoch über den Stundungsfal1 hinaus nichts entnehmen" Nach dem Sinn des Urteils muß bei Ruhegeldzahlungen die Bezugsperiode maßgeblich sein".
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105). - BAG, 13.12.1978 - GS 1/77
Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer
Das hat Friedrich Weber unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zu § 61 Nr. 1 KO a.F. dargelegt (Anm. zu AP Nr. 6 zu § 61 KO); dies ist auch die Auffassung der Kommentare zum Konkursrecht (…Mentzel-Kuhn, a.a.O., § 61 Anm. 33 und Jäger-Lent, a.a.O., § 61 Anm. 16 ff.), ebenso der Urteile des Vierten Senats (BAG 20, 1 = AP Nr. 5 zu § 61 KO) und des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22, 105 = AP Nr. 6 zu § 61 KO).Das ist auch deshalb gerechtfertigt, weil nach geltendem Recht Warengläubiger und Geldgläubiger sich häufig durch Aus- und Absonderungsrechte hinreichend sichern können (vgl. auch BAG 22, 105 [107] = AP Nr. 6 zu § 61 KO [zu II 1 der Gründe]), und die Sozialpläne für die Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze verloren sind, wenigstens einen gewissen Ausgleich schaffen sollen.
- BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71
Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs
Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 4-" Juli 1969, BAG 22, 105 /~ 106 7 = AP Nr" 6 zu § 61 KO £ "zu II 1 der GründeJ?) darauf hingewiesen, daß die "Lidlohnempfänger" im Konkursfäll sehr benachteiligt sind, weil die Waren- und Kreditgläubiger ihre Rechte im allgemeinen durch Eigentumsvorbehaltes ,;'und Sicherungsübereignungen absichern" Den Pensionären stehen für ihre Versorgungsansprüche, ebenso wie den Arbeitnehmern für etwaige Lohnforderungen, keine derartigen Sicherungen zur Verfügung" Diese ohnehin ungerechte Benachteiligung der Pensionäre im Konkursfall würde noch erheblich verstärkt, wenn der Gemeinschuldner oder der Konkursverwalter auf Grund eines wirtschaftlichen Vorbehalts zugesagte Versorgungsleistungen verweigern dürfte, etwa mit der Begründung, der Konkursfall sei der krasseste Pall einer wirtschaftlichen Notlage, der überhaupt Vorkommen könne; denn ein wirtschaftlicher Vorbehalt findet sich, allerdings in der schwächeren Form nach dem Mustervorbehalt in Abschn" 41 der EStR, in sehr vielen VersorgungsZu sagen" Wäre der Vorbehaltstatbestand im Konkursfall erfüllt, bekämen die meisten Pensionäre im Konkurs ihres Arbeitgebers gar nichts".Io a) § 61 Nr" 1 KO, der hier allein in Betracht zu'ziehen ist, gibt das Vorrecht nur für rückständige Lohnforderungen aus dem letzten Jahr vor Konkurseröffnung" Hur in diesen Grenzen hat der Senat in BAG 22, 105 = AP Nr" 6 zu § 61 KO das Vorrächt auf rückständige betriebliche Versorgungsleistungen ausgedehnt" Eine weitere Ausdehnung dieser Vorschrift auf die kapitalisierte Anwartschaft verbietet sich in Anbetracht der engen Gesetzesfassung; sie wird auch, soweit ersichtlich, nirgends vertreten" Friedrich Weber sagt im Gegenteil für einen insoweit vergleichbaren Pall, in dem die Auszahlung der bis zum Ausscheiden gebildeten Rückstellung vertraglich zugesichertwar, ausdrücklieh, der bei Konkurseröffnung bedingt bestehende Anspruch auf' Auszahlung der Rückstellungen, dessen Bedingung durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Konkurses eingetreten sei, könne nur als einfache Konkursforderung geltend gemacht werden (Anm" zu AP Nr" 1 zu § 59 KO /""Bl" 3 R 7; ebenso Heißmann, SAB 1965, 32)".
2" Das Ergebnis, daß die Klageforderung kein Konkursvorrecht genießt, ist unbefriedigend, weil nach neueren Erhebungen die nicht bevorrechtigten Konkursgläubiger nur eine Deckungsquote von etwa 5 °/° erreichen und dem Arbeitnehmer im Gegensatz zu vielen Waren- und Kreditgläubigem andere Sicherungsmittel nicht zur Verfügung stehen (BAG 22, 105 /~107 7 = AP Nr" 6 zu § 61 KO /""zu II 1 der Gründe)" Der Senat hat deshalb erwogen, ob er im Wege der Rechtsfortbildung das Vorrecht nach § 61 Nr" 1..KO
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 410/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105). - BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84
Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs
Damit wurde angeknüpft an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Juli 1969 (BAG 22, 105 = AP Nr. 6 zu § 61 KO), in dem der erkennende Senat entschieden hatte, Forderungen auf rückständige betriebliche Versorgungsleistungen seien im Konkurs des früheren Arbeitgebers ebenso wie rückständige Lohnforderungen der Arbeitnehmer nach Maßgabe und in den Grenzen des § 61 Nr. 1 KO (a.F.) bevorrechtigt. - BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 412/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105). - BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 414/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105). - BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 415/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105). - BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 413/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105). - BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105). - BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79
Insolvenzsicherung von Pensionsrückständen
- BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75
Konkursausfallgeld - Konkursverwalter - Urlaubsentgelt - Massenschuld
- BAG, 26.08.1986 - 3 AZR 98/85
Erstattung von Betriebsrenten aus einer Konkursmasse - Maßgeblicher Zeitpunkt für …
- BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 324/76
Anspruch auf Abfindung einer Versorgungsanwartschaft
- BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 632/97
Bevorrechtigte Konkursforderung des Arbeitnehmers: Begriff und Umfang der …
- BAG, 04.06.1985 - 3 AZR 355/83
Konkursrechtlicher Rang einer Bauleiterprämie - Berücksichtigung einer …
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 410/15
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Rechtsprechung
| BAG, 05.12.1969 - 1 AZR 239/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auftragsverhältnis - PKW-Nutzung
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 18.11.1968 - Ca 688/68
- BAG, 05.12.1969 - 1 AZR 239/69
Papierfundstellen
- NJW 1970, 775 (Ls.)
- VersR 1970, 478
- BB 1970, 303
- DB 1970, 546
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.12.1981 - VIII ZR 1/81
Vereinbarung einer Volldeckung bei Anmietung eines Kfz; Inanspruchnahme eines …
Denn je nach der Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Mieter und Fahrer bestünde die Gefahr, daß der Fahrer vom Mieter Freistellung fordern könnte, etwa weil aufgrund eines Gefälligkeitsverhältnisses ein stillschweigender Haftungsverzicht anzunehmen wäre (BGHZ 22, 109, 122 f [BGH 29.10.1956 - II ZR 64/56]; 30, 40, 44 f [BGH 30.04.1959 - II ZR 126/57]; vgl. ferner BGHZ 49, 278, 281) [BGH 07.02.1968 - VIII ZR 179/65] oder der Mieter sich aufgrund ungenügender Aufklärung des Fahrers über die Bedingungen des Mietvertrages ersatzpflichtig gemacht hätte (vgl. dazu BAG DB 1970, 546 = VersR 1970, 478 m.w.N.).
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