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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 04.03.1970

Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1970 - VII ZR 238/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2299
BGH, 19.11.1970 - VII ZR 238/68 (https://dejure.org/1970,2299)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1970 - VII ZR 238/68 (https://dejure.org/1970,2299)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1970 - VII ZR 238/68 (https://dejure.org/1970,2299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Generalagenturvertrag - Mithaftung - Prämiengelder - Unklarheitenregel - Formularverträge

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung bei Eintritt in bestehenden HVV, Unklarheitenregel

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 172
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus BGH, 19.11.1970 - VII ZR 238/68
    Im übrigen gilt die sog. Unklarheitenregel, die das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang anwendet, grundsätzlich nur bei Formularverträgen (vgl. z.B. BGHZ 5, 111 und LM Nr. 14 zu § 156 (A) BGB).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12

    Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

    (aa) Einen allgemeinen Grundsatz, wonach bei einer individuellen Vereinbarung (bei der es sich bei dem hier streitgegenständlichen Bauvertrag unstreitig handelt) Unklarheiten zu Lasten des Ausschreibenden gehen, gibt es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.1970, VII ZR 238/68, VersR 1971, 172;… Palandt-Ellenberger, BGB, 72. Auflage 2013, § 133, Rn 23 Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 69; Althaus IBR 2007, 234).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 9 U 59/06

    Formularvertrag über den Bezug von Werbezündholzschachteln mit umfangreichen und …

    Die vom Landgericht zur Begründung der Klageabweisung herangezogene Unklarheitenregel des § 5 AGB-Gesetz (nunmehr § 305 c Abs. 2 BGB) ist auch im Verkehr zwischen Unternehmen anwendbar (BGH NJW-RR 88, 114) und gilt auch für Formularverträge, wie hier (BGH VersR 1971, 172).
  • OLG Celle, 28.11.2007 - 3 U 115/07

    Auslegung von Willenserklärungen und Einschränkungen hinsichtlich der Reichweite …

    Aber nur für Formularverträge und auch für typische Vertragsbedingungen gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Unklarheitenregel (VersR 1971, 172.
  • VG Göttingen, 05.02.2025 - 3 A 245/23

    Zum Verhältnis zwischen privatrechtlichem Vertrag über den Grundstücksanschluss …

    Eine Unklarheitenregelung zu Lasten des Erklärenden (interpretatio contra proferentem), wie in der Klagebegründung klägerseits in Anspruch genommen, besteht hingegen im Allgemeinen nicht, wie sich im Umkehrschluss aus der speziellen Anordnung des § 305c Abs. 2 BGB für AGB ergibt (vgl. auch vor dieser gesetzlichen Regelung BGH, Urteil vom 19.11.1970, VII ZR 238/68); zudem liegen bei der oben zitierten Formulierung Zweifel eher fern.
  • VG Göttingen, 05.02.2025 - 3 A 275/23

    Zum Verhältnis zwischen privatrechtlichem Vertrag über den Grundstücksanschluss …

    Eine Unklarheitenregelung zu Lasten des Erklärenden (interpretatio contra proferentem), wie in der Klagebegründung klägerseits in Anspruch genommen, besteht hingegen im Allgemeinen nicht, wie sich im Umkehrschluss aus der speziellen Anordnung des § 305c Abs. 2 BGB für AGB ergibt (vgl. auch vor dieser gesetzlichen Regelung BGH, Urteil vom 19.11.1970, VII ZR 238/68); zudem liegen bei der oben zitierten Formulierung Zweifel eher fern.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.03.1970 - 13 U 252/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,3835
OLG Frankfurt, 04.03.1970 - 13 U 252/68 (https://dejure.org/1970,3835)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.03.1970 - 13 U 252/68 (https://dejure.org/1970,3835)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. März 1970 - 13 U 252/68 (https://dejure.org/1970,3835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung an die Feststellung im Rentenverfahren, dass ein Arbeitsunfall vorliegt; Absicherung eines Lagerbodens; Eine dem Transport gewidmete Einrichtung; Grobe Fahrlässigkeit wegen objektiver Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften; Grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 172
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.1967 - VI ZR 79/66

    Rückgriffsanspruch eines Versicherungsträgers nach einem Arbeitsunfall in einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.1970 - 13 U 252/68
    (BHG in VersR 1968, 64 ff. und 668).

    Aus der objektiven Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften allein kann grobe Fahrlässigkeit nicht hergeleitet werden (BGH VersR 68, 64 (66) und 69, 39).

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.1970 - 13 U 252/68
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vielmehr dann vor, wenn nach den gesamten Umständen die erforderlichen Sorgfaltspflichten in ungewöhnlich groben Maße verletzt sind, wenn unterlassen wurde, was jedem hätte einleuchten müssen, das Verhalten demnach schlechthin unentschuldbar war (BGH 10, 14).
  • BGH, 08.10.1968 - VI ZR 164/67

    Anspruch auf Aufwendungsersatz - Verursachung eines Unfalls - Verletzung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.1970 - 13 U 252/68
    Dabei kann es dahinstehen, ob, wie der Beklagte behauptet und ihm nicht widerlegt ist - den Beweis der groben Fahrlässigkeit hat die Klägerin zu führen und dabei die Behauptungen des Beklagten zu widerlegen, mit denen er grobe Fahrlässigkeit bestreitet (BGH VersR 69, 39) -, bei mehrfachen Kontrollbesuchen von Aufsichtsbeamten keinerlei Beanstandung erfolgt ist.
  • BGH, 09.04.1968 - VI ZR 13/67

    Bürgerlich-rechtliche Natur eines Rückgriffsanspruch des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.1970 - 13 U 252/68
    Dabei sind auch subjektive, in der Individualität des Handelnden liegende Umstände zu berücksichtigen (BGH a.a.O., VersR 68, 668).
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