Rechtsprechung
| BGH, 10.02.1971 - IV ZR 100/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Gewährung von Versicherungsleistungen auf Grund eines Raubes - Anspruch auf Versicherungsleistung gegen Geschäftsberaubung wegen räuberischen Diebstahls - Voraussetzungen für die Annahme eines Raubes - Aktentasche als Gewahrsamsenklave - Abgrenzung des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 806
- MDR 1971, 467
- VersR 1971, 357
- VersR 1971, 753
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Auszug aus BGH, 10.02.1971 - IV ZR 100/69
Abgesehen davon, daß ein Fall der beobachteten Wegnahme hier nicht vorliegt, hat der Bundesgerichtshof die dargestellte Auffassung in der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung BGHSt 16, 271 ausdrücklich abgelehnt. - BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 10.02.1971 - IV ZR 100/69
Steckt der Dieb daher in Zueignungsabsicht unauffällige, leicht bewegliche Sachen in seine Kleidung oder mitgeführte Aktentasche, so ist damit der entscheidende Gewahrsamswechsel vollzogen und der Diebstahl vollendet (vgl. BGHSt 23, 254 = LM § 43 StGB Nr. 1 mit Anm. von Faller) Ob die Sachherrschaft des Täters bereits gesichert ist oder von ihm nur vorübergehend aufrecht erhalten werden kann, ist hierfür ohne Bedeutung. - RG, 23.10.1939 - 3 D 732/39
Auch der Gewahrsamsinhaber, dem die Sache aus der Hand weggenommen wird, kann den …
Auszug aus BGH, 10.02.1971 - IV ZR 100/69
Es liegt nämlich die Annahme nahe, daß derjenige, der zur Erhaltung des eben Entwendeten in bestimmter Weise gewalttätig wird, ebenso gehandelt hätte, wenn er während der Wegnahme ertappt worden wäre (RGSt 73, 343, 345; BGHSt 9, 255, 257) [BGH 08.06.1956 - 2 StR 206/56] . - BGH, 08.06.1956 - 2 StR 206/56
Auszug aus BGH, 10.02.1971 - IV ZR 100/69
Es liegt nämlich die Annahme nahe, daß derjenige, der zur Erhaltung des eben Entwendeten in bestimmter Weise gewalttätig wird, ebenso gehandelt hätte, wenn er während der Wegnahme ertappt worden wäre (RGSt 73, 343, 345; BGHSt 9, 255, 257) [BGH 08.06.1956 - 2 StR 206/56] .
- OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05
Hausratversicherung - Raub einer wertvollen Uhr in Neapel
Darüber hinaus ist aber für den versicherungsrechtlichen Begriff der Beraubung der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend (so BGH, VersR 1977, 417 f., juris-Rz. 28 mit Hinweis auf RG, VerRAV 1922, Nr. 1277 und BGH, VersR 1971, 357, 358). - OLG Hamm, 01.03.2006 - 20 U 177/05
Keine Leistungen aus einer Hausratsversicherung bei einem Raub gemäß § 5 Abs. 2 …
Der Hinweis des Landgerichts auf die Kommentierung von Martin (…Sachversicherungsrecht, D XIII Rn. 4 ff) sowie auf ein Urteil des BGH vom 10.02.1971 (IV ZR 100/69 - VersR 1971, 257 f), mit dem es die Gleichstellung von Raub und räuberischerm Diebstahl in der Außenversicherung begründen will, verfängt nicht, weil sowohl die Kommentierung als auch die angeführte Entscheidung sich auf andere Bedingungen (Sonderbedingungen für die Beraubungsversicherung) zu den alten AEB (abgedruckt bei Martin, S. 48 ff, S. S. 63) beziehen. - OLG Köln, 17.05.2010 - 9 U 42/10
Begriff des Raubes in der Hausratversicherung
Rn. 13 Schließlich vermögen die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des BGH vom 10.2.1971 (VersR 1971, 357) und des OLG Saarbrücken vom 20.9.1995 (VersR 1996, 1494) ihre Rechtsansicht nicht zu stützen.
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