Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1970 - IV ZR 207/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschlußfrist - Leistungsfreiheit - Ersatzansprüche
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 70
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 04.12.1974 - IV ZR 208/72
Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers gegenüber dem aus …
(Die bisherige Rechtsprechung - BGH LM VVG § 12 Nr. 16 = BGH VersR 1970, 755; VersR 1971, 70 - wird aufgegeben.).Der Senat hat zu dem Problem, ob und wie sich die Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer auf Grund des § 12 Abs. 3 VVG auf den Sozialversicherungsträger des Unfallopfers auswirkt, dem mit Inkrafttreten des Pflichtversicherungsgesetzes ein selbständiges Klägerecht eingeräumt ist, bereits in seinen Urteilenvom 3. Juni 1970 - IV ZR 181/69 = LM VVG § 12 Nr. 16 = VersR 1970, 755 = NJW 1970, 1640 - undvom 21. Oktober 1970 - IV ZR 207/69 = VersR 1971, 70 Stellung genommen.
- BGH, 24.04.1974 - IV ZR 202/72
Leistungsverweigerungsrecht - Versicherer - Versicherungsnehmer
- BGH, 18.12.1974 - IV ZR 123/73
Rechte des Versicherers nach Befriedigung des unfallgeschädigten Dritten bei …
Der erkennende Senat hält insoweit an seinen entgegengesetzten Entscheidungen vom 3. Juni 1970 (VersR 1970, 755, 757) und vom 21. Oktober 197 (VersR 1971, 70) fest.
- BGH, 16.12.1981 - IVa ZR 72/80
Erstattung von Leistungen des Kfz-Haftpflichtversicherers an einen Träger der …
Daß ein Fall eintreten könnte, in dem die Klagefrist zwar gegenüber dem Versicherungsnehmer, nicht aber gegenüber dem Sozialversicherungsträger abgelaufen ist, konnte der Gesetzgeber nicht voraussehen; denn zur damaligen Zeit wurde allgemein angenommen, daß bei einer Versäumung der Klagefrist durch den Versicherungsnehmer die Rechtswirkungen des § 12 Abs. 3 VVG auch gegenüber dem Sozialversicherungsträger eintreten; erstmals mit den Urteilenvom 3. Juni 1970 - IV ZR 181/69 - undvom 21. Oktober 1970 - IV ZR 207/69 - (VersR 1970, 755; 1971, 70)wurde dieser Grundsatz gewissen Einschränkungen unterworfen. - BGH, 12.12.1975 - IV ZR 231/74
Anspruch auf Schadensersatzleistungen bei Erhebung der Deckungsklage durch den …
Diese Ansicht hat früher auch der erkennende Senat vertreten (BGH LM VVG § 12 Nr. 16 = VersR 1970, 755; VersR 1971, 70). - OLG Frankfurt, 04.01.1972 - 19 U 10/71 Die für die Aufklärungspflicht des Versicherers gegenüber dem SVT entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. BGH VersR 1970, 757; 1971, 70) finden insoweit keine Anwendung.
- OLG Karlsruhe, 16.04.1971 - 10 U 161/70 Bei Regreßansprüchen des KFZ-Haftpflichtversicherers gegen den Versicherten ( §§ 3 Nr. 9 S. 2 PflVG , 426 BGB ) findet seit Einführung des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Versicherer § 12 Abs. 3 VVG (Leistungsfreiheit bei fruchtlosem, Ablauf der Ausschlußfrist) keine Anwendung mehr (a. A.: BGH VersR 1970, 755; 1971, 70).
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