Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 16.04.1971 - 10 U 161/70 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 706
- VersR 1972, 189
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.01.1952 - II ZR 259/51
Kraftfahrversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.1971 - 10 U 161/70
Der Versicherer verwirkt eine im Rahmen des § 6 VVG wegen einer vor Eintritt des Versicherungsfalles begangenen Obliegenheitsverletzung zulässigerweise vereinbarte Leistungsfreiheit auch dann durch Unterlassen einer ordnungsgemäßen fristlosen Kündigung, wenn durch die Obliegenheitsverletzung "kein Dauerzustand der Möglichkeit einer Berufung auf die Leistungsfreiheit" geschaffen worden ist und wenn der Versicherer "erst weniger als einen Monat vor oder erst nach dem Schadenfall von ihr Kenntnis erlangt" (BGHZ 4, 369 ff. = VersR 52, 81 gegen Prölss-Martin, VVG § 6 Anm. 10). - BGH, 03.06.1970 - IV ZR 181/69
Pflichtversicherung - Leistungsfreiheit - Ersatzansprüche
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.1971 - 10 U 161/70
Bei Regreßansprüchen des KFZ-Haftpflichtversicherers gegen den Versicherten ( §§ 3 Nr. 9 S. 2 PflVG , 426 BGB ) findet seit Einführung des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Versicherer § 12 Abs. 3 VVG (Leistungsfreiheit bei fruchtlosem, Ablauf der Ausschlußfrist) keine Anwendung mehr (a. A.: BGH VersR 1970, 755; 1971, 70). - BGH, 21.10.1970 - IV ZR 207/69
Ausschlußfrist - Leistungsfreiheit - Ersatzansprüche
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.1971 - 10 U 161/70
Bei Regreßansprüchen des KFZ-Haftpflichtversicherers gegen den Versicherten ( §§ 3 Nr. 9 S. 2 PflVG , 426 BGB ) findet seit Einführung des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Versicherer § 12 Abs. 3 VVG (Leistungsfreiheit bei fruchtlosem, Ablauf der Ausschlußfrist) keine Anwendung mehr (a. A.: BGH VersR 1970, 755; 1971, 70).
- BGH, 18.12.1974 - IV ZR 123/73
Rechte des Versicherers nach Befriedigung des unfallgeschädigten Dritten bei …
Zu Unrecht meint allerdings das OLG Karlsruhe (VersR 1971, 706), seit dem Inkrafttreten dieser Bestimmung finde § 12 Abs. 3 VVG wie auch die entsprechende Vorschrift in § 8 Abs. 1 AKB bei Regreßansprüchen des Versicherers überhaupt keine Anwendung mehr.Mit Recht wird deshalb von den Oberlandesgerichten (Frankfurt VersR 1970, 73; Köln VersR 1973" 315, 316; Hamm VersR 1974, 256 und 258; aber auch Karlsruhe VersR 1971, 706) wie im Schrifttum (Wussow Informationen 1968, 97; Hofmann VersR 1972, 191; Bauer VersR 1972, 189;… Prölss/Martin W G 19. Aufl., § 12 VVG Anm. 8 g;… Stiefel/ Wussow/Hofmann AKB 9. Aufl., § 8 Anm. 13) ganz überwiegend die Ansicht vertreten, daß der Kfz.-Haftpflichtversicherer auch nach dem Inkrafttreten von § 3 PflVG nicht allein durc den Ablauf einer nach § 12 Abs. 3 VVG gesetzten Klagefrist leistungsfrei wird, wenn und soweit er den Dritten schon vor Fristablauf entschädigt hat.
- BGH, 25.01.1978 - IV ZR 122/76
Freiwerden einer Versicherung von ihrer Leistungspflicht - Für die Geltenmachung …
Der gebotene Schutz des VN erfordere eine mit der Gesetzes- und Rechtslage übereinstimmende Belehrung (OLG Koblenz VersR 1975, 893, 894; OLG Karlsruhe VersR 1971, 706, 708; OLG Stuttgart VersR 1964, 1094;… Stiefel/Wussow/Hofmann AKB 10. Aufl. § 8 Anm. 8;… a.A. Prölss/Martin a.a.O. § 12 Anm. 6 A;… J. Prölss in Festschrift für Klingmüller 1974, Seite 355, 367; vgl. auch OLG Hamm VersR 1974, 256). - OLG Düsseldorf, 25.04.1997 - 22 U 242/96
Anforderungen an die Belehrung über die Klagefrist durch den Versicherer; Verstoß …
b) Entgegen OLG Karlsruhe VersR 1971, 706 ff findet bei Regreßansprüchen des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers gegen den Versicherten oder Mitversicherten § 12 Abs. 3 VVG ebenso wie die diesem entsprechende Bestimmung des § 8 Abs. 1 AKB ungeachtet des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Versicherer weiterhin Anwendung. - OLG Hamm, 19.10.1973 - 20 U 126/73 Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 AKB ( § 12 Abs. 3 VVG ) findet im Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherung auch nach Einführung des Direktanspruchs des geschädigten Dritten gegen den Versicherer durch das PflVG weiter Anwendung (gegen OLG Karlsruhe VersR 1971, 706).
- OLG Hamm, 27.04.1973 - 20 U 246/72 c) der Hinweis, daß der Versicherte durch fruchtlosen Fristablauf auch gegenüber einem Regreß des Versicherers den Einwand der Deckungspflicht verliere, für die Ordnungsmäßigkeit der Belehrung nach § 12 Abs. 3 S. 2 VVG nicht erforderlich (gegen OLG Karlsruhe VersR 1971, 706).
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