Rechtsprechung
| BGH, 28.06.1971 - II ZR 66/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Führung des Anscheinsbeweises der anfänglichen Fahruntüchtigkeit eines Schiffes bei Auftreten von Mängeln und Kentern kurz nach Reiseantritt - Haftung für nautisches Verschulden bei anfänglichen Stabilitätsmängeln eines Schiffes - Pflichten eines Kapitäns zur Überprüfung ...
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Papierfundstellen
- BGHZ 56, 300
- NJW 1971, 2223
- MDR 1971, 828
- VersR 1971, 833
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.05.1952 - I ZR 147/51
Notstandshaftung des Schiffsausrüsters
Auszug aus BGH, 28.06.1971 - II ZR 66/69
So hat es z, B. der erkennende Senat für geboten erachtet, den an sich streng geschlossenen Kreis der Schiffsgläubigerrechte des § 754 HGB um ein weiteres zu vermehren (BGHZ 6, 102). - BGH, 30.10.1951 - I ZR 117/50
Reichsvermögen und Bundesrepublik
Auszug aus BGH, 28.06.1971 - II ZR 66/69
Löschen">486 HGB abgeleiteten und damit an das Gesetz gebundenen, es lediglich ergänzenden Rechtsfindung im Einklang mit den vom Bundesgerichtshof von Anfang an angewandten Grundsätzen (BGHZ 3, 315 [BGH 30.10.1951 - I ZR 117/50] ; 11, 35). - BGH, 26.11.1956 - II ZR 323/55
Ausrüster eines Seeschiffs
Auszug aus BGH, 28.06.1971 - II ZR 66/69
Die Rechtsprechung hat es abgelehnt, den Zeitcharterer als Ausrüster zu behandeln (BGHZ 22, 197). - BGH, 14.04.1958 - II ZR 45/57
Schiffsuntergang. Lotsenvertrag
Auszug aus BGH, 28.06.1971 - II ZR 66/69
Auch bei strengen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Reeders hinsichtlich der Vorsorge für die Stabilität des Schiffs, wie sie mit BGHZ 27, 79 f [BGH 14.04.1958 - II ZR 45/57] ür nötig zu halten ist, kann hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts kein Verschulden des Reeders angenommen werden. - BGH, 26.10.1955 - VI ZR 163/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.06.1971 - II ZR 66/69
Die Anforderungen an die privatrechtliche Sorgfaltspflicht können im allgemeinen nach den Vorschriften bemessen werden, wie sie von den Berufsgenossenschaften zur Verhütung von Unfällen aufgestellt werden (BGH VersR 1956, 31).
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
Haftung des Verfrachters bei einer Havarie aufgrund Einschlafens des Wachhabenden …
a) Nicht entschieden zu werden braucht in diesem Zusammenhang die Frage, ob die mangelnde Unterrichtung der Besatzung über Sicherheitsvorschriften als Seeuntüchtigkeit im weiteren Sinne unter § 559 HGB oder als sonstiger Pflichtverstoß während der Reise unter § 606 HGB fällt (vgl. zur Abgrenzung BGHZ 56, 300, 303).Der Konflikt wurde durch die Anordnung der zwingenden Haftung für sogenanntes kommerzielles Verschulden bei gleichzeitiger Haftungsfreistellung für nautisches Verschulden gelöst (Amtliche Begründung des Gesetzes vom 10. August 1937, Deutscher Reichsanzeiger 1937, Nr. 186; BGHZ 56, 300, 303; Rabe, TranspR 2004, 142, 143).
- BGH, 20.02.1989 - II ZR 26/88
Beschränkung der Haftung von Binnenlotsen
So hat der BGH (BGHZ 56, 300) vor der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens vom 10.10.1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und die Übernahme der Regeln dieses Abkommens in das innerstaatliche Recht durch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches und anderer Gesetze (Seerechts-ÄnderungsG) v. 21.6.1972 unter dem Eindruck der sich abzeichnenden Rechtsentwicklung den Zeitcharterer dem Reeder haftungsrechtlich gleichgestellt. - BGH, 14.12.1972 - II ZR 88/71
Verladung gefährlicher Seefrachtgüter
Diese unterschiedliche Haftung findet ihren Grund weiter in dem Kompromißgedanken der Haager Regeln, nach denen der Verfrachter zwar zwingend für die Anwendung der gebotenen Sorgfalt bei der Herstellung der See- und Ladungstüchtigkeit und für das kommerzielle Verschulden der Besatzung haftet, nicht aber für das nautisch-technische Verschulden der Besatzung bei der Führung und sonstigen Bedienung des Schiffes sowie bei Feuer (BGHZ 56, 300, 303 [BGH 28.06.1971 - II ZR 66/69];… Wüstendörfer, Neuzeitliches Seehandelsrecht 2. Aufl. S. 267).
- BGH, 15.10.1979 - II ZR 80/77
Anfängliche Fahruntüchtigkeit eines Schiffes, das für einen Teil der …
Denn eine solche Fahruntüchtigkeit liegt stets dann vor, wenn ein Schiff nicht fähig ist, die gewöhnlichen Gefahren der geplanten Reise zu bestehen, was auch infolge einer fehlerhaften Beladung der Fall sein kann (Senatsurt. v. 21.4.75 - II ZR 164/73, LM BinnSchG § 8 Nr. 3 = VersR 1975, 1117; v. 18.9.75 - II ZR 40/74, ZfBuW 1975, 450; vgl. zur mangelnden Seetüchtigkeit eines Schiffes infolge falscher Beladung Senatsurt. v. 28.6.71 - II ZR 66/69, VersR 1971, 833; v. 14.12.72 - II ZR 88/71, BGHZ 60, 39, 42 [BGH 14.12.1972 - II ZR 88/71]/43 = VersR 1973, 218, 219; v. 11.3.74 - II ZR 45/73, LM HGB § 559 Nr. 8 = VersR 1974, 771, 772/773). - BGH, 21.04.1975 - II ZR 164/73
Schiff - Falsche Beladung - Anfängliche Fahruntüchtigkeit - Kentern - …
Der gegenteiligen Ansicht der Revision, der auch Vortisch/Zschucke a.a.O. und Mittelstein (Das Recht der Binnenschiffahrt S. 81) zuzuneigen scheinen, steht außerdem entgegen, daß § 8 Abs. 1 BinnSchG auf Art. 480 ADHGB (jetzt: § 513 HGB) und § 8 Abs. 2 BinnSchG auf Art. 481 ADHGB (jetzt: § 514 HGB) zurückgehen (vgl. die Begründung zu § 8 des Entwurfes eines Gesetzes betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt, Reichstags-Drucksachen 9. Legislatur-Periode IV. Session 1894/95 Nr. 81) und es im Rahmen dieser seerechtlichen Vorschriften schon seit langem anerkannt ist, daß sich ein (See-)Schiff auch dann in keinem see- (genauer: reise-)tüchtigen Zustande bfindet, wenn es lediglich wegen eines Staufehlers instabil ist (RGZ 25, 104, 106; 70, 94, 96; 120, 42, 44/45; BGH, Urt. v. 26.6.71 - II ZR 66/69, VersR 1971, 833, 834). - Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 08.12.1994 - 317 Z - 15/94 Den Wandel der Auffassung über die gerechte Gewährung der Haftungsbeschränkung auch ohne Niederschlag in der Gesetzgebung habe der Bundesgerichtshof ( BGHZ 56, 300 ) bereits in einem Parallelfall berücksichtigt und eine Lücke der Haftungsbeschränkung geschlossen.
- BGH, 14.12.1972 - II ZR 89/71
Klage auf Ersatz von Ladungsschäden - Transport einer Ladung mit einem …
Diese unterschiedliche Haftung findet ihren Grund weiter in dem Kompromißgedanken der Haager Regeln, nach denen der Verfrachter zwar zwingend für die Anwendung der gebotenen Sorgfalt bei der Herstellung der See- und Ladungstüchtigkeit und für das kommerzielle Verschulden der Besatzung haftet, nicht aber für das nautisch-technische Verschulden der Besatzung bei der Führung und sonstigen Bedienung des Schiffes sowie bei Feuer (BGHZ 56, 300, 303 [BGH 28.06.1971 - II ZR 66/69] ;… Wüstendörfer, Neuzeitliches Seehandelsrecht 2. Aufl. S. 267). - BGH, 18.09.1975 - II ZR 40/74
Haftung der Reederei für Verlust oder Beschädigung der Güter eines Schiffes wegen …
Ein (See-)Schiff ist aber auch dann see- (genauer: reise-)untüchtig, wenn es lediglich wegen eines Staufehlers instabil ist (RGZ 25, 104, 106; 70, 94, 96; 120, 42, 44/45; BGH, Urt. v. 26.6.71 - II ZR 66/69, VersR 1971, 833, 834). - Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 08.12.1994 - 328 Z - 16/94 Den Wandel der Auffassung über die gerechte Gewährung der Haftungsbeschränkung auch ohne Niederschlag in der Gesetzgebung habe der Bundesgerichtshof ( BGHZ 56, 300 ) bereits in einem Parallelfall berücksichtigt und eine Lücke der Haftungsbeschränkung geschlossen.
- BGH, 18.09.1975 - II ZR 39/74
Instabilität eines Schiffes wegen zu hoher Decksladung bereits bei Reiseantritt - …
Ein (See-)Schiff ist aber auch dann see- (genauer: reise-)untüchtig, wenn es lediglich wegen eines Staufehlers instabil ist (RGZ 25, 104, 106; 70, 94, 96; 120, 42, 44/45; BGH, Urt. v. 26.6, 71 - II ZR 66/69, VersR 1971, 833, 834).
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