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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1972 - IV ZR 17/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2925
BGH, 15.03.1972 - IV ZR 17/71 (https://dejure.org/1972,2925)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1972 - IV ZR 17/71 (https://dejure.org/1972,2925)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1972 - IV ZR 17/71 (https://dejure.org/1972,2925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 869
  • MDR 1972, 497
  • VersR 1972, 455
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.1969 - VI ZR 80/86

    Pflichten des Fahrlehrers bei einer Übungsfahrt

    Auszug aus BGH, 15.03.1972 - IV ZR 17/71
    Die Revision vertritt die abzulehnende Auffassung ausdrücklich indem sie auf die strengen Anforderungen verweist, die in einem Haftpflichtprozeß zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler an die erforderliche Beaufsichtigung gestellt worden sind (BGH NJW 1969 2197 VersR 1969, 1037).

    So müßte insbesondere in dem von der Revision ausdrücklich hierfür angeführten Fall (VersR 1969, 1037) entschieden werden, wo der neben dem Schüler sitzende Fahrlehrer vorwerfbar nicht rechtzeitig in das Lenkrad gegriffen hatte.

  • BGH, 16.09.1969 - VI ZR 80/68

    Verletzung der Sorgfaltspflicht eines Fahrlehrers - Seitenabstand zum rechten …

    Auszug aus BGH, 15.03.1972 - IV ZR 17/71
    Die Revision vertritt die abzulehnende Auffassung ausdrücklich indem sie auf die strengen Anforderungen verweist, die in einem Haftpflichtprozeß zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler an die erforderliche Beaufsichtigung gestellt worden sind (BGH NJW 1969 2197 VersR 1969, 1037).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2005 - 19 U 33/05

    Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung: Auslegung des …

    Da heute der Fahrzeuggebrauch und nicht der engere Begriff des Betriebs (i.S.v. § 7 StVG) für § 10 AKB maßgeblich ist, ist auch das Merkmal der Tätigkeit als Fahrer nicht mehr entsprechend eingeschränkt (so noch BGH VersR 1972, 455;… im einzelnen: Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Auflage, § 10 AKB Rn. 44).
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