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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1972 - III ZB 13/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,4378
BGH, 23.03.1972 - III ZB 13/71 (https://dejure.org/1972,4378)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1972 - III ZB 13/71 (https://dejure.org/1972,4378)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1972 - III ZB 13/71 (https://dejure.org/1972,4378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kontrolle über die Einhaltung der Berufungsfrist durch einen Angestellten des Prozessbevollmächtigten - Beschaffung der Kontrolle durch einen Prozessbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 646
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1953 - VI ZB 3/52
    Auszug aus BGH, 23.03.1972 - III ZB 13/71
    Diese Kontrolle muß noch nach Vorlage der Akten und Unterzeichnung der Rechtsmittelbegründungsschrift sicherstellen, daß die Schrift auch wirklich hinausgeht (BGH NJW 1953, 1023 [BGH 16.03.1953 - ZB VI 3/52 ]; VersR 1966, 1189; LM ZPO § 232 Nr. 22).
  • BGH, 17.09.1964 - VIII ZB 26/64
    Auszug aus BGH, 23.03.1972 - III ZB 13/71
    Dies gilt auch, wenn eine Berufungsbegründung erst am letzten Tag der Frist eingereicht werden soll, obwohl dann aber besondere Sorgfalt geboten ist (BGH NJW 1964, 2302 [BGH 17.09.1964 - ZB VIII 26/64 ]).
  • BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.1972 - III ZB 13/71
    Der Beklagte hat jedoch nicht dargetan, daß die im Büro seines Berufungsanwalts für die Fristenüberwachung durch eine zuverlässige Angestellte erforderliche Kontrolle so beschaffen war, daß sie der äußersten, den Umständen nach angemessenen und vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt (vgl. BGH NJW 1952, 425) entsprach.
  • BGH, 21.04.1983 - I ZB 2/83

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Da diese Form der Ausgangskontrolle den bisherigen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt (vgl. BGH VersR 1972, 646, 647; 1980, 554, 555; 1982, 653)und der vorgetragene Sachverhalt im übrigen, nämlich soweit es um die Art und Weise der Ablieferung des Schriftsatzes beim Amtsgericht Charlottenburg geht, völlig demjenigen gleicht, der Gegenstand des Urteils des Bundesgerichtshofs in VersR 1973, 80 war und dort (S. 82) als ausreichend für die Wiedereinsetzung erachtet worden ist, fehlt es an einem der Partei nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechenbaren Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten, sofern dessen Darstellung zutrifft.
  • BGH, 29.01.1981 - VII ZB 26/80

    Antrag auf Gewährung einer Wiedereinsetzung in den voherigen Stand durch …

    Dazu hätte die Anordnung gehört, Notfristen erst dann zu löschen, wenn das fristwahrende Schriftstück gefertigt und abgesendet oder eine fernmündliche Beauftragung des Berufungsanwaltes tatsächlich erfolgt und angenommen war (BGH NJW 1953, 1023; BGH Beschlüsse vom 23. März 1972 - III ZB 13/71 = VersR 1972, 646 f; vom 28. April 1980 - VII ZB 8/80; vom 18. Dezember 1980 - VII ZB 23/80).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZB 23/80

    Wiedereinsetzung - Organisationspflicht - Pflichten des Anwalts - Fristwahrende …

    Er hätte eine Endkontrolle zur Sicherstellung dessen einrichten müssen, daß fristwahrende Schriftsätze, wie hier die Berufungsschrift, auch tatsächlich gefertigt und abgesandt wurden (BGH NJW 1953, 1023; Beschluß vom 23. März 1972 - III ZB 13/71 = VersR 1972, 646 f; Beschluß vom 28. April 1980 - VII ZB 8/80).
  • BGH, 28.04.1980 - VII ZB 8/80

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist …

    Eine solche Kontrolle hätte noch nach Vorlage der Akten die Unterzeichnung des diktierten fristwahrenden Schriftstückes und ferner sicherstellen müssen, daß das Schriftstück auch wirklich herausgeht (BGH NJW 1953, 1023; Beschluß vom 23. März 1972 - III ZB 13/71 - VersR 1972, 646 f).
  • BGH, 30.03.1983 - IVb ZB 11/83

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf Versäumung der Berufung - …

    Ein Rechtsanwalt muß zwar durch allgemeine Anweisung sicherstellen, daß Fristen erst mit Erledigung der fristwahrenden Handlung (z.B. Einreichen des Schriftsatzes bei Gericht) gelöscht werden (vgl. BGH VersR 1972, 646; 1973, 278; Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 173/82 -).
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