Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1972 - IV ZR 149/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Krankenversicherung - Vertragsumgestaltung - Versicherung - Höherversicherung - Allgemeine Versicherungbedingungen - Hinweispflicht - Geänderte AVB - Nachteilige Bestimmungen
Papierfundstellen
- NJW 1973, 284
- NJW 1973, 705 (Ls.)
- MDR 1973, 302
- VersR 1973, 176
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.02.1969 - IV ZR 541/68
Juwelenversicherung
Auszug aus BGH, 24.11.1972 - IV ZR 149/71
Allerdings ist nicht die äußere Erscheinungsform, sondern der materielle Inhalt einer Versicherungsbedingung dafür entscheidend, ob es sich um eine Risikobeschränkung oder eine Obliegenheit handelt (BGHZ 51, 356, 360 m.w.Nachw.).
- LG Berlin, 11.02.2016 - 7 O 46/15
Rechtsschutzversicherung - Altvertragsumstellung auf geänderte AGB
Im Übrigen gilt: Selbst wenn die Beklagte die Klägerin durch das Übersenden der Nachträge und der ARB 2008 zu einer vertragsändernden Willenserklärung bewegt hätte, könnte sie sich nach dem vom BGH (VersR 1973, 176) aufgestellten Grundsätzen nach Treu und Glauben auf die vom bisherigen Rechtszustand wesentlich nachteiligen Bestimmungen, vorliegend die in Rede stehenden Ausschlüsse, nicht berufen. - OLG Bamberg, 13.03.1997 - 1 U 160/96
Voraussetzungen für die Einbeziehung geänderter Allgemeiner …
Diese Pflicht kommt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) dann in Betracht, wenn bei der Verhandlung über eine Vertragsverlängerung oder eine Vertragsumgestaltung neue, für den Versicherungsnehmer günstigere Versicherungsbedingungen, die jedoch keine Erhöhung des Risikos des Versicherers bewirken, in Frage stehen (BGH VersR 1982, 37 ff.; 1973, 176 f.;… OLG Saarbrücken a.a.O.). - LG Tübingen, 14.10.2005 - 4 O 141/05 Nach einhelliger Rechtsprechung ist nach der Lebenserfahrung und nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises anzunehmen, dass eine zurzeit des Eintritts des Unfalls vorhandene Bewusstseinsstörung diesen Unfall auch verursacht hat ( BGH VersR 1973, 176;… Bach/Moser, a.a.O.).
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