Rechtsprechung
| BAG, 04.07.1972 - 3 AZR 477/71 |
Volltextveröffentlichung
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Fälligkeit von Provisionen - Abweichende Vereinbarungen
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Handelsvertreter - Provision - Provisionsbasis
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Formularvertraglicher Ausschluss von Ansprüchen auf Überhangprovision bei Reisenden, Überhangprovision, AGB, Abdingbarkeit, Provisionsüberhänge, Arbeitsvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 65
Verfahrensgang
- LAG Schleswig-Holstein, 21.10.1971 - 4 Sa 142/71
- BAG, 30.06.1972 - 3 AZR 477/71
- BAG, 04.07.1972 - 3 AZR 477/71
Papierfundstellen
- VersR 1973, 30
- BB 1972, 1453
- DB 1972, 2113
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.07.1960 - VII ZR 225/59
Entfallen der Provisionspflicht wegen verzögerter Ausführung eines Geschäfts
Auszug aus BAG, 04.07.1972 - 3 AZR 477/71
Mit einem Handelsvertreter kann - in Abweichung von § 87 Abs. 1 HGB - vereinbart werden, daß er erarbeitete Provisionen, die erst nach Beendigung des Vertreterverhältnisses fällig werden, nicht erhält (so auch BGH 11.7.1960 - VII ZR 225/59 - BGHZ 33, 92 ff).
- BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07
Anspruch auf Überhangprovision
In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war demgegenüber anerkannt, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen iSv. § 59 Satz 1 HGB aus § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf Überhangprovision von den Arbeitsvertragsparteien nur dann abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP HGB § 65 Nr. 2; 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP HGB § 65 Nr. 6 = EzA BGB § 315 Nr. 10; 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP HGB § 65 Nr. 7 = EzA HGB § 65 Nr. 1; 26. November 1985 - 3 AZR 214/84 -), und dass der Überhanganspruch des Handlungsgehilfen nach § 87 Abs. 3 HGB nicht abdingbar ist, weil diesem anders als dem selbständigen Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht zusteht (20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 mwN). - BGH, 04.12.1981 - I ZR 200/79
Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter
Mit Recht ist das Berufungsgericht ferner davon ausgegangen, daß bei einem auf Provisionsbasis tätigen angestellten Vertreter eine Vereinbarung, nach der er - wie hier der Kläger nach § 2 Satz 1 mit Satz 2 des Vertrags - eine bereits erarbeitete, aber erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig werdende Provision nicht erhalten soll, nur rechtswirksam ist, wenn der Ausschluß durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (BAG v. 17.5.1962 - 5 AZR 427/61 = AP Nr. 2 zu § 65 HGB; vgl. BAG v. 4.7.1972 - 3 AZR 477/71 = AP Nr. 6 zu § 65 HGB = BB 1972, 1453; v. 20.7.1973 - 3 AZR 359/72 = AP Nr. 7 zu § 65 HGB). - BAG, 28.02.1984 - 3 AZR 472/81
Folgeprovision bei dynamischer Lebensversicherung
Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden und seine Auffassung gegen Kritik verteidigt, daß nicht ohne sachlichen Grund arbeitsvertraglich vereinbart werden kann, verdiente aber erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig werdende Provisionen sollten entfallen (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB). - LAG München, 11.01.1991 - 2 TaBV 57/90
Einigungsstelle: Vergütung der Beteiligten
Der Grundsatz, dass jede Arbeit ihres Lohnes wert ist (BAG vom 4.7.1972 - 3 AZR 477/71 -), gilt auch für eine solche, freiwillig übernommene Mitwirkung in einer Einigungsstelle, der Grundsatz § 76 a Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann nicht Über den Gesichtspunkt des Verdienstausfalls in § 76 a Abs. 4 Satz 3 BetrVG hineininterpretiert werden. - BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 214/84
Haftung des Betriebsveräußerers bei Unternehmensteilung - Entstehung und …
Nach den vom Gericht erarbeiteten Rechtsgrundsätzen ist der Ausschluß der sogenannten Überhangprovision nur dann wirksam, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP Nr. 2 zu § 65 HGB, Bl. 1 R mit kritischer Anmerkung von Hefermehl; Urteil vom 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP Nr. 6 zu § 65 HGB, zu III der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Herschel; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB, zu I 2, 11 der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Fenn; Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 472/81 - AP Nr. 5 zu § 87 HGB, mit Anmerkung von Herschel = BB 1984, 1687).
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Rechtsprechung
| BGH, 26.09.1972 - VI ZR 82/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht - Abgabe von Chemikalien - Sprengstoff - Unerlaubte Handlung - Sorgfaltspflicht des Apothekers - Sorgfaltspflicht des Chemikers
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht eines Drogisten bei Abgabe zur Sprengstoff geeigneter Chemikalien
Papierfundstellen
- MDR 1973, 41
- VersR 1973, 30
- BB 1973, 446
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.05.1998 - VI ZR 183/97
Zur Schadensersatzhaftung eines Geschäftsinhabers beim Verkauf von …
b) Der Senat hat bereits bei früherer Gelegenheit ausgesprochen, daß es aus deliktsrechtlichen Gründen geboten sein kann, auf die Abgabe eines an sich frei verkäuflichen Produkts an Kinder zu verzichten, wenn mit der naheliegenden Gefahr zu rechnen ist, daß die Kinder die auf dem Umgang mit diesem Produkt beruhenden Risiken nicht in gebotener Weise zu beherrschen vermögen und sich oder Dritte in ihren geschützten Rechtsgütern verletzen können (vgl. z.B. Senatsurteile vom 23. Oktober 1962 - VI ZR 26/62 - NJW 1963, 101: Verkauf eines Wurfpfeils mit Metallspitze an 10-jährigen Jungen; vom 26. September 1972 - VI ZR 82/71 - VersR 1973, 30: (Überlassung von Kaliumchlorat an 15-jährigen Jungen; vom 24. April 1979 - VI ZR 73/78 - NJW 1979, 2309, 2310: Verkauf eines Kraftfahrzeugs an Minderjährigen ohne Fahrerlaubnis). - BGH, 07.10.1975 - VI ZR 43/74
Verkehrssicherungspflicht des Produzenten von Industrieabfällen
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit der Hersteller einer Ware dann auch für die Schädigung eines Dritten durch be st immimgswidrie Verwendung des Erzeugnisses zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn er in die ser Hinsicht an der Zuverlässigkeit des Kunden Zweifel haben mußte (vgl. dazu die Senatsurteile vorn . 26. September 1972 - VI ZR 82/71 - VersR 1973, 30 und vom 3. Oktober 1972 - VI ZR 135/71 - VersR 1973, 32). - BGH, 03.10.1972 - VI ZR 135/71
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen …
Diese Warnung findet eine ausreichende Erklärung nur in dem zunehmenden Mißbrauch, der von solchen Personen mit reinen oder in Präperaten enthaltenen Sauerstoffträgern vor allem zum "Raketenbasteln" getrieben wurde (vgl. hierzu dasSenatsurteil vom 26. September 1972 - VI ZR 82/71 -, dort: Chlorkalium).
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