Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 01.07.1971 - 12 U 193/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1973, 372
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76
Fahrradgepäckträger II
Voraussetzung der Arglistreplik ist andererseits aber nur, daß der Schuldner - möglicherweise unbeabsichtigt - dem Gläubiger nach verständigem Ermessen, also nach objektiven Maßstäben, ausreichenden Anlaß gegeben hat, von einer Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung abzusehen, weil dieser entsprechend dem Verhalten des Schuldners darauf vertrauen durfte, seine Ansprüche würden, wenn nicht befriedigt, so doch nur mit sachlichen Einwendungen bekämpft werden, und der Schuldner sei deswegen mit einem Hinausschieben der Klageerhebung einverstanden (…BGH VersR a.a.O.; VersR 1973, 372 = LM BGB § 852 Nr. 45; VersR 1976, 565, 566 und 1977, 617 jeweils m.w.N.). - AG Lörrach, 13.11.2023 - 3 C 448/22
Verkehrsunfall: Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung gegen den mitversicherten …
Allein bei Berücksichtigung der Verstöße des Herrn S. kann angenommen werden, dass beim Beklagten die Betriebsgefahr zu berücksichtigen bleibt und dieser zumindest zu 20 Prozent zu haften hat (OLG Düsseldorf VersR 1973, 372).
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