Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1338
BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74 (https://dejure.org/1975,1338)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1975 - VI ZR 87/74 (https://dejure.org/1975,1338)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1975 - VI ZR 87/74 (https://dejure.org/1975,1338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,1338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorübergehende Tätigkeit - Betriebsangehöriger - Anstellungsfirma - Konzern - Arbeitnehmer

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1742
  • VersR 1975, 1002
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.05.1969 - VII ZR 9/67

    Ersatz des bei Hilfeleistung im Notfall dem Helfer erwachsenen Schadens

    Auszug aus BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74
    Entscheidend ist vielmehr, ob eine Eingliederung des Arbeitnehmers des anderen "Staamunternehmens" in die betriebliche Organisation des von ihm vorübergehend unterstützten "fremden" Unternehmens nach Art eines eigenen Arbeitnehmers stattgefunden hat, so daß fUr jenes "fremde" Unternehmen - Uber die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten und etwaige dem Stammunternehmen gegenüber vertraglich übernommene Obhutspflichten hinaus - die besonderen Pursorgepflichten eines Arbeitgebers begründet worden sind, die mit entsprechenden Direktions und Weisungsbefugnissen korrespondieren (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. November 1970 - VI ZR 104/69 = VersR 1971, 223i vgl. auch BGHZ 52, 115, 120, 121).

    Daß seine Tätigkeit der AG Nutzen gebracht hatte, genügt nicht, ihm das Haftungsprivileg des § 637 RVO zugutekommen zu lassen (BGHZ 52, 115, 121).

    Nicht jede Unterstützung anderer Interessen muß durch Einordnung und Unterstellung erfolgen (vgl. BGHZ 52, 115, 121); sie kann auch im Interesse einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Unternehmen vor sich gehen, die zwar in der Ausführung aufeinander abgestimmt ist, bei der sich aber an der ausschließlichen Zugehörigkeit der eingesetzten Arbeitnehmer zu ihrem Stammbetrieb nichts ändert (Senatsurteil vom 13. März 1962 - VI ZR 83/61 « VersR 1962, 540).

  • BGH, 04.07.1956 - VI ZR 214/55

    Arbeitsunfall in fremdem Unternehmen

    Auszug aus BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74
    Die Tatsache der "Gemeinschaftsarbelt", die eine Koordination der Tätigkeitsbereiche immer verlangt, begründet oder ersetzt solche Eingliederung als Voraussetzung der Haftungsfreistellung im Sinne von § 637 Abs. 1 RVO nicht (vgl. BGHZ 21, 207;… Senatsurteile vom 12. Mai 1959 - VI ZR 117/58 aaO; vom 21. März 1967 - VI ZR 174/65 " VersR 1967, 600, 601).
  • BGH, 12.05.1959 - VI ZR 117/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74
    Die Tatsache der "Gemeinschaftsarbelt", die eine Koordination der Tätigkeitsbereiche immer verlangt, begründet oder ersetzt solche Eingliederung als Voraussetzung der Haftungsfreistellung im Sinne von § 637 Abs. 1 RVO nicht (vgl. BGHZ 21, 207; Senatsurteile vom 12. Mai 1959 - VI ZR 117/58 aaO; vom 21. März 1967 - VI ZR 174/65 " VersR 1967, 600, 601).
  • BGH, 04.12.1956 - VI ZR 37/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74
    Mag sich auch der Beklagte auf der Geschäftsfahrt in Bezug auf Reiseziel und Dauer nach den Anweisungen der AG, d.h. des Klägers gerichtet haben, so war ihm dennoch dies zunächst durch die Aufgabenstellung seines Betriebes, der GmbH, von der Sache her diktiert; einer besonderen Unterstellung unter eine Direktionsbefugnis der AG als (zweiter) Arbeitgeberin bedurfte es dazu nicht (vgl. da zu auch Senatsurteile vom 4. Dezember 1956 - VI ZR 37/56 = VersR 1957, 101, 102 und vom 31. Januar 1961 - VI ZR 100/60 = VersR 1961, 358).
  • BGH, 31.01.1961 - VI ZR 100/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74
    Mag sich auch der Beklagte auf der Geschäftsfahrt in Bezug auf Reiseziel und Dauer nach den Anweisungen der AG, d.h. des Klägers gerichtet haben, so war ihm dennoch dies zunächst durch die Aufgabenstellung seines Betriebes, der GmbH, von der Sache her diktiert; einer besonderen Unterstellung unter eine Direktionsbefugnis der AG als (zweiter) Arbeitgeberin bedurfte es dazu nicht (vgl. da zu auch Senatsurteile vom 4. Dezember 1956 - VI ZR 37/56 = VersR 1957, 101, 102 und vom 31. Januar 1961 - VI ZR 100/60 = VersR 1961, 358).
  • BGH, 13.03.1962 - VI ZR 83/61
    Auszug aus BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74
    Nicht jede Unterstützung anderer Interessen muß durch Einordnung und Unterstellung erfolgen (vgl. BGHZ 52, 115, 121); sie kann auch im Interesse einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Unternehmen vor sich gehen, die zwar in der Ausführung aufeinander abgestimmt ist, bei der sich aber an der ausschließlichen Zugehörigkeit der eingesetzten Arbeitnehmer zu ihrem Stammbetrieb nichts ändert (Senatsurteil vom 13. März 1962 - VI ZR 83/61 « VersR 1962, 540).
  • BGH, 21.03.1967 - VI ZR 174/65

    Klage auf Schadensersatz von Hinterbliebenen aus einem tödlichen Dienstunfall - …

    Auszug aus BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74
    Die Tatsache der "Gemeinschaftsarbelt", die eine Koordination der Tätigkeitsbereiche immer verlangt, begründet oder ersetzt solche Eingliederung als Voraussetzung der Haftungsfreistellung im Sinne von § 637 Abs. 1 RVO nicht (vgl. BGHZ 21, 207;… Senatsurteile vom 12. Mai 1959 - VI ZR 117/58 aaO; vom 21. März 1967 - VI ZR 174/65 " VersR 1967, 600, 601).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von …

    Auszug aus BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74
    Darauf, wie solche vorübergehenden Tätigkeiten arbeitsrechtlich zu beurteil«" ist (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 9. März 1971 - VI ZR 138/69 - VersR 19?1, 569; BAG vom 8. Juli 1971 - 5 A ZR 29/71 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB - Leiharbeitsverhältnis), kommt es nicht an.
  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 97/70

    Anwendung deutschen Rechts bei einem Verkehrsunfall unter Ausländern

    Auszug aus BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74
    Das ist zutreffend (vgl. auch BGHZ 57, 265, 267).
  • BGH, 09.03.1971 - VI ZR 138/69

    Echtes Leiharbeitsverhältnis - Unternehmerhaftung - Eignung derArbeiter - …

    Auszug aus BGH, 01.07.1975 - VI ZR 87/74
    Darauf, wie solche vorübergehenden Tätigkeiten arbeitsrechtlich zu beurteil«" ist (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 9. März 1971 - VI ZR 138/69 - VersR 19?1, 569; BAG vom 8. Juli 1971 - 5 A ZR 29/71 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB - Leiharbeitsverhältnis), kommt es nicht an.
  • BGH, 10.11.1970 - VI ZR 104/69

    Rückgriff der Berufsgenossenschaft gegen Zweitschädiger

  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 10/62
  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 286/97

    Haftungsfreistellung bei gefahrenträchtiger Spielerei mit einem Betriebsmittel

    Für den im Unfallbetrieb fremden Schädiger setzt letzteres voraus, daß er der Weisungs- und Direktionsbefugnis des Unternehmers unterworfen ist und dessen Fürsorge beanspruchen kann (st.Rspr., vgl. etwa Senatsurteile vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 - VersR 1975, 1002 und vom 5. Juli 1988 - VI ZR 299/87 - VersR 1988, 1166, 1167; BAGE 42, 194, 198, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76

    Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb

    § 539 Abs. 2 iVm § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO verlangt für den Unfallversicherungsschutz nicht eine Beziehung zu dem Unfallbetrieb, die arbeitsrechtlich als die eines Arbeitnehmers zu qualifizieren ist (Senatsurteil vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 = VersR 1975, 1002); ausreichend ist, dass die Tätigkeit wegen ihrer Ähnlichkeit mit der aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses geleisteten es rechtfertigt, den Verunglückten einem Arbeitnehmer des Unfallbetriebs gleichzustellen.
  • BGH, 07.06.1977 - VI ZR 99/76

    Zurechnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Abladen von Betonteilen als Aufgabe …

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft des Klägers zwar gemäß § 638 RVO bindend wirkt, daß ihm aber deswegen nicht die Prüfung der Frage verwehrt ist, ob der Unfall nicht auch dem Betrieb der Firma STG als Arbeitsunfall zugerechnet werden muß, so daß zu deren Gunsten und zugunsten des Beklagten die §§ 636, 637 RVO in Betracht kommen können (vgl. BGHZ 24, 247, 248; Senatsurteile vom 18. Mai 1971 - VI ZR 242/69 - VersR 1971, 735 und vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 = VersR 1975, 1002).

    Demnach kann an dem Vorliegen eines inneren Zusammenhangs mit dem genannten Unternehmen ebenso wenig gezweifelt werden wie daran, daß die Tätigkeit des Klägers wirtschaftlich als Arbeit zu werten ist und tatsächlich dem fremden Betrieb dienlich war (Senatsurteile vom 14. Dezember 1965 - VI ZR 153/64 = VersR 1966, 182 und vom 1. Juli 1975 a.a.O.).

  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 155/95

    Zuordnung des Verletzten zum Unfall- oder zu seinem Stammbetrieb; Gesetzlicher …

    Geht es dagegen um die Frage, ob der Geschädigte in den Betrieb des in Anspruch genommenen Unternehmers eingegliedert war und für diesen die Haftungsfreistellung nach § 636 RVO bestand, kommt der Weisungs- und Direktionsbefugnis keine Bedeutung zu (vgl. Senatsurteile vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 - VersR 1975, 1002, vom 3. Juli 1979 - VI ZR 51/77 - VersR 1979, 934, vom 22. Juni 1982 - VI ZR 240/79 - VersR 1983, 31, vom 10. Mai 1983 - VI ZR 252/81 - VersR 1983, 687 - vom 5. Juli 1988 - VI ZR 299/87 - VersR 1988, 1166; BAG NJW 1984, 885).
  • OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01

    Schadensersatzanspruch und Anspruch auf Zahlung von Geldrente wegen des …

    Denn für den Geschädigten ist dieses Kriterium ohne Belang (BGH VersR 1975, 1002; BGH VersR 1983, 687; BGH VersR 1996, 1412 f); lediglich im Rahmen des § 637 RVO spielt die Weisungs- und Direktionsbefugnis für die Frage eine Rolle, ob der Schädiger als Betriebsangehöriger in den Unfallbetrieb eingegliedert war.
  • BGH, 25.09.1979 - VI ZR 184/78

    Zahlung von Schmerzensgeldes für auf einer Schulveranstaltung erlittene …

    Entscheidend ist vielmehr, ob eine Eingliederung in die betriebliche Organisation des von ihm vorübergehend unterstützten Unternehmens nach Art eines Arbeitnehmers dieses Unternehmens stattgefunden hat, so daß für dieses Unternehmen die besonderen Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers begründet worden sind, die mit entsprechenden Direktions- und Weisungsbefugnissen korrespondieren (vgl. BGHZ 52, 115 [BGH 19.05.1969 - VII ZR 9/67] [120/121]; Senatsurteil vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 - VersR 1975, 1002 m.w. Nachw. und vom 16. Dezember 1975 - VI ZR 182/74 - VersR 1976, 473, 474).
  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 87/81

    Haftungsprivileg bei anstaltsvermittelter Beschäftigung von Gefangenen im fremden …

    Für die Bejahung der Zuordnung des Verletzten zum Unfallbetrieb reicht es - anders als beim Schädiger (s. Senatsurt. v. 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 = VersR 1975, 1002 …und vom 6. Dezember 1977 aaO) - schon aus, daß er für diesen ähnlich wie ein Arbeitnehmer des Unfallbetriebes tätig geworden ist und daß seine Tätigkeit in die betriebliche Sphäre des Unfallunternehmens fällt (st. Rspr., zuletzt Senatsurt. v. 22. Juni 1982 - VI ZR 240/79 = VRS 63, 172).
  • BGH, 22.09.1981 - VI ZR 55/80

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld

  • BGH, 04.05.1976 - VI ZR 18/74

    Täuschung beim Erwerb eines Grundstücks in Spanien - Beurkundung eines zu …

  • BGH, 16.12.1975 - VI ZR 182/74

    Deutsches Rotes Kreuz - Altkleidersammlung - Haftung eines Helfers - …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht