Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Terminladung - Urlaubsantritt - Wiedereinsetzung - Einspruchsfrist
Papierfundstellen
- MDR 1978, 221
- VersR 1977, 1098
- WM 1977, 1285
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvR 675/72
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335).Daher ist einem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen, wenn er infolge Abwesenheit von seiner Wohnung von der Zustellung eines im summarischen Verfahren ergangenen Strafbefehls oder Bußgeldbescheids keine Kenntnis erhielt Das gilt auch dann, wenn der Betroffene zuvor polizeilich vernommen worden war oder wußte, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig war (BVerfGE 34, 154, 156; 35, 296, 298, 299; 40, 88, 91/92) und er also mit der Zustellung eines Bußgeldbescheides oder eines Strafbefehls rechnen mußte (BVerfGE 35, 296, 298/299).
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch zu versagen, wenn dem Betroffenen anderweit ein Verschulden zur Last fällt, wenn er beispielsweise die Abholung der bei einer Ersatzzustellung bei der Post niedergelegten Sendung vernachlässigte (BVerfGE 25, 158, 166; 35, 296, 298; vgl. auch 41, 332, 335).
- BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67
Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335).Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch zu versagen, wenn dem Betroffenen anderweit ein Verschulden zur Last fällt, wenn er beispielsweise die Abholung der bei einer Ersatzzustellung bei der Post niedergelegten Sendung vernachlässigte (BVerfGE 25, 158, 166; 35, 296, 298; vgl. auch 41, 332, 335).
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
Führerschein
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335).Daher ist einem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen, wenn er infolge Abwesenheit von seiner Wohnung von der Zustellung eines im summarischen Verfahren ergangenen Strafbefehls oder Bußgeldbescheids keine Kenntnis erhielt Das gilt auch dann, wenn der Betroffene zuvor polizeilich vernommen worden war oder wußte, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig war (BVerfGE 34, 154, 156; 35, 296, 298, 299; 40, 88, 91/92) und er also mit der Zustellung eines Bußgeldbescheides oder eines Strafbefehls rechnen mußte (BVerfGE 35, 296, 298/299).
- BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335).Daher ist einem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen, wenn er infolge Abwesenheit von seiner Wohnung von der Zustellung eines im summarischen Verfahren ergangenen Strafbefehls oder Bußgeldbescheids keine Kenntnis erhielt Das gilt auch dann, wenn der Betroffene zuvor polizeilich vernommen worden war oder wußte, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig war (BVerfGE 34, 154, 156; 35, 296, 298, 299; 40, 88, 91/92) und er also mit der Zustellung eines Bußgeldbescheides oder eines Strafbefehls rechnen mußte (BVerfGE 35, 296, 298/299).
- BGH, 09.12.1975 - VI ZR 198/74
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil - …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
Eine weitergehende Erleichterung von den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung sei nicht beabsichtigt gewesen, 8 insbesondere keine Befreiung davon, daß der als Wieder eins etzungsgrund angegebene Umstand für die Versäumung der Frist ursächlich gewesen sein müsse (BGH Urteil vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 198/74 = LM ZPO § 233 (K) Nr. 1 = NJW 1976, 626).Wenn der Beklagte die bei der Post für ihn niedergelegten Schriftstücke nicht abholte, so ist bei der Beurteilung seines Verhaltens allerdings nicht auf die Handlungsweise einer mit äußerster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verfahrenden Partei, sondern darauf abzustellen, was von dem Beklagten in seiner Lage bei Berücksichtigung des Falles verständigerweise zu erwarten war (BGH Urteil vom 9. Dezember 1975 aaO).
- BGH, 21.03.1951 - IV ZR 13/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
Dieser Umstand kann in der Revisionsinstanz berücksichtigt werden, weil der Wiedereinsetzungstatbe stand von Amts wegen zu prüfen ist (…Wieczorek, Großkommen tare der Praxis, ZPO 2. Aufl. § 238 Rdn. B II; vgl. auch BGH Urteil vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50 = LM ZPO § 234 Nr. 1 und BAG NJW 1972, 887). - BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335). - BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335). - BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335). - BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335). - BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den …
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71
Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung
- BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 457/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
- BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den …
Dabei wird einerseits zu berücksichtigen sein, daß der Streitfall der Sache nach den Fällen einer Fristversäumung beim "ersten Zugang" zum Gericht vergleichbar ist, in denen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der hier zentralen Bedeutung der Wiedereinsetzung für das rechtliche Gehör an die Ausräumung des Verschuldens keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerfGE 37, 100, 102 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 784/73]; 40, 88, 91 f; 67, 208, 212 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 - VersR 1977, 1098, 1099; Beschluß vom 7. Mai 1986 - VIII ZB 16/86 - VersR 1986, 967 f). - BGH, 25.03.1982 - VII ZB 23/81
Pflichten der der Entscheidung eines geführten Rechtsstreits entgegensehenden …
Das Recht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand diene deshalb unmittelbar der Verwirklichung verfassungsrechtlich abgesicherter Rechtsgarantien (vgl. die Nachw. im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 = LM ZPO § 233 (K) Nr. 2 = VersR 1977, 1098).Wie im Urteil VersR 1977, 1098 (1099) kann dabei dahinstehen, ob die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wenigstens dann eingreift, wenn eine Partei von der gegen sie erhobenen Klage und vom ersten Verhandlungstermin nicht rechtzeitig erfährt, so daß gegen sie ein Versäumnisurteil ergeht, dem später ein zweites folgt.
- BGH, 19.10.1983 - VIII ZB 30/83
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumen der Einspruchsfrist wegen …
Zwar gehört es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Sorgfaltspflichten einer Prozeßpartei, bei längerer Ortsabwesenheit in angemessener Weise Vorsorge dafür zu treffen, daß prozessuale Fristen, mit deren Ablauf in der Zwischenzeit zu rechnen ist, eingehalten werden können (vgl. Senatsbeschluß vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76, VersR 1977, 1098; BGH, Beschl. v. 25. März 1982 - VII ZB 23/81, VersR 1982, 652).
- BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76
Revision gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als …
Vom vorliegenden Falle unterscheiden sich diejenigen grundlegend, in denen die höchstrichterliche Rechtsprechung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand z.B. gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil versagt hat, weil dem Beklagten die (Ersatz-) Zustellung der Entscheidung nicht ohne sein schuldhaftes Zutun unbekannt geblieben ist (vgl. Senatsurteil vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 = WM 1977, 1285). - BGH, 29.09.1983 - III ZB 14/83
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Pflicht zur Vorsorge …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehört es zu den Sorgfaltspflichten einer Prozeßpartei, bei längerer Ortsabwesenheit in angemessener Weise Vorsorge dafür zu treffen, daß prozessuale Fristen, mit deren Ablauf in der Zwischenzeit zu rechnen ist, eingehalten werden können (Beschlüsse vom 10. Februar 1977 - III ZB 3/76 - VersR 1977, 433; vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 = VersR 1977, 1098/99; vom 7. März 1979 - IV ZB 162/78 - VersR 1979, 573/74; vom 25. März 1982 - VII ZB 23/81 = VersR 1982, 652/53 m.w.Nachw.). - BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87
Verschulden bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Mahnbescheid - …
Inwieweit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in den summarischen Strafverfahren auch im Zivilprozeß gilt, kann dahinstehen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. September 1977 - VIII ZR 118/76, VersR 1977, 1098). - BGH, 01.12.1978 - I ZB 9/78
Anspruch eines Handelsvertreter auf Bucheinsicht gegenüber seiner Firma - Antrag …
In der Verletzung derartiger prozessualer Sorgfaltspflichten ein Verschulden im Sinne von § 233 ZPO n.F. zu sehen, ist sowohl mit dem in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Recht, gegen einen belastenden Akt der öffentlichen Gewalt das Gericht anzurufen, wie auch mit dem in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Anspruch auf rechtliches Gehör vereinbar (vgl. BGH VersR 1977, 1098 zu § 233 Abs. 2 ZPO a.F.). - BGH, 29.03.1983 - VI ZR 55/81
Schadensersatzklage gegen einen Rechtsanwalt - Unrichtige Belehrung über die …
Der beklagte Anwalt mußte sogar befürchten, daß das Amtsgericht - worauf auch das Berufungsgericht in anderem Zusammenhang unter Bezugnahme auf den Beschluß des BGH vom 19. September 1977 (VIII ZR 118/76 - VersR 1977, 1098 = WM 1977, 1285) hinweist - die Wiedereinsetzung verweigern würde, wenn es davon ausging, der Kläger habe die Terminsnachricht oder zumindest die Benachrichtigung über deren Niederlegung erhalten, dann aber mit dem Erlaß eines Versäumnisurteiles rechnen und daher entsprechende Erkundigungen einholen müssen. - BGH, 07.03.1979 - IV ZB 162/78
Streitigkeit bezüglich der gesetzlichen Unterhaltspflichten zwischen Ehegatten …
In der Verletzung einer solchen Pflicht ein Verschulden im Sinne von § 233 ZPO zu sehen, ist sowohl mit dem in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Recht, gegen einen belastenden Akt der öffentlichen Gewalt das Gericht anzurufen, als auch mit dem in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Anspruch auf rechtliches Gehör vereinbar (vgl. BGH VersR 1977, 1098 zu § 233 ZPO a.F. und BGH VersR 1979, 231 zu § 233 ZPO n.F.). - VGH Hessen, 27.05.1993 - 13 TH 1549/92
Ausländerrecht: Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Ehegatten nach Ablauf …
Derartige besondere Vorkehrungen vor Antritt einer Reise sind aber auch nur im Ausnahmefall erforderlich, etwa bei einer von Anfang an vorgesehenen längerfristigen Abwesenheit (über 6 Wochen, vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332 (336)) oder aber dann, wenn der Betreffende schon bei Reisebeginn mit dem Zugang einer für ihn nachteiligen behördlichen Entscheidung rechnen muß (BGH, Urteil vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 -, JZ 1977, 762). - BGH, 20.10.1988 - VII ZB 16/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …
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