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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1433
BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75 (https://dejure.org/1976,1433)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1976 - VI ZR 216/75 (https://dejure.org/1976,1433)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1976 - VI ZR 216/75 (https://dejure.org/1976,1433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenversicherung - Unfallrente - Unfallschaden - Regreß

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 246
  • MDR 1977, 302
  • VersR 1977, 130
  • DB 1977, 349
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.07.1957 - VI ZR 190/56

    Berechnung des Verdienstausfalls von Lohn- und Gehaltsempfängern

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75
    Denn er wäre in dieser Zeit auch ohne den Unfall einem Erwerb nicht mehr nachgegangen ; anders als für die abstrakte Berechnungsweise in der Unfallversicherung, die für die von der Klägerin nach §§ 580, 581 KV0 erbrachte Rente maßgebend ist (…vgl. Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl. § 537 RVO Ana. 9; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung Bd. II S. 566 Y II), kommt es für die schadensrechtliche Beurteilung auf einen konkreten Schaden des Verletzten an, an dem es insoweit jedoch fehlt (BGHZ 10, 6, 10 ff; 38, 55, 58/59; Senatsurteile vom 11. Januar 1957 - VI ZR 313/55 - VersR 1957, 132; vom 12. Juli 1957 - VI ZR 190/56 VersR 1957, 574; vom 15. Januar 1963 - VI ZR 179/62 VersR 1963, 433, 434 u.a.).

    Auch der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 12. Juli 1957 - VI ZR 190/56 = VersR 1957, 574, 575 den Standpunkt vertreten, daß insoweit die Rente aus der Rentenversicherung wegen des Zusammentreffens mit der Unfallrente (damals; eine Angestell tenrente gemäß § 40 AVG i.V.m. § 274 RVO aF.) ruht, ein Unfallschaden des Versicherten gegeben sei, für den der für den Unfall Verantwortliche einzustehen habe (…ebenso Lauterbach aaO § 1542 Anm. 53 g).

  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung …

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75
    Denn er wäre in dieser Zeit auch ohne den Unfall einem Erwerb nicht mehr nachgegangen ; anders als für die abstrakte Berechnungsweise in der Unfallversicherung, die für die von der Klägerin nach §§ 580, 581 KV0 erbrachte Rente maßgebend ist (…vgl. Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl. § 537 RVO Ana. 9; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung Bd. II S. 566 Y II), kommt es für die schadensrechtliche Beurteilung auf einen konkreten Schaden des Verletzten an, an dem es insoweit jedoch fehlt (BGHZ 10, 6, 10 ff; 38, 55, 58/59; Senatsurteile vom 11. Januar 1957 - VI ZR 313/55 - VersR 1957, 132; vom 12. Juli 1957 - VI ZR 190/56 VersR 1957, 574; vom 15. Januar 1963 - VI ZR 179/62 VersR 1963, 433, 434 u.a.).
  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten …

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75
    Denn er wäre in dieser Zeit auch ohne den Unfall einem Erwerb nicht mehr nachgegangen ; anders als für die abstrakte Berechnungsweise in der Unfallversicherung, die für die von der Klägerin nach §§ 580, 581 KV0 erbrachte Rente maßgebend ist (…vgl. Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl. § 537 RVO Ana. 9; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung Bd. II S. 566 Y II), kommt es für die schadensrechtliche Beurteilung auf einen konkreten Schaden des Verletzten an, an dem es insoweit jedoch fehlt (BGHZ 10, 6, 10 ff; 38, 55, 58/59; Senatsurteile vom 11. Januar 1957 - VI ZR 313/55 - VersR 1957, 132; vom 12. Juli 1957 - VI ZR 190/56 VersR 1957, 574; vom 15. Januar 1963 - VI ZR 179/62 VersR 1963, 433, 434 u.a.).
  • BGH, 17.01.1967 - VI ZR 91/65

    Umfang der Schadensersatzpflicht wegen Arbeitsunfähigkeit des Verletzten; Ersatz …

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75
    So liegt ein Schaden insbesondere dann vor, wenn und soweit die Rente wegen des vorzeitigen Abbruchs der versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit infolge unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des Versicherten im Versicherungsfall hinter der Rente zurückbleibt, die er ohne den Unfall erreicht haben würde (vgl. BGH Urteil vom 13. Mai 1968 - Ill ZR 76/66 VersR 1968, 945;dazu auch BGHZ 46, 332, 334; Senatsurteil vom 10. April 1954 - VI ZR 61/53 = VersR 1954, 277, 278; sowie für die gleich gelagerten Fälle der vorzeitigen Pensionierung eines Beamten; Senatsurteil vom 27. Oktober 1959 VI ZR 163/58 VersR I960, 81, 82).
  • BGH, 10.04.1954 - VI ZR 61/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75
    So liegt ein Schaden insbesondere dann vor, wenn und soweit die Rente wegen des vorzeitigen Abbruchs der versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit infolge unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des Versicherten im Versicherungsfall hinter der Rente zurückbleibt, die er ohne den Unfall erreicht haben würde (vgl. BGH Urteil vom 13. Mai 1968 - Ill ZR 76/66 VersR 1968, 945;dazu auch BGHZ 46, 332, 334; Senatsurteil vom 10. April 1954 - VI ZR 61/53 = VersR 1954, 277, 278; sowie für die gleich gelagerten Fälle der vorzeitigen Pensionierung eines Beamten; Senatsurteil vom 27. Oktober 1959 VI ZR 163/58 VersR I960, 81, 82).
  • BGH, 27.10.1959 - VI ZR 163/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75
    So liegt ein Schaden insbesondere dann vor, wenn und soweit die Rente wegen des vorzeitigen Abbruchs der versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit infolge unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des Versicherten im Versicherungsfall hinter der Rente zurückbleibt, die er ohne den Unfall erreicht haben würde (vgl. BGH Urteil vom 13. Mai 1968 - Ill ZR 76/66 VersR 1968, 945;dazu auch BGHZ 46, 332, 334; Senatsurteil vom 10. April 1954 - VI ZR 61/53 = VersR 1954, 277, 278; sowie für die gleich gelagerten Fälle der vorzeitigen Pensionierung eines Beamten; Senatsurteil vom 27. Oktober 1959 VI ZR 163/58 VersR I960, 81, 82).
  • BGH, 24.03.1964 - VI ZR 179/62
    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75
    Denn er wäre in dieser Zeit auch ohne den Unfall einem Erwerb nicht mehr nachgegangen ; anders als für die abstrakte Berechnungsweise in der Unfallversicherung, die für die von der Klägerin nach §§ 580, 581 KV0 erbrachte Rente maßgebend ist (…vgl. Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl. § 537 RVO Ana. 9; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung Bd. II S. 566 Y II), kommt es für die schadensrechtliche Beurteilung auf einen konkreten Schaden des Verletzten an, an dem es insoweit jedoch fehlt (BGHZ 10, 6, 10 ff; 38, 55, 58/59; Senatsurteile vom 11. Januar 1957 - VI ZR 313/55 - VersR 1957, 132; vom 12. Juli 1957 - VI ZR 190/56 VersR 1957, 574; vom 15. Januar 1963 - VI ZR 179/62 VersR 1963, 433, 434 u.a.).
  • BGH, 15.01.1963 - VI ZR 79/62
    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75
    Denn er wäre in dieser Zeit auch ohne den Unfall einem Erwerb nicht mehr nachgegangen ; anders als für die abstrakte Berechnungsweise in der Unfallversicherung, die für die von der Klägerin nach §§ 580, 581 KV0 erbrachte Rente maßgebend ist (…vgl. Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl. § 537 RVO Ana. 9; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung Bd. II S. 566 Y II), kommt es für die schadensrechtliche Beurteilung auf einen konkreten Schaden des Verletzten an, an dem es insoweit jedoch fehlt (BGHZ 10, 6, 10 ff; 38, 55, 58/59; Senatsurteile vom 11. Januar 1957 - VI ZR 313/55 - VersR 1957, 132; vom 12. Juli 1957 - VI ZR 190/56 VersR 1957, 574; vom 15. Januar 1963 - VI ZR 179/62 VersR 1963, 433, 434 u.a.).
  • BSG, 18.08.1971 - 4 RJ 355/68

    Erhöhung der Teilrente - Bezug der Vollrente - Ruhen der Rente - Freiwillige …

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75
    Wenn das Gesetz das Ruhen der Altersrente beim Zusammentreffen mit einer Unfallrente angeordnet hat, so wollte es damit vermeiden, daß dem Versicherten infolge Häufung von Rentenberechtigungen ein Renteneinkommen zu fließt, das in einem sozial unerwünschten Verhältnis zu dem Einkommen vellerwerbsfähiger gleichartiger Versicherter steht (BSGE 33, 103, 104; 234, 236; 36, 168, 169;Gesamtkommentar zur RVO, § 1278 Anm. 1 a) und damit über das Ziel jener Renten hinausschießt, dem Versicherten einen gewissen Ausgleich für Verdiensteinbußen zu verschaffen.
  • BSG, 20.09.1973 - 4 RJ 81/72

    Rente - Ruhen - Entscheidung des Versicherungsträgers

    Auszug aus BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75
    Wenn das Gesetz das Ruhen der Altersrente beim Zusammentreffen mit einer Unfallrente angeordnet hat, so wollte es damit vermeiden, daß dem Versicherten infolge Häufung von Rentenberechtigungen ein Renteneinkommen zu fließt, das in einem sozial unerwünschten Verhältnis zu dem Einkommen vellerwerbsfähiger gleichartiger Versicherter steht (BSGE 33, 103, 104; 234, 236; 36, 168, 169;Gesamtkommentar zur RVO, § 1278 Anm. 1 a) und damit über das Ziel jener Renten hinausschießt, dem Versicherten einen gewissen Ausgleich für Verdiensteinbußen zu verschaffen.
  • BGH, 11.01.1957 - VI ZR 313/55

    Voraussetzungen einer Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • BGH, 08.04.2008 - VI ZR 49/07

    Erwerbsschaden eines arbeitsunfähig gewordenen Arbeitslosengeldempfängers

    Aus diesem Grunde entsteht demjenigen, der nur von seinem Vermögen oder seiner Rente lebt, arbeitsunwillig oder arbeitslos ist, ohne Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beanspruchen zu können, allein durch den Verlust seiner Arbeitsfähigkeit noch kein ersatzpflichtiger Schaden (Senatsurteile BGHZ 90, 334, 336; 54, 45, 48 ff. und vom 26. Oktober 1976 - VI ZR 216/75 - VersR 1977, 130, 131 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Dabei kommt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats der Arbeitskraft als solcher kein Vermögenswert zu; ihr Wegfall allein stellt deshalb auch bei "normativer" Betrachtung keinen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne dar (Senatsurteile BGHZ 54, 45, 49 ff mit Anm. Weber LM § 249 (A) BGB Nr. 26 und vom 26. Oktober 1976 - VI ZR 216/75 = VersR 1977, 130, 131 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79

    Bemessung des Dienstausfalls bei vorgezogener Altersrente des Geschädigten

    Das gilt nicht nur für die Fälle, in denen der Versicherte das Altersruhegeld erst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs, d.h. mit dem Zeitpunkt in Anspruch nimmt, in dem er ohne den Unfall aus dem Arbeitsleben ausgeschieden wäre (dazu Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 - VI ZR 216/75 = VersR 1977, 130), sondern jedenfalls auch dann, wenn es wie hier nicht unter den besonderen Voraussetzungen, unter denen es das Gesetz vor Vollendung des 63. Lebensjahrs bei Schwerbehinderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit gewährt, sondern unter der Regelvoraussetzung der Vollendung des 63. Lebensjahrs in Anspruch genommen wird.
  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 21/76

    Ersatzfähigkeit freiwilliger Beiträge zur sozialen Rentenversicherung bei …

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  • LG Coburg, 13.12.2005 - 13 O 427/05
    Insbesondere vertritt der Bundesgerichtshof in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 26.10.1976 (VI. ZR 216/75, VersR 1977, 130 ff.) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1953, 229 ; VersR 1954, 277; VersR 1957, 574 ; und für den Fall der Pensionierung eines Beamten VersR 1960, 81) nunmehr die Rechtsmeinung, dass kein Unfallschaden des Versicherten, für den die Berufsgenossenschaft beim Schädiger nach § 1542 RVO Regress nehmen könnte, vorliegt, wenn die Rente aus der Rentenversicherung gem. § - 1278 RVO nur verkürzt ausgezahlt wird, weil und soweit die wegen des Zusammentreffens mit der Unfallrente ruht.

    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung zu dieser Problematik gibt im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26.10.1976 (VI. ZR 216/75; VersR 1977, 130 ff.) betrachtet für ihren Rechtsstandpunkt nichts mehr her.

  • OLG Köln, 16.10.1990 - 9 U 104/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Rn. 239 Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH, der auch der Senat folgt, kommt der Arbeitskraft als solcher kein Vermögenswert zu, ihr Wegfall allein stellt deshalb auch bei "normativer" Betrachtung keinen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne dar (vgl. BGHZ 54, 45, 49 ff. = NJW 1970, 1411 m. Anm. Weber, LM § 249 (A) BGB Nr. 26; BGH, NJW 1977, 246 = VersR 1977, 130).
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83

    Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen

    Dabei kommt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats der Arbeitskraft als solcher kein Vermögenswert zu; ihr Wegfall allein stellt deshalb auch bei "normativer" Betrachtung keinen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne dar (Senatsurteile BGHZ 54, 45, 49 ff mit Anm. Weber LM § 249 (A) BGB Nr. 26 und vom 26. Oktober 1976 - VI ZR 216/75 - VersR 1977, 130, 131 m.w. Nachw.).
  • BGH, 04.07.1978 - VI ZR 11/77

    Ansprüche einer Berufsgenossenschaft auf Erstattung der Kinderzulage in Höhe des …

    Auch für diese Fälle hat der erkennende Senat einen Unfallschaden des Verletzten, für den die Berufsgenossenschaft beim Schädiger nach § 1542 RVO Regreß nehmen könnte, verneint (Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 - VI ZR 216/75 = VersR 1977, 130 - NJW 1977, 246).
  • BGH, 25.10.1977 - VI ZR 150/75

    Anspruch des Unfallverletzten gegen den Schädiger auf Ersatz der Beiträge zur …

    Daher ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß in Fällen, in denen eine (bereits eingetretene) Verkürzung des Altersruhegeldes als zu ersetzender Schaden geltend gemacht wird, nicht eingewandt werden kann, der Verletzte sei versorgungsmäßig im Ergebnis ebenso (oder gar besser) gestellt, als ohne den Unfall (BGH Urteil vom 13. Mai 1968 - III ZR 76/66 = VersR 1968, 945; Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 - VI ZR 216/75 = VersR 1977, 130, 131 m.w.Nachw.).
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