Rechtsprechung
| BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umwandlung eines Freistellungsanspruchs und Abwehr von unbegründeten Schadensersatzforderungen in einen Zahlungsanspruch - Anerkennntnis und Tilgung des Haftpflichtanspruchs durch den Versicherungsnehmer ist Voraussetzung für die Umwandlung - Entscheidung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 154
Rechtsfolgen eines Anerkenntnisses der Haftpflicht
Papierfundstellen
- NJW 1977, 716 (Ls.)
- MDR 1977, 479
- VersR 1977, 174
- VersR 1977, 662
- WM 1977, 202
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BGH, 12.03.1975 - IV ZR 102/74
Anspruchsabtretung - Unmittelbarer Zahlungsanspruch - Haftpflicht - …
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Die KVO-Versicherung, die die Klägerin bei der Beklagten abgeschlossen hat, ist eine Haftpflichtversicherung (std. Rechtspr., zuletzt BGH VersR 1975, 655).(Der Fall VersR 1975, 655, in dem der Senat das Trennungsprinzip nicht angewendet hat, ist nicht vergleichbar, da sich dort Haftpflicht- und Versicherungsansprüche aufgrund Abtretung der letzteren nach § 38 Abs. 3 KVO in der Hand des Haftpflichtgläubigers vereinigt hatten.).
- BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68
Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Sie scheidet schon deshalb aus, weil die Beklagte nicht behauptet hat, die Klägerin habe gegebenenfalls gewußt, daß die Plane ihres Lastzuges, durch die nach dem Vorbringen der Klägerin Regenwasser in den Laderaum eingedrungen sein soll, porös gewesen sei (vgl. BGHZ 50, 385). - BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61
Anspruch eines Binnenschiffers gegen seine Versicherung auf Befreiung von …
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Der VN wird allerdings auch ohne ein Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehalten sein, den Haftpflichtanspruch nicht leichtfertig, d.h. grob fahrlässig anzuerkennen und zu erfüllen (…vgl. Johannsen bei Brück/Möller a.a.O. Anm. B 66;… Prölss/Martin VVG 20. Aufl. § 154 Anm. 3 a.E.; letztlich offengelassen in BGH VersR 1959, 499; 1962, 150; 1963, 421).
- BGH, 20.02.1956 - II ZR 53/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Schon deshalb kann die insoweit erhobene Rüge der Revision keinen Erfolg haben (vgl. hierzu im übrigen BGH VersR 1956, 186, 187; Johannsen bei Brück/Möller Band IV Anm. G 5;… Wussow AHB 7. Aufl. § 3 Anm. 8). - BGH, 22.06.1967 - II ZR 217/64
Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Berufshaftpflichtversicherung für …
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Dieses Trennungsprinzip, das in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt ist (vgl. z.B. VersR 1960, 73, 74 und 626; 1967, 769, 770 f. im Anschluß an die std. Rechtspr. des Reichsgerichts), leitet sich aus dem Inhalt der Vertragspflicht des Versicherers ab. - BGH, 21.05.1959 - II ZR 144/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Der VN wird allerdings auch ohne ein Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehalten sein, den Haftpflichtanspruch nicht leichtfertig, d.h. grob fahrlässig anzuerkennen und zu erfüllen (…vgl. Johannsen bei Brück/Möller a.a.O. Anm. B 66;… Prölss/Martin VVG 20. Aufl. § 154 Anm. 3 a.E.; letztlich offengelassen in BGH VersR 1959, 499; 1962, 150; 1963, 421). - BGH, 11.01.1962 - II ZR 246/59
Begriff des Abwassers - Zweck der Ausschlussklausel des § 4 Nr.I 5 Allgemeine …
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Der VN wird allerdings auch ohne ein Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehalten sein, den Haftpflichtanspruch nicht leichtfertig, d.h. grob fahrlässig anzuerkennen und zu erfüllen (…vgl. Johannsen bei Brück/Möller a.a.O. Anm. B 66;… Prölss/Martin VVG 20. Aufl. § 154 Anm. 3 a.E.; letztlich offengelassen in BGH VersR 1959, 499; 1962, 150; 1963, 421). - BGH, 01.02.1968 - II ZR 79/65
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Eine solche Umwandlung setzt rechtlich voraus, daß der Versicherungsnehmer (VN) den Haftpflichtanspruch erlaubterweise oder - bei Bestehen eines Anerkenntnis- und Befriedigungsverbots - ohne den ihm nachteiligen Grad von Verschulden anerkannt und getilgt hat (vgl. BGH VersR 1968, 289). - BGH, 19.11.1959 - II ZR 78/58
Nässeschäden bei Transporten des Güterfernverkehrs
Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76
Ein solches, sei es selbst schuldhaftes Verhalten des Absenders oder sonst Verfügungsberechtigten führt hier nicht zum Haftungsausschluß nach § 34 Satz 1 Buchst. c KVO; denn die vom Regen ausgehenden Gefahren sind durch § 30 Buchst. a KVO ausdrücklich der Sphäre des Frachtführers zugeordnet (BGHZ 31, 183, 186 f.).
- BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91
Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei …
Sie werden in ständiger Rechtsprechung von allen damit befaßten Senaten des Bundesgerichtshofs anerkannt (z.B. II. Zivilsenat BGHZ 28, 137, 139; I. Zivilsenat 38, 71, 82f.; VI. Zivilsenat 71, 339, 344; Urteil vom 19.2. 1959 - II ZR 172/57 - VersR 1959, 256 unter 2; Urteil vom 15.12.1976 - IV ZR 26/76 - VersR 1977, 174 = LM VVG § 154 Nr. 5 unter 4 a). - BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79
Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer; …
Materiellrechtlich ist im versicherungsrechtlichen Deckungsverhältnis der Haftpflichtversicherer auch an ein von dem Versicherungsnehmer gegen das ihm durch § 7 Abs. 1 AKB auferlegte Verbot erklärtes Anerkenntnis grundsätzlich gebunden (BGH Urteil vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 26/76 = VersR 1977, 174, 175 m.w.Nachw.), jedenfalls sofern das Anerkenntnis nicht zum Zweck des Versicherungsbetrugs gegeben worden ist, den das Berufungsgericht im Streitfall nicht mit letzter Sicherheit festzustellen vermag. - OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 7 U 242/13
Entfallen der Bindungswirkung der Feststellung des Haftpflichtprozesses bei …
Dem entspricht es, dass dem Versicherer zugestanden wird, sogar bei unberechtigter Deckungsablehnung der Bindungswirkung eines Haftpflichttitels den Einwand leichtfertiger Preisgabe wohlverstandener eigener Interessen entgegen zu setzen (…Bruck-Möller-Koch aaO.; BGH VersR 1977, 174 f.; OLG Frankfurt - 3. ZS - VersR 2013, 617 bezüglich eines Anerkenntnisses).
- BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96
Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen
Da die Klägerin mit ihrem Anerkenntnis nicht gegen § 5 Abs. 5 AVB verstoßen hat, ist auch die Beklagte daran gebunden; sie kann im Deckungsprozeß den Grund des Haftpflichtanspruchs nicht mehr in Frage stellen und auch nicht geltend machen, zur Zahlung und Freistellung noch nicht verpflichtet zu sein, § 154 Abs. 1 Satz 1 VVG (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 26/76 - VersR 1977, 174 unter 4; BGHZ 119, 276, 282). - OLG Bremen, 13.01.1994 - 2 U 104/93
Anspruch auf Zahlung einer Versicherungsentschädigung; Voraussetzungen für die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Zweibrücken, 25.02.2026 - 8 U 48/24
Wertermittlung bei lebzeitiger Übertragung eines Landguts
Rn. 9 b) Über den vom Wortlaut des § 2312 BGB unmittelbar erfassten Fall der Übernahme eines Landguts aus dem Nachlass des Erblassers ist die Regelung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und dem ihr wohl einhellig folgenden Schrifttum entsprechend auf Fälle einer im Vorgriff auf die Erbfolge erfolgenden lebzeitigen Übertragung eines Landgutes grundsätzlich anwendbar, weil vor dem Hintergrund des in der Privilegierung des Gutsnachfolgers im Sinne der Erhaltung eines leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betriebes liegenden Zwecks der Norm ein Grund für eine Schlechterstellung des Übernehmers in derartigen Konstellationen nicht einzusehen ist (grundlegend BGH, Urteil vom 15.04.1964 - V ZR 105/62, teilweise abgedruckt in NJW 1964, 1323 und Urteil vom 04.05.1964 - III ZR 159/63 unter III. 2. = WM 1964, 854, 857 jew. mwN zur Rechtsprechung des Reichsgerichts; bestätigend BGH, Urteil vom 15.12.1976 - IV ZR 27/75, juris Rn. 8 = WM 1977, 202 und Beschluss vom 14.12.1994 - IV ZR 113/94, juris Rn. 4 = NJW 1995, 1352; dem folgend neben den auf Seite 12 des angefochtenen Urteils Genannten etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.03.2016 - 2 U 117/14, juris Rn. 6 = ErbR 2017, 36; Thüring. - OLG Köln, 13.09.1994 - 9 U 97/94
Schäden beim Be- und Entladen: Abgrenzung von Kfz-Haftpflicht und allgemeiner …
Soweit in Literatur und Rechtsprechung überwiegend die Ansicht vertreten wird, daß die Verjährung des einheitlichen Deckungsanspruches auch den Befreiungsanspruch ergreift, selbst wenn dieser bei Eintritt der Verjährung noch nicht einmal fällig ist (…vgl. Prölss/Martin, aaO, Anm. 1 b aa zu § 149;… Späte, aaO, Rn. 22 zu § 3 AHB; jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung), gilt dies nicht für den Fall, daß sich der Deckungsanspruch vor seiner Verjährung in einen Anspruch auf "Entschädigungsleistung" im Sinne von § 154 Abs. 1 VVG umgewandelt hat, d. h. in einen Zahlungsanspruch, sofern der Versicherungsnehmer den geschädigten Dritten (befugtermaßen) befriedigt hat, oder in einen konkreten, auf eine bestimmte Forderung bezogenen Freistellungsanspruch, sofern die Forderung des Dritten durch rechtskräftiges Urteil, durch Anerkenntnis oder Vergleich festgestellt, der Dritte aber noch nicht befriedigt worden ist (vgl. auch § 156 Abs. 2 VVG; ferner BGH Versicherungsrecht 1977, 174, 175). - BGH, 08.06.1979 - I ZR 136/77
Übertrag von Abschluss, Verwaltung, Abwicklung und Regulierung von Schäden im …
Unter diesen Voraussetzungen ist eine Prozeßstandschaft der Beklagten auch für diese Zahlungsklage zulässig (so auch für einen gleichliegenden Fall der IV. Zivilsenat in seinem Urteil vom 15.12.76 - IV ZR 26/76 - VersR 77, 174). - OLG Frankfurt, 19.12.1988 - 22 U 99/88 Der Bindungswirkung steht nicht entgegen, daß das Urteil in dem Haftpflichtprozeß nicht zwischen den Parteien des Deckungsprozesses ergangen ist, sondern zwischen dem Geschädigten G. und dem Sohn des Kl. Zum einen hat die Bindungswirkung nichts mit der Rechtskraft zu tun, die lediglich zwischen den Parteien des Rechtsstreit wirkt, sie ergibt sich vielmehr aus der Natur der Haftpflichtversicherung selbst, wie § 154 Abs. 1 VVG zeigt (BGH VersR 69, 413 [414]; 77, 174 [ 175]; 78, 862 [864]).
- OLG Düsseldorf, 23.02.1988 - 4 U 192/87
Beweiswürdigung; Konstitutives Anerkenntnis; Deklaratorisches Anerkenntnis; …
Dies ergibt sich aus der Erwägung, daß die schwerwiegenden Folgen des Verstoßes gegen das Anerkenntnisverbot sich nur rechtfertigen, soweit und weil der Versicherer an ein vom VersNehmer erklärtes Anerkenntnis gebunden ist (§ 154 Abs. 1 Satz 1 VVG ; vgl. BGH VersR 77, 174 [175]).
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