Rechtsprechung
| BGH, 26.01.1977 - IV ZB 3/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumnis der Rechtsmittelfrist im Zivilprozess - Folgen der fehlenden Kenntnis von dem Urteil - Verantwortlichkeit für die Unkenntnis bezüglich des Ergehens eines Scheidungsurteils - Urteilszustellung - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1977, 569
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 87/78
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Nicht fristgerechte …
Sie ist nach der Rechtsprechung insbesondere zu verneinen, wenn die Partei sie wegen rechtlicher oder geschäftlicher Ungewandtheit nicht erkennen konnte oder wenn sie ihr wegen sonstiger besonderer Umstände entbehrlich erscheinen durfte (BGH Beschluß vom 8. März 1957 - IV ZR 29/57 = LM ZPO § 233 Nr. 73; BGH Beschluß vom 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75 = VersR 1976, 929; BGH Beschluß vom 26. Januar 1977 - IV ZB 3/76 = VersR 1977, 569). - BGH, 21.10.1976 - VII ZB 18/76 Die Auffassung des Oberlandesgerichts steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzugehen kein Anlaß besteht (zuletzt Beschluß vom 6. April 1976 - IV ZB 3/76 = VersR 1976, 861 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
| BGH, 16.02.1977 - IV ZB 29/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gegen ein Scheidungsurteil - Verlust eines Schreibens zur Einlegung der Berufung auf dem Postweg
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1977, 569
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.02.1975 - V ZR 99/73
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unverschuldete …
Auszug aus BGH, 16.02.1977 - IV ZB 29/76
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1975, 1125, 1126 m.w.Nachw.) der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte einer Partei, der einen anderen Rechtsanwalt brieflich mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, grundsätzlich verpflichtet ist, innerhalb der Rechtsmittelfrist zu überwachen, ob das Auftragsschreiben bei dem anderen Rechtsanwalt eingegangen ist und ob das Mandat angenommen wird.
- BGH, 17.04.1978 - II ZR 34/78 Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Anwalt sich bei Erteilung des Auftrags zur Rechtsmitteleinlegung notfalls durch telefonischen Anruf rechtzeitig vor Fristablauf davon überzeugen, ob der Auftrag eingetroffen und ob er angenommen worden ist ( BGHZ 50, 82; BGH, Beschl. v. 16.2. 77 - IV ZB 29/76, VersR 1977, 569, 570).
- BGH, 19.02.1979 - II ZB 13/78
Anwaltliche Erkundigungspflicht bei Fristsachen und Verschulden bei …
Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob jene Entscheidung mit der sonstigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Erkundigungspflichten des erstinstanzlichen Anwalts im Einklang steht (vgl. u.a. BGHZ 50, 82, 84/85;… ferner Urt. v. 7.2.75 - V ZR 99/73 - LM ZPO § 232 Ca Nr. 39 - VersR 1975, 662 unter 2; Beschl. v. 21.2.75 - IV ZB 1/75 = VersR 1975, 611; Beschl. v. 3.7.75 - II ZR 101/75 - VersR 1975, 1122; Beschl. v. 9.12.75 - VI ZB 19/75 = VersR 1976, 442;… Urt. v. 31.5.76 - VII ZR 232/75 = VersR 1976, 939; Beschl. v. 16.2.77 - IV ZB 29/76 = VersR 1977, 569) und ob der Senat, hätte er ihr folgen oder von ihr abweichen wollen, den Großen Senat für Zivilsachen hätte anrufen müssen.
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