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Weitere Entscheidung unten: KG, 26.01.1976

Rechtsprechung
   KG, 08.01.1976 - 12 U 2472/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,871
KG, 08.01.1976 - 12 U 2472/75 (https://dejure.org/1976,871)
KG, Entscheidung vom 08.01.1976 - 12 U 2472/75 (https://dejure.org/1976,871)
KG, Entscheidung vom 08. Januar 1976 - 12 U 2472/75 (https://dejure.org/1976,871)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 82
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Nach allgemeiner Rechtsauffassung verliert der Vorfahrtberechtigte die Vorfahrt nicht dadurch, daß er sich selbst verkehrswidrig verhält (BGHSt 20, 238, 241; BGH VersR 1966, 87; 1967, 883; OLG Bremen DAR 1970, 97; OLG Stuttgart VRS 35, 217, 218;… Cramer aaO § 8 StVO Rdn. 116; Mühlhaus DAR 1969, 1 f), sei es, daß er gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und die linke Fahrbahnseite benutzt (RGZ 167, 357, 360; BGH VRS 22, 134, 135), sei es, daß er sich mit überhöhter Geschwindigkeit der Kreuzung oder Einmündung nähert (BGH VersR 1967, 883; OLG Hamm VRS 30, 130; KG DAR 1976, 240, 241), daß er bei der Einfahrt in die untergeordnete Straße die Kurve schneidet (BGH VRS 4, 458; 10, 19; BGH DAR 1956, 12; OLG Düsseldorf VRS 31, 456, 458), das Blinken unterläßt (BGH VRS 30, 23, 26) oder beim Einbiegen nicht den vorgeschriebenen Radweg benutzt (OLG Oldenburg VRS 37, 389).
  • LG Saarbrücken, 29.04.2016 - 13 S 3/16

    Anscheinsbeweis bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer untergeordneten Straße …

    Für einen solchen Fall steht die Anwendung der Vorfahrtsregeln aber nicht in Frage (vgl. KG, DAR 1976, 240; Kammer, Urteil vom 01.02.2013 - 13 S 176/12, Zfs 2013, 378 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 01.02.2013 - 13 S 176/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsverletzung bei Verengung der …

    Das gilt insbesondere, wenn - wie hier - der Wartepflichtige nach rechts einbiegen will und von dort ein Vorfahrtsberechtigter kommt, der seinerseits nach links abbiegen will (vgl. KG, DAR 1976, 240; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 422; VRS 103, 21; OLG Köln, NZV 1989, 437; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.10.1956 - VI ZR 114/55, NJW 1956, 1798;… Hentschel aaO § 8 StVO Rn.27;… Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 8 StVO Rn. 12, jeweils m.w.N.).

    Jedenfalls in einem Fall wie hier, in dem sich die Kollision nur wenige Meter vom Einmündungsbereich ereignet, wie beide Unfallbeteiligte übereinstimmend angegeben haben, steht die Anwendung der vorgenannten Grundsätze nicht in Frage (vgl. nur KG, DAR 1976, 240).

  • OLG Hamm, 18.06.1997 - 13 U 10/97

    Vorfahrtrecht bei trichterförmiger Erweiterung und Kurveschneiden

    Selbst wenn die Kollision außerhalb eines Trichter- oder Kreuzungsbereichs erfolgt, ist sie auf das Verhalten des Wartepflichtigen, der die Vorfahrt des von rechts Kommenden mißachtet, unmittelbar zurückzuführen (vgl. KG VersR 77, 82).
  • OLG Köln, 03.11.1999 - 2 U 66/99
    Nach allgemeiner Rechtsauffassung, der sich der Senat anschließt, verliert der Vorfahrtsberechtigte die Vorfahrt nicht dadurch, daß er sich selbst verkehrswidrig verhält (…vgl. allgemein: Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage 1999, § 8 StVO Rdnr. 30 m.w.N.), etwa indem er sich mit überhöhter Geschwindigkeit einer Kreuzung oder Einmündung nähert (Z.B. BGH, VersR 1967, 883; BGH, NJW 1984, 1962 [1963]; KG, DAR 1976, 240 [241]).
  • LG Oldenburg, 07.12.2005 - 5 S 562/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden …

    Nach allgemeiner Rechtsauffassung verliert der Vorfahrtberechtigte die Vorfahrt nicht dadurch, daß er sich selbst verkehrswidrig verhält (BGHSt 34, 127 = NJW 1986, 2651 = MDR 1986, 951 = DAR 1986, 361-362; 20, 238, 241; BGH VersR 1966, 87; 1967, 883; OLG Bremen DAR 1970, 97; OLG Stuttgart VRS 35, 217, 218; Mühlhaus DAR 1969, 1 f;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 8 StVO RN 30, 53 mwNw.), sei es, daß er gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und die linke Fahrbahnseite benutzt (RGZ 167, 357, 360; BGH VRS 22, 134, 135), sei es, daß er sich mit überhöhter Geschwindigkeit der Kreuzung oder Einmündung nähert (BGH VersR 1967, 883; OLG Hamm VRS 30, 130; KG DAR 1976, 240, 241), daß er bei der Einfahrt in die untergeordnete Straße die Kurve schneidet (BGH VRS 4, 458; 10, 19; BGH DAR 1956, 12; OLG Düsseldorf VRS 31, 456, 458), das Blinken unterlässt (BGH VRS 30, 23, 26) oder beim Einbiegen nicht den vorgeschriebenen Radweg benutzt (OLG Oldenburg VRS 37, 389).
  • KG, 16.12.1991 - 12 U 202/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr, das unter …

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  • OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 1 U 303/88

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Einbiegen des vorausfahrenden …

    Eine Vorfahrtverletzung kann aber auch gegeben sein, wenn Fahrzeuge nicht im eigentlichen Kreuzungs- oder Einmündungsbereich kollidieren, sondern auch dann, wenn sich ihre Fahrlinien infolge der Vorfahrtverletzung außerhalb des Kreuzungs- oder Einmündungsbereichs berühren oder bedrohlich nähern und dadurch der Vorfahrtberechtigte in seiner Weiterfahrt behindert wird (i. A. an OLG München VersR 66, 171 - VRS 30, 20 und KG DAR 76, 240).
  • KG, 07.06.1993 - 12 U 3861/91

    Zusammenstoß beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke

    Weder die Klägerin noch der Beklagte zu 2), der den LKW Daimler-Benz der Beklagten zu 1) gefahren hat, haben die äußerste, ihnen mögliche Sorgfalt angewandt (vgl. KG DAR 1976, 240; …
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Rechtsprechung
   KG, 26.01.1976 - 12 U 1665/75   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 249 254 Abs. 2
    Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges

  • rechtsportal.de

    BGB § 249
    Erstattung der Kosten für die Freistellung des Mieters von der Haftung gegenüber dem Vermieter bei Beschädigung des Mietwagens, wenn für den beschädigte Wagen keine Vollkaskoversicherung bestanden hatte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach Verkehrsunfall: Durch Nichtbenutzung des eigenen Fahrzeugs erzielte Ersparnis ist von den Mietwagenkosten in Höhe von 15 % abzuziehen - Eigenersparnis liegt in der fehlenden Abnutzung des eigenen Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anmietung; Ersatzfahrtzeug; Schadenminderungspflicht; Haftung; Vollkaskoversicherung; Eigenkosten

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 82
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Mietwagenkosten ; Verstoß …

    Die Ersparnisse an Aufwendungen für Öl- und Schmierstoffe, Reifenverschleiß, anteilige Inspektionskosten etc. sind im allgemeinen mit 15 % der Mietwagenkosten anzunehmen (KG VersR 77, 82, 84; Born in VersR 78, 777, 779).
  • KG, 20.01.1994 - 12 U 3714/92

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund der Beschädigung eines PKWs bei einem …

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  • LG Coburg, 07.01.1987 - 2 S 40/86
    Die Anmietung eines kleineren Fahrzeugs ändert nichts daran, daß der Geschädigte für die Dauer der Reparatur des Unfallfahrzeugs Eigenkosten erspart und daß diese in voller Höhe (hier: 10 % der Mietwagenkosten) bei der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen sind (vgl. KG VersR 1977, 82 (84); OLG Karlsruhe VersR 1980, 390).
  • OLG München, 13.06.1989 - 5 U 2429/89

    Vollkaskoversicherung ; Mietwagen; Anspruch des Geschädigten; HUK-Empfehlung; …

    Der Abzug in Höhe von 15 % ist nicht zu beanstanden (OLG München VersR 1970, 67/68; KG VersR 1977, 82 ff.;… Palandt/Heinrichs a.a.O. § 249 Anm. 3 b).
  • AG Koblenz, 23.11.1976 - 13 C 371/76
    Auf die Einsparung der Abnutzung des eigenen Wagens ist der Fahrzeugtyp des Ersatzwagens generell ohne jeden Einfluß (OLG Celle DAR 76, 130 = VersR 1976, 790 (L)); dem Geschädigten verbleibt in solchen Fällen ein meßbarer Nachteil in aller Regel nicht (KG VersR 1977, 82 = DAR 76, 155).
  • LG Ulm, 01.10.1990 - 2 O 308/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Die Eigenersparnis wird von der Rechtsprechung auf 15 - 20 % der Mietwagenkosten veranschlagt (OLG München VersR 70, 67; Kammergericht VersR 77, 82).
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