Rechtsprechung
| BGH, 15.03.1978 - IV ZB 77/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erklärung der Aufrechnung gegenüber einer Erbengemeinschaft - Auslegung des Begehrens einer Partei - Anspruch auf Zahlung des Rests eines Kaufpreises eines Erblassers - Inhalt einer Berufungsbegründung - Berufungsbegründung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 667
- BB 1978, 1088
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.01.1976 - IV ZB 60/75
Anforderungen an eine Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 15.03.1978 - IV ZB 77/77
Die Berufungsbegründung muß daher im einzelnen erkennen lassen, welche besonderen Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art dem Berufungskläger das angefochtene Urteil als unrichtig erscheinen lassen (vgl. BGH LM Nr. 24 zu § 519 ZPO m.w.N.; BGH VersR 1976, 588).
- BGH, 04.12.1981 - I ZR 200/79
Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter
Daher ist sowohl derjenige selbständige Mitarbeiter eines Immobilienmaklers, der ständig damit betraut ist, für diesen Aufträge hereinzuholen, Handelsvertreter gem. § 84 Abs. 1 HGB (vgl. BGH v. 15.3.1978 - IV ZR 77/77 = WM 1978, 708, 710 zu III = BB 1978, 1088, 1090; v. 23.10.1980 - IV a ZR 41/80 = WM 1980, 1428, 1430 f), als auch derjenige, der vom Makler darüber hinaus ständig damit betraut ist, um so den Abschluß eines den Courtageanspruch auslösenden (Haupt-)Vertrags herbeizuführen, die Aufträge auszuführen und dem Auftraggeber die Gelegenheit zum Abschluß des Kaufvertrags nachzuweisen oder den Kaufvertrag zu vermitteln. - LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 1717/08
Handelsvertreterprovision bei Vermittlung von Immobilien aufgrund …
Daher ist sowohl derjenige selbständiger Mitarbeiter eines Immobilienmaklers, der ständig damit betraut ist, für diesen Aufträge hereinzuholen, Handelsvertreter gemäß § 84 Abs. 1 HGB (BGH, Urteil v. 15.03.1978 - IV ZR 77/77 - BB 1978, 1088, 1090; Urteil v. 23.10.1980 - IV a ZR 41/80 - = WM 1980, 1428, 1430 f), als auch derjenige, der vom Makler darüber hinaus ständig damit betraut ist, um so den Abschluss eines den Courtageanspruch auslösenden (Haupt-) Vertrages herbeizuführen, die Aufträge auszuführen und dem Auftraggeber die Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrags nachzuweisen oder den Kaufvertrag zu vermitteln.
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Rechtsprechung
| BGH, 15.03.1978 - IV ZB 88/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Verschulden des Prozessbevollmächtigten bezüglich der Fristversäumung - Verstoß gegen die Sorgaltspflicht bei Nichtbesorgen eines Vertretes für den Fall einer plötzlichen Erkrankung - ...
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 667
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.05.1982 - V ZR 233/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer …
Dementsprechend hat er im Falle einer plötzlich auftretenden, die Einhaltung einer Berufungsbegründungsfrist hindernden Erkrankung dafür Sorge zu tragen, daß ein Vertreter vorhanden ist oder daß sich das Personal an einen solchen wenden kann (BGH, Beschl. v. 16. Januar 1980, IV ZB 211/79, VersR 1980, 386; Beschl. v. 19. März 1978, IV ZB 88/77, VersR 1978, 667; Beschl. v. 24. September 1975, VIII ZB 30/75, VersR 1975, 1149). - BGH, 16.01.1980 - IV ZB 211/79
Vertretung eines erkrankten Prozessbevollmächtigten
Bei Anwendung der von dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten zu fordernden Sorgfalt hätte er jedenfalls dafür sorgen müssen, daß in dem Augenblick, als sich die Erkrankung verschlimmerte, ein Vertreter vorhanden war oder das Büropersonal sich an einen solchen wenden konnte; bereits darin, daß dies nicht geschehen ist, liegt ein Verschulden des Anwalts (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 667; siehe auch BGH VersR 1973, 317 und 1979, 374).
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