Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 06.10.1978 - 2 U 37/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 562
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.1974 - IV ZR 212/72
Inanspruchnahme von Versicherungsnehmer und Versicherer in einem Prozeß; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1978 - 2 U 37/78
Das aber bedeutet, nachdem auf der Beklagtenseite anerkannterweise nicht eine notwendige, sondern lediglich eine einfache Streitgenossenschaft vorliegt (BGH VersR 1974, 1117 = NJW 74, 2124), daß das landgerichtliche Urteil Ansprüche der Kl. gegen den Halter (VN) und die Fahrerin rechtskräftig abgewiesen hat.
- OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 219/08
Kfz-Haftpflichtversicherung: Bindungswirkung eines rechtskräftigen …
Denn wegen der in der Kraftfahrzeugversicherung zugleich bestehenden Versicherung für fremde Rechnung wird die Norm zur Vermeidung widersprechender Entscheidungen zu einem einheitlichen Schadensfall nicht ausschließlich auf den Versicherungsnehmer bezogen, vielmehr soll der Anwendungsbereich alle durch den Vertrag versicherten Personen umfassen (ausdrücklich OLG Stuttgart VersR 1979, S. 562;… Bruck-Möller-Johannsen, VVG, Bd. V, 8. Aufl., 1994, Teil II.6 B 37;… im Ergebnis so auch BGH VersR 1981, S. 1156). - BGH, 14.07.1981 - VI ZR 254/79
Umfang der Rechtskraft der Klageabweisung gegen einen von mehreren auf …
Auch in der Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Stuttgart, VersR 1979, 562) finden sich bereits Entscheidungen, die eine Rechtskrafterstreckung nach § 3 Nr. 8 PflVG als möglich annehmen, wenn es sich um ein Verfahren handelt, in dem Schädiger und Versicherer Streitgenossen sind und die Klageabweisung gegen einen dieser Streitgenossen vor Beendigung des Verfahrens gegen den anderen rechtskräftig geworden ist. - OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85
Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei …
Da der Grund hierfür in der Freistellungsverpflichtung des Versicherers gegenüber jedem Versicherten liegt (vgl. BGH VersR 1959, 256 ff., 257), gilt dies auch für den Haftpflichtprozeß des geschädigten Versicherungsnehmers, Halters oder Eigentümers gegen den mitversicherten Fahrer (so anscheinend auch vorausgesetzt in OLG Karlsruhe OLGZ 1980, 386 ff., 388; zur Anwendbarkeit des § 3 Nr. 8 PflVersG auf das Verhältnis zwischen Versicherer und mitversichertem Fahrer vgl. OLG Stuttgart VersR 1979, 562 f.;… Prölss-Martin a.a.O. Anm. 1 zu § 3 Nr. 8 PflVersG;… Burck-Möller-Sieg-Johannsen, VVG, 8. Aufl. 1983, Bd. V, Lieferung 1 a, Anm. B 37; vgl. auch BGH VersR 1979, 841 ff. und BGH VersR 1981, 1156 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.05.1978 - 17 U 14/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 562
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