Rechtsprechung
| KG, 05.07.1979 - 12 U 1277/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Lichtbildaufnahme eines spielenden Kindes und Persönlichkeitsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- haufe.de (Kurzinformation)
Fotografieren von Personen zu Beweiszwecken
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Das Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit kann zu Beweiszwecken erlaubt sein - Kernbereich des Persönlichkeitsrechts wird nicht verletzt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung; Persönlichkeitsrecht; Kind; Foto; Beweismittel; Prozess
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.01.1979 - 3 O 198/78
- KG, 05.07.1979 - 12 U 1277/79
Papierfundstellen
- NJW 1980, 894
- MDR 1980, 311
- VersR 1980, 333
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 02.04.1987 - 4 U 296/86
Anspruch auf Unterlassung von Fotografien ohne ausdrückliche Zustimmung; …
Es kann hier auch dahingestellt bleiben, inwieweit es im Einzelfall erlaubt sein kann, zum Zwecke der späteren Identifizierung eines Täters Aufnahmen von diesem zu machen (vgl. KG NJW 1980, 894;… zustimmend Erman-Weitnauer, BGB 7. Auflage Anhang zu § 12 Rn. 28;… ablehnend Schwerdtner in Münchener Kommentar BGB 2. Auflage § 12 Rn. 173;… unentschieden Soergel-Zeuner BGB 12. Auflage § 823 Rn. 70). - LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15
Zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch Dashcam-Aufnahmen
Dies hat das Kammergericht bereits mit einer Entscheidung im Jahr 1979 (KG NJW 1980, 894) für die Konstellation verneint, dass eine Lichtbildaufnahme eines spielenden Kindes zu Beweiszwecken erfolgt war. - OLG Celle, 21.03.2024 - 5 U 114/23
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch die Herstellung eines Bildnisses ohne …
dd) Andere Instanzgerichte sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des dortigen Einzelfalles zu der Bewertung gelangt, dass die dortige Lichtbild- bzw. Filmaufnahme einer anderen Person zum Zwecke der Beweissicherung nicht rechtswidrig gewesen ist (z. B. LG Heidelberg…, Urteil vom 12. November 2013 - 2 O 180/12 BeckRS 2013, 151245 Rn. 24 f.; OLG Schleswig, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 1 Ss 313/79, NJW 1980, 352, 353; KG, Urteil vom 5. Juli 1979 - 12 U 1277/79, NJW 1980, 894).. - KG, 28.04.2021 - 16 WF 27/21
Ordnungsgeldverhängung gegen ein Stalking-Opfer wegen Zuwiderhandlung gegen einen …
Rn. 24 Die Antragstellerin weist insoweit zutreffend daraufhin, dass das Kammergericht bereits im Jahr 1979 das Interesse, sich in erlaubter Weise ein Beweismittel für ein späteres Gerichtsverfahren zu verschaffen, jedenfalls dann höher als die Gegenrechte der fotografierten Person bewertet hat, solange nicht der Kernbereich des Persönlichkeitsrechts berührt ist (vgl. KG, Urteil vom 5. Juli 1979 - 12 U 1277/79, NJW 1980, 894). - AG Offenbach, 17.08.2015 - 38 C 150/15
Spielende bzw. Rad fahrende Kinder müssen Fotoaufnahmen zu Beweiszwecken …
Die Lichtbildaufnahme spielender Kinder stellt nämlich noch keinen Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar, wenn sie als Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche benötigt wird (KG NJW 1980, 894).
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Rechtsprechung
| BGH, 09.01.1980 - IV ZB 38/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Gegenbeweis bezüglich der Zustellung eines bestimmenden Schriftsatzes durch Empfangsbekenntnis - Anforderungen an die für den Beginn einer Rechtsmittelfrist erhebliche Zustellung eines Urteils - Vollständige Unterschriften aller an der Entscheidung ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 333
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.01.1975 - VII ZR 199/73
Unterschrift der zuständigen Richter unter ein Urteil - Form der Unterschrift in …
Auszug aus BGH, 09.01.1980 - IV ZB 38/79
Die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung ist nur dann wirksam, wenn in der dem Zustellungsempfänger ausgehändigten oder zugeleiteten Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift die Unterschrift des Richters ordnungsgemäß wiedergegeben worden ist (RGZ 159, 25, 26; BGH VersR 1965, 1075; 1970, 623; 1972, 975; 1973, 87; NJW 1975, 781).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1975, 781; 1978, 217) sind die Unterschriften der mitwirkenden Richter nicht ordnungsgemäß wiedergegeben, wenn sie in der Ausfertigung in Klammern gesetzt sind und die Ausfertigung keinen Hinweis darauf enthält, daß die Richter das Urteil unterschrieben haben.
Eine andere Beurteilung ist lediglich dann gerechtfertigt, wenn dem in Klammern gesetzten Namen des Richters ein auf die handschriftliche Unterzeichnung hinweisender Zusatz (wie z.B. "gez.") beigefügt ist (BGH NJW 1975, 781).
- BGH, 14.07.1965 - VII ZB 6/65
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Übereinstimmung der Urschrift …
Auszug aus BGH, 09.01.1980 - IV ZB 38/79
Die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung ist nur dann wirksam, wenn in der dem Zustellungsempfänger ausgehändigten oder zugeleiteten Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift die Unterschrift des Richters ordnungsgemäß wiedergegeben worden ist (RGZ 159, 25, 26; BGH VersR 1965, 1075; 1970, 623; 1972, 975; 1973, 87; NJW 1975, 781). - BGH, 08.06.1972 - III ZB 7/72
Urteilszustellung - Unterschrift - Unterzeichnung - Urteilsausfertigung - …
Auszug aus BGH, 09.01.1980 - IV ZB 38/79
Die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung ist nur dann wirksam, wenn in der dem Zustellungsempfänger ausgehändigten oder zugeleiteten Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift die Unterschrift des Richters ordnungsgemäß wiedergegeben worden ist (RGZ 159, 25, 26; BGH VersR 1965, 1075; 1970, 623; 1972, 975; 1973, 87; NJW 1975, 781).
- BGH, 04.06.1974 - VI ZB 5/74
Zustellung von Schriftstücken - Samstag - Erklärung nach außen - Späterer …
Auszug aus BGH, 09.01.1980 - IV ZB 38/79
Der von dem Anwalt vertretenen Partei steht jedoch der Gegenbeweis offen, daß diesem entgegen dem Empfangsbekenntnis keine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks zugegangen sei (BGH LM Nr. 6, 8 zu § 212 a ZPO; vgl. auch BGH NJW 1974, 1469 für den analogen Fall des § 198 ZPO). - BGH, 22.09.1977 - VII ZR 144/77
Urteilsausfertigung - Richterunterschrift
Auszug aus BGH, 09.01.1980 - IV ZB 38/79
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1975, 781; 1978, 217) sind die Unterschriften der mitwirkenden Richter nicht ordnungsgemäß wiedergegeben, wenn sie in der Ausfertigung in Klammern gesetzt sind und die Ausfertigung keinen Hinweis darauf enthält, daß die Richter das Urteil unterschrieben haben. - RG, 08.12.1938 - V B 4/38
Wird die Berufungsfrist in Lauf gesetzt, wenn die bei der Zustellung des Urteils …
Auszug aus BGH, 09.01.1980 - IV ZB 38/79
Die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung ist nur dann wirksam, wenn in der dem Zustellungsempfänger ausgehändigten oder zugeleiteten Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift die Unterschrift des Richters ordnungsgemäß wiedergegeben worden ist (RGZ 159, 25, 26; BGH VersR 1965, 1075; 1970, 623; 1972, 975; 1973, 87; NJW 1975, 781).
- BGH, 30.05.1990 - XII ZB 33/90
Unterschrift des Richters - Maschinenschriftlliche Wiedergabe
Die Unterschrift des mitwirkenden Richters ist allerdings nicht ordnungsgemäß wiedergegeben, wenn sie in der Ausfertigung in Klammern gesetzt ist und die Ausfertigung keinen Hinweis darauf enthält, daß der Richter das Urteil unterschrieben hat (BGH, Urteil vom 23. Januar 1975 - VII ZR 199/73 - NJW 1975, 781, Beschlüsse vom 26. März 1975 - IV ZB 46/74 - VersR 1975, 809, vom 9. Januar 1980 - IV ZB 38/79 - VersR 1980, 333, vom 26. März 1980 - VIII ZB 44/79 - VersR 1980, 741, 742 m.w.N., vom 8. Oktober 1986 - VIII ZB 25/86 - NJW-RR 1987, 377; a.A. Vollkommer ZZP 88, 334 ff). - BGH, 18.05.1994 - IV ZR 8/94
Beginn der Berufungsfrist - Formvorschriften an eine Berufung - Maßgeblichkeit …
Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 9. Januar 1980 - IV ZB 38/79 - VersR 1980, 333;vom 26. März 1980 - VIII ZB 44/79 - VersR 1980, 741;vom 8. Oktober 1986 - VIII ZB 25/86 - NJW-RR 1987, 377) der Fall, wenn die Unterschrift in Klammern gesetzt und kein Hinweis hinzugefügt ist, daß der Richter das Urteil unterschrieben hat. - BGH, 26.03.1980 - VIII ZB 44/79
Wirksamkeit der Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung - Vollständigkeit der …
Die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung ist nur dann wirksam, wenn in der dem Zustellungsempfänger ausgehändigten oder zugeleiteten Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift die Unterschriften der Richter ordnungsgemäß wiedergegeben worden sind (BGH Urteil vom 23. Januar 1975 - VII ZR 199/73 = NJW 1975, 781 und BGH Beschluß vom 9. Januar 1980 - IV ZB 38/79 - VersR 1980, 333 jeweils m.w. Nachw.). - BGH, 11.02.1982 - IX ZB 1/82
Beginn einer Berufungsfrist - Urteil - Ordnungsgemäße Zustellung - Urschrift
Das genügte nicht den Anforderungen (BGH NJW 1975, 781; VersR 1980, 333) und verhinderte, daß die beabsichtigte Zustellung wirksam wurde. - BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87
Fehlen von Urteilsgründen als Grund für eine zulassungsfreie Revision
In der Urteilsausfertigung ist die Unterschrift der beteiligten Richter auch ohne den Zusatz "gez." jedenfalls dann ordnungsgemäß wiedergegeben, wenn - wie hier - die maschinenschriftlich gefertigten Namen nicht in Klammern gesetzt sind (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. Januar 1980 IV ZB 38/79, Versicherungsrecht - VersR - 1980, 333; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 11. Februar 1981 2 RU 37/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1982, 79).
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 09.03.1979 - 4 U 95/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823 § 847; StVG § 17
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem angetrunkenen Fußgänger zur Nachtzeit
Papierfundstellen
- VersR 1980, 333
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