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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.09.1980 - 20 U 120/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5627
OLG Hamm, 24.09.1980 - 20 U 120/80 (https://dejure.org/1980,5627)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.1980 - 20 U 120/80 (https://dejure.org/1980,5627)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 1980 - 20 U 120/80 (https://dejure.org/1980,5627)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleistung aus dem Lebensversicherungsvertrag eines geschiedenen ehemaligen Ehegatten; Einsetzung der Ehefrau als Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 228
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1975 - IV ZA 8/75

    Begünstigung des Ehegatten in einer Lebensversicherung - Begünstigung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.1980 - 20 U 120/80
    Zu diesem Ergebnis gelangt die herrschende Meinung (BGH VersR 75, 1020; Senat VersR 76, 142) mit überzeugenden Gründen heute sogar dann, wenn der Versicherungsnehmer als Bezugsberechtigte lediglich die "Ehefrau" ohne namentliche Nennung angegeben hat.

    Die Vorschrift läßt sich aber, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29. Januar 1975 (VersR 76, 142; zustimmend BGH VersR 75, 1020) eingehend dargelegt hat, weder unmittelbar noch dem Rechtsgedanken nach auf Fälle der vorliegenden Art anwenden.

  • OLG Hamm, 29.01.1975 - 20 U 87/74
    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.1980 - 20 U 120/80
    Zu diesem Ergebnis gelangt die herrschende Meinung (BGH VersR 75, 1020; Senat VersR 76, 142) mit überzeugenden Gründen heute sogar dann, wenn der Versicherungsnehmer als Bezugsberechtigte lediglich die "Ehefrau" ohne namentliche Nennung angegeben hat.

    Die Vorschrift läßt sich aber, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29. Januar 1975 (VersR 76, 142; zustimmend BGH VersR 75, 1020) eingehend dargelegt hat, weder unmittelbar noch dem Rechtsgedanken nach auf Fälle der vorliegenden Art anwenden.

  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 172/73

    geschenktes Sparguthaben - Zuwendung auf den Todesfall, Deckungsverhältnis, § 331 …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.1980 - 20 U 120/80
    Ist dieses Rechtsverhältnis fehlerhaft, etwa weil die beabsichtigte Schenkung nicht zustandegekommen oder wirksam widerrufen ist, so können sich Bereicherungsansprüche der Erben des Versicherungsnehmers oder der Klägerin als deren Rechtsnachfolger ergeben (vgl. BGH NJW 75, 382).
  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 150/05

    Bezugsberechtigung des geschiedenen Ehegatten aus der Rentenversicherung

    Denn bei der Verwendung des Begriffs "Ehegatte" bzw. "Ehefrau" ist - ohne Rücksicht auf einen den bezugsberechtigten Ehegatten näher kennzeichnenden Namenszusatz (anders OLG Frankfurt am Main VersR 1997, 1216) - nach der Lebenserfahrung regelmäßig nicht anzunehmen, dass das Bezugsrecht nur für den Fall eingeräumt sein soll, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls noch besteht (vgl. auch OLG Hamm VersR 1981, 228; OLG Köln VersR 1993, 1133; OLG Karlsruhe VersR 1998, 219;… ebenso Kollhosser in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 167 Rdn. 4 m.w.N.;… Römer, aaO § 167 Rdn. 3; a.A. noch Robrecht, DB 1967, 453 ff.).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 242/92

    Testamentarischer Widerruf der Bezugsberechtigung

    So liegt der Fall hier, denn der Versicherungsnehmer hatte mit der letztwilligen Verfügung nicht auch die Unterrichtung der Beklagten über die Änderung des Bezugsrechts beabsichtigt (im Ergebnis ebenso OLG Hamm., VersR 1981, 228, jedoch mit anderer Begründung).
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 7/93

    Zeitpunkt des Zugangs außerhalb der Geschäftsstunden zugetragener Geschäftspost

    Dies entspricht der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Hamm VersR 1980, 739; VersR 1981, 228; OLG Frankfurt am Main VersR 1993, 171;… Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung 1990 § 13 ALB Rdn. 43;… Bruck/Möller/Winter, VVG 8. Aufl. Bd. V/2 1988 Anm. H 154;… Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. ALB § 15 Anm. 2 A a; Glauber VersR 1993, 938; a.A. LG Freiburg VersR 1952, 256; Roth NJW 1992, 791).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 1 U 4/06

    Eine erst nach dem Tod des VN zugegangene Änderung des Bezugsrechts ist unwirksam

    In Anbetracht der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. OLG Hamm VersR 1980, 739; 1981, 228; OLG Frankfurt VersR 1993, 171) kann der gegenteiligen, von der Klägerin für sich in Anspruch genommenen Rechtsprechung des Landgerichts Freiburg aus dem Jahre 1952 (vgl. VersR 1952, 256) nicht gefolgt werden.

    Damit fehlt es aber an der Verfügungsberechtigung des Versicherungsnehmers bzw. seiner Erben im Zeitpunkt des Zugangs der Änderungserklärung, sofern dieser nach dem Todeszeitpunkt liegt (vgl. OLG Hamm VersR 1980, 739; 1981, 228).

  • LG Wiesbaden, 04.05.2004 - 2 O 251/03
    Diese Vorschrift lässt sich aber weder unmittelbar noch dem Rechtsgedanken nach auf Fälle der vorliegenden Art anwenden (BGH Versicherungsrecht 1975, 1020; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1976, 142; OLG Köln, Versicherungsrecht 1993, 1133; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1981, 228 Prölss, Martin, aaO, zu § 167 Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 17.02.1983 - 5 U 190/82

    Auslegung einer Begünstigtenklausel in einem Lebensversicherungsvertrag; …

    Auch § 2077 BGB findet im Fall der Scheidung keine analoge Anwendung (vgl. BGH VersR 1975, 1020; OLG Düsseldorf, VersR 1975, 918; OLG Hamm, VersR 1981, 228; Prölls-Martin, VVG, 22.Aufl. Anm.3 zu § 167 m.w.Nachw.).
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