Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 05.12.1980 - 1 U 78/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfall; Polizei; Meldung; Haftung; Mieter; Verschulden; Schaden; Entstehung; Rechtzeitigkeit
Papierfundstellen
- VersR 1981, 962
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.10.1975 - VIII ZR 130/74
Haftungsfreistellung und Beweislastumkehr bei Kfz.-Miete
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.12.1980 - 1 U 78/80
Die in den Geschäftsbedingungen einer Auto-Vermietwagenfirma enthaltene Bestimmung, daß der Mieter nach einem Unfall unverzüglich die Polizei und die Vermieterin bei Vermeidung der Einbuße vereinbarter Haftungsbeschränkungen zu benachrichtigen hat, stellt keine Überraschungsklausel dar, sondern ist als eine im Interesse der Vermieterin gebotene sachgemäße Regelung anzusehen (i. A. an BGH VersR 68, 774; NJW 76, 44). - BGH, 15.05.1968 - VIII ZR 136/66
Voraussetzungen der Haftungsfreistellung des Mieters eines Kfz
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.12.1980 - 1 U 78/80
Die in den Geschäftsbedingungen einer Auto-Vermietwagenfirma enthaltene Bestimmung, daß der Mieter nach einem Unfall unverzüglich die Polizei und die Vermieterin bei Vermeidung der Einbuße vereinbarter Haftungsbeschränkungen zu benachrichtigen hat, stellt keine Überraschungsklausel dar, sondern ist als eine im Interesse der Vermieterin gebotene sachgemäße Regelung anzusehen (i. A. an BGH VersR 68, 774; NJW 76, 44).
- OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01
Positive Vertragsverletzung eines Kfz-Mietvertrages wegen unterlassener …
Gegen die Wirksamkeit einer in Kfz-Mietverträgen vereinbarten Formularklausel, wonach der Mieter verpflichtet ist, bei Unfällen die Polizei hinzuzuziehen, und er bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht den Anspruch auf die vom Vermieter grundsätzlich gewährte Haftungsfreistellung verliert, bestehen nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung, von der abzurücken kein Anlass besteht, keine Bedenken (vgl. nur BGH NJW 1982, 167 f.; OLG Stuttgart VersR 1988, 97 ff., OLG Zweibrücken VersR 1981, 962 ff.; jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 26.02.1981 - 9 U 127/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 962
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 44/01
Schadensersatzanspruch bei Beschädigung eines neben einem ungesicherten …
Jeder, der in seinem Verantwortungsbereich Gefahrenquellen schafft, unterhält oder andauern läßt, hat die erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen des Zumutbaren zu treffen, um eine vorhersehbare Schädigung Dritter tunlichst abzuwenden (…vgl. BGH a.a.O.; OLG Karlsruhe VersR 1981 S. 962). - LG Arnsberg, 18.06.2008 - 3 S 33/08
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sportplatzes im Hinblick auf die …
Eine höhere und allseitige Absperrung durch Schutzgitter ist in städtischem Gebiet eher erforderlich als in ländlichen Gemeinden (…LG Aachen, NJW-RR 1988, S. 665; Wiethaupt, Haftung von Schäden für abgeirrte Bälle, VersR 1971, 389; OLG Karlsruhe, VersR 1981, 962).
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