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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,337
BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80 (https://dejure.org/1981,337)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1981 - VI ZR 234/80 (https://dejure.org/1981,337)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1981 - VI ZR 234/80 (https://dejure.org/1981,337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Schadensberechnung auf Neuwagenbasis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadenberechnung - Beschädigter Pkw - Neuwagenbasis - Ausnahmefall

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 433
  • MDR 1982, 477
  • VersR 1982, 163
  • VersR 1983, 718
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.03.1976 - VI ZR 14/75

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
    Das Berufungsgericht folgt zwar (wie bereits in seinem in VersR 1981, 67 veröffentlichten Urteil) dem in der Rechtsprechung - auch des erkennenden Senats - anerkannten Grundsatz, dass bei erheblicher Beschädigung eines schon gebrauchten, aber noch "völlig neuwertigen" bzw. "fabrikneuen" Pkw Schadensersatz auf Neuwagenbasis zugebilligt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 4. März 1976 - VI ZR 14/75 - VersR 1976, 732, 733).

    Der erkennende Senat hält für den Regelfall ebenfalls diese Obergrenze für gerechtfertigt, weil ein wirtschaftlich nicht sinnvoller Aufwand vermieden werden muss, jedenfalls wenn der Unfall ausschließlich Teile des Pkw betroffen hat, durch deren spurenlose Auswechslung der frühere Zustand voll wiederhergestellt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 4. März 1976 - VI ZR 14/75 - a. a. O.).

    Er hat sich auch in dem Urteil vom 4. März 1976 (a. a. O.) vor allem von dem Grundsatz leiten lassen, dass der Geschädigte auf volle Wiederherstellung des wirtschaftlichen Zustandes Anspruch hat, der vor dem Unfall vorhanden gewesen war.

    bb) nach durchgeführter Reparatur erhebliche Schönheitsfehler am Pkw zurückbleiben (verzogene oder nicht mehr schließende Türen bzw. Kofferraum- oder Motorhaubendeckel, sichtbare Schweißnähte, Verformungen bestimmter Fahrzeugteile usw.) oder cc) eine Beschädigung stattgefunden hat, welche die Garantieansprüche des Eigentümers zumindest beweismäßig gefährden kann (vgl. Senatsurteil vom 4. März 1976 - a. a. O.) und der Haftpflichtversicherer des Schädigers nicht alsbald nach dem Unfall verbindlich seine Einstandspflicht für einen solchen Fall anerkennt.

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 31/70

    Bemessung des Unterhaltsschaden-Ersatzes für den Ehemann nach Unfalltod seiner …

    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
    m. w. Nachw.; a. A. KG, VersR 1976, 861, 862 m. w. Nachw.; OLG Frankfurt, VersR 1980, 335; OLG Oldenburg, DAR 1971, 324).
  • OLG Celle, 24.04.1980 - 5 U 121/79

    Schadensausgleich durch Kauf eines Neuwagens

    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
    Das Berufungsgericht folgt zwar (wie bereits in seinem in VersR 1981, 67 veröffentlichten Urteil) dem in der Rechtsprechung - auch des erkennenden Senats - anerkannten Grundsatz, dass bei erheblicher Beschädigung eines schon gebrauchten, aber noch "völlig neuwertigen" bzw. "fabrikneuen" Pkw Schadensersatz auf Neuwagenbasis zugebilligt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 4. März 1976 - VI ZR 14/75 - VersR 1976, 732, 733).
  • OLG Bremen, 10.06.1970 - 3 U 20/70

    Schadensersatzberechnung auf Basis eines Ersatzwagens trotz technisch möglicher …

    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
    a) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte überwiegt in der Tat die Ansicht, dass ein Geschädigter allenfalls dann Abrechnung auf Neuwagenbasis verlangen kann, wenn sein Fahrzeug höchstens 1.000 km gelaufen ist, auch wenn seit der Zulassung erst wenige Tage verstrichen sind (vgl. OLG Bremen, VersR 1970, 1159; 1971, 912; 1978, 236; OLG Hamm, VersR 1973, 1072; BB 1981, 147; OLG Köln, VersR 1975, 933, 934; OLG München, VersR 1974, 65; OLG Nürnberg, VersR 1975, 960, 961; teilw.
  • OLG München, 23.08.1973 - 10 U 1539/73

    Lackiertechnik ; Heutiger Stand; Teillackierung; Farbunterschiede ; Sichtbarkeit; …

    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
    a) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte überwiegt in der Tat die Ansicht, dass ein Geschädigter allenfalls dann Abrechnung auf Neuwagenbasis verlangen kann, wenn sein Fahrzeug höchstens 1.000 km gelaufen ist, auch wenn seit der Zulassung erst wenige Tage verstrichen sind (vgl. OLG Bremen, VersR 1970, 1159; 1971, 912; 1978, 236; OLG Hamm, VersR 1973, 1072; BB 1981, 147; OLG Köln, VersR 1975, 933, 934; OLG München, VersR 1974, 65; OLG Nürnberg, VersR 1975, 960, 961; teilw.
  • OLG Frankfurt, 08.05.1979 - 22 U 39/78
    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
    m. w. Nachw.; a. A. KG, VersR 1976, 861, 862 m. w. Nachw.; OLG Frankfurt, VersR 1980, 335; OLG Oldenburg, DAR 1971, 324).
  • KG, 23.10.1975 - 12 U 1278/75

    Ersatz eines Neuwagens; Kilometer; Fahrleistung

    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
    m. w. Nachw.; a. A. KG, VersR 1976, 861, 862 m. w. Nachw.; OLG Frankfurt, VersR 1980, 335; OLG Oldenburg, DAR 1971, 324).
  • OLG Köln, 30.10.1974 - 11 U 18/74
    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
    a) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte überwiegt in der Tat die Ansicht, dass ein Geschädigter allenfalls dann Abrechnung auf Neuwagenbasis verlangen kann, wenn sein Fahrzeug höchstens 1.000 km gelaufen ist, auch wenn seit der Zulassung erst wenige Tage verstrichen sind (vgl. OLG Bremen, VersR 1970, 1159; 1971, 912; 1978, 236; OLG Hamm, VersR 1973, 1072; BB 1981, 147; OLG Köln, VersR 1975, 933, 934; OLG München, VersR 1974, 65; OLG Nürnberg, VersR 1975, 960, 961; teilw.
  • KG, 05.03.1970 - 12 U 2322/69
    Auszug aus BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
    Die von dem Sachverständigen geschätzten verhältnismäßig niedrigen Kosten, die für eine Reparatur des Kraftfahrzeuges aufzuwenden gewesen wären, schließen bleibende Schönheitsfehler bzw. Sicherheitsrisiken nach einer Reparatur allerdings ebenso wenig aus wie der Umstand, dass die Beschädigung nur am Heck, in einer sogenannten Knautschzone des Fahrzeuges, erfolgt sind (vgl. dazu und zur Bedeutung einer auch hier vom Sachverständigen für erforderlich gehaltenen optischen Vermessung KG, NJW 1970, 1048).
  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht allerdings zutreffend angenommen, dass sich der Eigentümer eines Neuwagens im Falle von dessen Beschädigung nicht immer mit der Erstattung der erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Ausgleichszahlung für den merkantilen Minderwert begnügen muss, sondern unter Umständen berechtigt sein kann, Ersatz der in aller Regel höheren Kosten für die Beschaffung eines gleichwertigen Neufahrzeugs zu verlangen (vgl. Senatsurteile vom 4. März 1976 - VI ZR 14/75 - VersR 1976, 732, 733; vom 3. November 1981 - VI ZR 234/80 - VersR 1982, 163; vom 29. März 1983 - VI ZR 157/81 - VersR 1983, 658; vom 14. Juni 1983 - VI ZR 213/81 - VersR 1983, 758, 759; vom 25. Oktober 1983 - VI ZR 281/81 - VersR 1984, 46).

    Denn nach der Verkehrsauffassung genießt ein in erheblichem Umfang repariertes Fahrzeug auch unter Berücksichtigung eines nach den üblichen Maßstäben bemessenen Ersatzes für den merkantilen Minderwert nicht dieselbe Wertschätzung wie ein völlig neuwertiges unfallfreies Fahrzeug (…vgl. Senatsurteil vom 4. März 1976 - VI ZR 14/75 - aaO S. 734; Senatsurteil vom 3. November 1981 - VI ZR 234/80 - VersR 1982, 163).

  • BGH, 14.06.1983 - VI ZR 213/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis; Berücksichtigung des Restwerts

    Unter solchen Voraussetzungen hält auch der erkennende Senat einen entsprechenden Abzug für gerechtfertigt (Senatsurteil vom 3. November 1981 - VI ZR 234/80 - VersR 1982, 163).
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 181/11

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1982, 163) ist dies "äußerstenfalls" bis zu einer Fahrleistung von 3.000 km oder einer Gebrauchsdauer von etwa einem Monat anzunehmen.
  • OLG Saarbrücken, 12.06.2026 - 3 U 43/25

    Schadensersatzrechtliche Grenzen der Neuwertabrechnung bei längerer …

    Doch gäben solche Fälle Anlass, den merkantilen Minderwert einschließlich des technischen so hoch anzusetzen, dass sich eine ins Gewicht fallende Differenz der verschiedenen Berechnungsarten nicht mehr ergebe (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - VI ZR 234/80, Rn. 12 ff., juris).

    Im Übrigen hat der Senat selbst betont, dass solche Fälle eher Anlass geben, den merkantilen Minderwert einschließlich des technischen so hoch anzusetzen, dass sich eine ins Gewicht fallende Differenz der verschiedenen Berechnungsarten nicht mehr ergibt (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - VI ZR 234/80, Rn. 12, juris).

  • OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 2 U 136/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der …

    In einer solchen Konstellation kann die Abrechnung auf Neuwagenbasis ausnahmsweise zulässig sein, wenn entsprechende Abschläge nach Maßgabe der gefahrenen Kilometer gemacht werden (BGH…, Urteil vom 14. Juni 1983 - VI ZR 213/81, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 03. November 1981 - VI ZR 234/80, juris Rn. 19; OLG Schleswig, Urteil vom 20. Oktober 1970 - 1 U 42/70, NJW 1971, 141 f.).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.1999 - 10 U 253/98
    Wie im angefochtenen Urteil ausgeführt, ist anerkannt, daß bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge der Geschädigte nicht auf die Instandsetzung verwiesen werden, vielmehr der auf Naturalrestitution gerichtete Schadensersatzanspruch nach § 249 BGB auf Bezahlung der Kosten eines gleichwertigen Neuwagens gehen kann (BGH v. 3.11.1981 - VI ZR 234/80, MDR 1982, 477 = NJW 1982.433).

    Da es sich hier nicht um eine starre Grenze sondern um eine "Faustregel" handelt (BGH v. 3.11.1981 - VI ZR 234/80, MDR 1982, 477 = NJW 1982, 433), bedarf es keiner weiteren Klärung, ob die bei der Begutachtung des Fahrzeugs, die drei Tage nach dem Unfallereignis stattfand, abgelesene Laufleistung von 1.070 km noch um einige Kilometer für zwischenzeitlich durchgeführte Fahrten reduziert werden muß.

    Obwohl dieser Zeitraum über dem von der überwiegenden Auffassung als Grenze angesehenen Wert von einem Monat (BGH v. 3.11.1981 - VI ZR 234/80, MDR 1982, 477 = NJW 1982, 433; OLG Köln v. 6.10.1989 - 20 U 126/88, VersR 1990, 1251; OLG Oldenburg v. 17.12.1996 - 5 U 154/96, OLGR Oldenburg 1997, 26 = MDR 1997, 349; Palandt/Heinrichs, BGB.

    Da weder Teile beschädigt wurden, die für die Sicherheit des Pkw von Bedeutung sind noch nach durchgeführter Reparatur Schönheitsfehler am Pkw zurückbleiben (zu diesen Kriterien als Maßstab für die Unzumutbarkeit einer Reparatur vgl. BGH v. 3.11.1981 - VI ZR 234/80, MDR 1982, 477 = NJW 1982, 433), kommt im vorliegenden Fall eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nicht mehr in Betracht.

  • OLG Nürnberg, 15.08.2008 - 5 U 29/08

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis

    Nach BGH NJW 82, 433 kann unter Umständen der "Schmelz der Neuwertigkeit" sogar bei einer Laufleistung bis 3.000 km zu Buche schlagen.
  • OLG Hamm, 03.07.2001 - 9 U 49/01

    Schadensbeseitigung bei einem neuwertigen PKW auf Neuwagenbasis

    Dass der Bundesgerichtshof für die Abrechnung auf "Neuwagenbasis" eine "erhebliche Beschädigung" fordert, ist bereits dargelegt worden (…BGH a.a.O.; ebenso BGH VersR 1982, 163; Senat DAR 1989, 188).

    Dass der BGH in seiner vorerwähnten Entscheidung (ebenso in dem Urteil vom 03.11.1981, VersR 1982, 163) für die Unerheblichkeit der Beschädigung die Reparaturbedürftigkeit von Teilen hervorhebt, die "spurenlos ausgewechselt werden konnten", kann vernünftigerweise nicht dahin verstanden werden, dass bereits jede geringfügige Beschädigung an einem nicht abschraubbaren Teil - z.B. leichte Kratzer an der Karosserie - bei neuwertigen Fahrzeugen notwendigerweise zu einem Anspruch auf einen Neuwagen führen musste.

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 1 U 216/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines fabrikneuen Leasingfahrzeugs

    Ist das Unfallfahrzeug noch neuwertig und erleidet es eine erhebliche Beschädigung, kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 BGB Abrechnung auf Neuwagenbasis, d.h. auf der Basis der Kosten eines ersatzweise beschafften Neufahrzeuges, verlangen - und zwar auch dann, wenn eine Reparatur erheblich billiger wäre (BGH NJW 1976, 1202; BGH NJW 1982, 433; OLG Karlsruhe, DAR 1994, 26; OLG Hamm NZV 2001, 478; OLG Celle NJW-RR 2003, 1381).

    Maßgeblich ist konkret, ob es dem Geschädigten zugemutet werden kann, mit dem reparierten Fahrzeug weiter zu fahren (BGH NJW 1976, 1202; BGH NJW 1982, 433).

    Eine erhebliche Beschädigung eines Personenkraftwagens, welche zu einer Schadensberechnung auf Neuwagenbasis berechtigt, ist jedenfalls im Falle einer Beschädigung gegeben, welche die Garantieansprüche des Eigentümers zumindest beweismäßig gefährden kann und der Haftpflichtversicherer des Schädigers nicht alsbald nach dem Unfall verbindlich seine Einstandspflicht für einen solchen Fall anerkennt (BGH NJW 1982, 433, 434).

  • LG Mönchengladbach, 25.10.2005 - 5 S 53/05

    Haftpflicht: Neuwertentschädigung - Neuwertentschädigung ohne Neuanschaffung?

    Rn. 23 Urteil v. 3.11.1981 - VI ZR 234/80, VersR 1982, 163;.

    In der Entscheidung des BGH vom 3.11.1981 (a.a.O.) werden für Fahrzeuge mit einer Laufleistung von 1.000 - 3.000 km drei Kriterien genannt.

    Nach der Entscheidung des BGH vom 3.11.1981 (a.a.O.) für Fahrzeuge mit einer Laufleistung von 1.000 bis 3.000 Kilometer ist die Erheblichkeitsgrenze unter anderem dann überschritten, wenn eine Beschädigung stattgefunden hat, welche die Garantieansprüche des Eigentümers zumindest beweismäßig gefährden kann, es sei denn, der Haftpflichtversicherer erkennt alsbald nach dem Unfall seine Einstandpflicht für diesen Fall verbindlich an.

  • LG Saarbrücken, 20.05.2011 - 13 S 27/11

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis

  • KG, 29.04.1991 - 12 U 1992/90

    Berücksichtigung der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bei einem Unfall; …

  • OLG Schleswig, 24.04.2012 - 11 U 123/11

    Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens eines Fehlers der Fahrzeugelektrik …

  • OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96

    Regulierung eines Schadens auf Neuwagenbasis; Ersatzansprüche bei Beschädigungen …

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 1 U 119/09

    Voraussetzungen der Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Neuwagenbasis

  • BGH, 29.03.1983 - VI ZR 157/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 1 U 58/08

    Voraussetzungen der Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines …

  • OLG Karlsruhe, 24.10.1985 - 9 U 73/85

    Abrechnung auf Neuwagenbasis; Kilometerleistung; Erstzulassung; Fahrzeugalter; …

  • OLG Köln, 05.06.1992 - 19 U 253/91

    Zum Wertminderungsanspruch bei Luxusfahrzeugen

  • BGH, 25.10.1983 - VI ZR 282/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 1 U 139/03

    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Schadens auf Neuwagenbasis (unechter …

  • AG Nordhorn, 02.05.2017 - 3 C 1180/16

    Keine Entschädigung auf Neupreisbasis bei beschädigtem Elektrofahrrad

  • OLG Celle, 20.06.2002 - 14 U 209/01

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens auf …

  • OLG Hamm, 22.09.1999 - 13 U 54/99
  • OLG Stuttgart, 24.08.1983 - 13 U 75/83

    Ermittlung des merkantilen Minderwertes eines Unfallfahrzeugs; Bewertung der …

  • OLG Bamberg, 27.07.1998 - 4 U 195/97

    Form bei Kaufpreisverminderung

  • OLG Oldenburg, 21.05.1997 - 4 U 5/97

    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Unfallschadens auf Neuwagenbasis; …

  • OLG Nürnberg, 30.05.1985 - 2 U 821/85

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Abrechnung auf "Neuwagenbasis"; …

  • OLG Bamberg, 18.05.1982 - 5 U 156/81

    Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls; Berechtigung …

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 1 U 139/09

    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Neuwagenbasis …

  • LG Osnabrück, 06.10.2003 - 2 O 2206/03

    Voraussetzungen für die Regulierung eines Unfallschadens auf Neuwertbasis; …

  • OLG Bamberg, 01.03.1983 - 5 U 217/82

    Höhe des Schadensersatzes für die Beschädigung eines PKW bei einem …

  • LG Fulda, 01.03.2006 - 4 O 401/05

    Neuwertentschädigung - Ein Monat und ein Tag alt, 1.157 Kilometer Laufleistung

  • KG, 21.03.1994 - 12 U 5159/92

    Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Laufleistung von unter 1000 km nach Kfz-Unfall

  • OLG München, 12.03.1985 - 5 U 5133/84
  • OLG Bamberg, 10.05.1983 - 5 U 16/83

    Schadensersatzpflicht von Halter und Fahrer wegen Beschädigung eines anderen …

  • LG München II, 25.10.1985 - 11 O 4165/85

    Schadensersatzabrechnung auf Neuwagenbasis nach einem Verkehrsunfall; Anrechnung …

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