Rechtsprechung
| BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 160/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Leistungspflicht eines Versicherers - Beginn der Haftzeit mit dem Eintritt des Sachschadens - Umfang einer einer Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 81, 345
- NJW 1982, 926
- MDR 1982, 125
- VersR 1982, 37
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.04.1976 - IV ZR 56/74
Anspruch auf Entschädigung für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden …
Auszug aus BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 160/80
Diese mit dem Wortlaut der Bedingungen zu vereinbarende und allein ihrem Zusammenhang und Zweck - insbesondere auch den technischen Voraussetzungen des Versicherungszweiges, vgl. BGH Urteil vom 28. April 1976, IV ZR 56/74 = VersR 1976, 676, 677 - entsprechende Auslegung dient den berechtigten Interessen nicht nur des Versicherungsnehmers, sondern auch des Versicherers. - BGH, 14.11.1957 - II ZR 176/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 160/80
Wenn sich die Beklagte für ihren gegenteiligen Standpunkt auf das Urteil des II. Zivilsenats vom 14. November 1957 - II ZR 176/56, VersR 1957, 781 beruft, vermag ihr der erkennende Senat darin nicht zu folgen.
- OLG Bamberg, 13.03.1997 - 1 U 160/96
Voraussetzungen für die Einbeziehung geänderter Allgemeiner …
Eine Hinweis- und Aufklärungspflicht des Versicherers nach Treu und Glauben bestehe nur bei Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung oder bei einer Vertragsumgestaltung auf neue, für den Versicherungsnehmer günstigere Versicherungsbedingungen ohne eine Risikoerhöhung für den Versicherer (BGH NJW 1982, 926 [BGH 23.09.1981 - IVa ZR 160/80]).Diese Pflicht kommt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) dann in Betracht, wenn bei der Verhandlung über eine Vertragsverlängerung oder eine Vertragsumgestaltung neue, für den Versicherungsnehmer günstigere Versicherungsbedingungen, die jedoch keine Erhöhung des Risikos des Versicherers bewirken, in Frage stehen (BGH VersR 1982, 37 ff.; 1973, 176 f.;… OLG Saarbrücken a.a.O.).
- OLG Saarbrücken, 25.11.1987 - 5 U 35/87
Haftpflichtansprüche aus Schadensfällen Angehöriger; Jeweilig geltende Fassung …
Denn eine derartige Pflichtverletzung hätte zur Folge, daß die Beklagte den Kläger aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung so behandeln mußte, als ob die Neufassung der AHB zwischen den Parteien vereinbart worden wäre (BGH NJW 1982, 926 [BGH 23.09.1981 - IVa ZR 160/80] ).Sie kommt aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ( § 242 BGB ) dann in Betracht, wenn bei einer Verhandlung über eine Vertragsverlängerung oder eine Vertragsumgestaltung neue, für den Versicherungsnehmer günstigere Versicherungsbedingungen, die jedoch keine Erhöhung des Risikos des Versicherers bewirken, in Frage stehen (BGH NJW 82, 926 [BGH 23.09.1981 - IVa ZR 160/80] ; BGH NJW 73, 284).
- OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 1 U 206/00
Eintrittspflicht der Hagelversicherung bei Verletzung der Vorlagepflicht
Der Vergleich zwischen AHagB 87 und AHagB 94 fÜhrt auch nicht dazu, dass der Beklagte gemäß den Erwägungen des BGH in seinem Urteil vom 23. September 1981 (NJW 1982, 926) - auf die sich der Kläger beruft - sich so behandeln lassen muss, als seien die AHagB 94 für 1999 Vertragsinhalt geworden. - LG Coburg, 23.07.1996 - 23 O 229/96
Abrechnung eines Unfallversicherungsschadens; Schadensersatzanspruch aus …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".