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Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 13.03.1981

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.06.1981 - 20 U 25/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3123
OLG Hamm, 24.06.1981 - 20 U 25/81 (https://dejure.org/1981,3123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.1981 - 20 U 25/81 (https://dejure.org/1981,3123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - 20 U 25/81 (https://dejure.org/1981,3123)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7; StGB § 142; VVG § 61

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Aufklärungspflicht; Vereitelung der Blutprobe; Beweisvereitelung; Grobe Fahrlässigkeit; Herbeiführung des Versicherungsfalls

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 385
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1975 - IV ZR 5/74

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung; Verletzung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.1981 - 20 U 25/81
    * In der Fahrzeugversicherung stellt der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ( § 142 StGB ) -hier: Vereitelung einer Blutprobeentnahme - jedenfalls dann eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar, wenn ein Dritter durch den Unfall geschädigt oder daran als möglicher Mitverursacher beteiligt ist (wie BGH VersR 1976, 84 = NJW 76, 3n) *.
  • BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86

    Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung

    Soweit Unfallflucht vorliegt, wird das Aufklärungsinteresse des Versicherers durch § 142 StGB gewissermaßen durch eine Reflexwirkung geschützt, weil die Strafvorschrift auf dem Wege über die polizeilichen Ermittlungen mittelbar auch dem Versicherer zugute kommt, indem er das Ergebnis dieser Ermittlungen verwerten kann (vgl. für die Haftpflichtversicherung Senatsurteil vom 15.12.1982 - IVa ZR 33/81 - VersR 1983, 258, 259, für die Kaskoversicherung BGH, Urteil vom 12.11.1975 - IV ZR 5/74 - VersR 1976, 84; OLG Hamm VersR 1982, 385).
  • BGH, 19.06.1985 - VIII ZR 250/84

    Formularmäßige Einschränkung der Haftungsbefreiung für Unfallschäden durch einen …

    Das Berufungsgericht hat des weiteren in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung geprüft, ob Tatsachen hinsichtlich der Fahrweise festzustellen sind, die schon bei der unter 1, 3 %o liegenden Blutalkoholkonzentration des Zweitbeklagten (relative Fahruntüchtigkeit) eine Bewußtseinsstörung und deren Unfallursächlichkeit indizierten (BGH…, Urteil vom 7. Januar 1972 aaO; OLG Hamm in VersR 1982, 385).
  • OLG Köln, 14.05.1987 - 5 U 239/86
    Kaskoversicherung; Unfallflucht und Leistungsfreiheit | 1. In der Kaskoversicherung stellt eine Unfallflucht und die Vereitelung einer Blutprobe dann eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar, wenn ein Dritter durch den Unfall geschädigt ist (vergleiche OLG Hamm, 1981-06-24, 20 U 25/81, VersR 1982, 385 und OLG Hamm, 1983-12-28, 20 W 27/83, VersR 1984, 753).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.03.1981 - 1 U 164/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,10824
OLG Zweibrücken, 13.03.1981 - 1 U 164/80 (https://dejure.org/1981,10824)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.03.1981 - 1 U 164/80 (https://dejure.org/1981,10824)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. März 1981 - 1 U 164/80 (https://dejure.org/1981,10824)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 385
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.1974 - IV ZR 169/73

    Entschädigung zum Listenpreis in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.03.1981 - 1 U 164/80
    Eine Obliegenheitsverletzung beging die Beklagte jedenfalls dadurch, daß sie der Kl. den ihr von der Fa. U. gewährten Werksangehörigenrabatt verschwieg, obwohl dieser Rabatt im Hinblick auf § 13 Abs. 2 AKB angegeben werden mußte (vgl. BGH VersR 1975, 127 = NJW 75, 307).
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