Rechtsprechung
| BGH, 10.03.1982 - VIII ZB 70/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Verwirklichung der mit der Fristnotierung auf den letzten Tag verbundenen Gefahr - Versäumnis der Eintragung einer "Genaufrist" in den Fristenkalender durch die Bürovorsteherin - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 553
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.07.1967 - IV ZB 21/67
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.03.1982 - VIII ZB 70/81
Die Verwerfung der Berufung als unzulässig ist damit gegenstandslos geworden (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1967 - IV ZB 21/67, NJW 1968, 107), und die Sache war zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. - BGH, 11.07.1962 - VIII ZB 18/62
Auszug aus BGH, 10.03.1982 - VIII ZB 70/81
Es braucht hier nicht näher darauf eingegangen zu werden, unter welchen Voraussetzungen die volle Ausnutzung der Frist eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts, insbesondere zur Notierung einer Vorfrist, begründen kann (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 11. Juli 1962 - VIII ZB 18/62, LM ZPO § 233 Fc Nr. 20 = VersR 1962, 838; BGH, Beschluß vom 24. Mai 1973 - III ZB 5/73, VersR 1973, 840). - BGH, 24.05.1973 - III ZB 5/73
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 10.03.1982 - VIII ZB 70/81
Es braucht hier nicht näher darauf eingegangen zu werden, unter welchen Voraussetzungen die volle Ausnutzung der Frist eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts, insbesondere zur Notierung einer Vorfrist, begründen kann (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 11. Juli 1962 - VIII ZB 18/62, LM ZPO § 233 Fc Nr. 20 = VersR 1962, 838; BGH, Beschluß vom 24. Mai 1973 - III ZB 5/73, VersR 1973, 840). - BGH, 18.03.1969 - VI ZB 19/68
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurechnung einer …
Auszug aus BGH, 10.03.1982 - VIII ZB 70/81
Demgegenüber wäre eine besonders auf die Sache abgestellte Einzelanweisung, wie sie das Berufungsgericht unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 18. März 1969 - VI ZB 19/68 (VersR 1969, 544, 545) in Erwägung zieht - etwa auf Vorlage zu einer bestimmten Tageszeit oder durch persönliche Aushändigung -, ins Leere gegangen.
- BGH, 19.06.1996 - XII ZB 85/96
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Eintragung und Überwachung von Fristen
Auf diese Weise war - bei ordnungsgemäßer Befolgung der Anweisung durch die Sekretärin - sichergestellt, daß der Fristvermerk auf dem Aktendeckel als "Erledigungsvermerk" die tatsächlich erfolgte Eintragung der Frist im Kalender bestätigte (vgl. dazu BGH Beschluß vom 10. März 1992 - VI ZB 4/92 = VersR 1992, 900, 901, vom 10. März 1982 - VIII ZB 7O/81 = VersR 1982, 553, vom 22. September 1971 - V ZB 7/71 = NJW 1971, 2269). - BGH, 23.04.1986 - VIII ZB 15/86
Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Versäumung der …
Er brauchte sich darum im konkreten Fall auch nicht selbst zu kümmern, sondern durfte die Expedition der Gerichtspost Frau L. überlassen, wenn diese entsprechend qualifiziert und zuverlässig war und auf die Einhaltung ihrer Pflichten gut überwacht wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 10. März 1982 - VIII ZB 70/81, VersR 1982, 553). - BGH, 30.11.1983 - IVb ZB 63/83
Bürokraft - Zuverlässig - Fristenberechnung und -eintragung - Anwalt - …
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Führung des Fristenkalenders und die Bearbeitung der Fristensachen zu den Aufgaben gehören, die ein Rechtsanwalt - von Besonderheiten abgesehen - einem gut ausgebildeten und als zuverlässig erwiesenen Mitarbeiter übertragen kann, vorausgesetzt, er verschafft sich durch sorgfältige Überwachung Gewißheit darüber, daß seine für die Fristenkontrolle gegebenen allgemeinen Anweisungen verstanden und sorgfältig befolgt werden (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 43, 148; vgl. BGH VersR 1982, 553). - BGH, 13.04.1983 - IVb ZB 24/83 Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, gehören die Führung des Fristenkalenders und die Bearbeitung der Fristensachen, jedenfalls soweit es sich um Routinefristen handelt, zu den Aufgaben, die ein Rechtsanwalt grundsätzlich einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erwiesenen und sorgfältig überwachten Bürokraft übertragen kann, ohne daß der Rechtsanwalt dabei in jedem Einzelfall die richtige Berechnung und Eintragung geläufiger Fristen überprüfen muß (ständige Rechtsprechung vgl. BGHZ 43, 148; BGH VersR 1979, 157; 1980, 825, 826; 1982, 553).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 03.06.1981 - 15 U 227/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 § 17; StVO § 9
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem wendenden Fahrzeug - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wendemanöver; Unfallschaden; Betriebsgefahr
Papierfundstellen
- VersR 1982, 553
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 12.01.1982 - 1 W 10/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 553
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