Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1982 - VI ZR 151/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Taxifahrer - Anschnallpflicht - Gurtpflicht - Leerfahrt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anschnallpflicht des Taxifahrers
Papierfundstellen
- VersR 1983, 153
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80
Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen …
Auszug aus BGH, 09.11.1982 - VI ZR 151/81
Es befindet sich dabei in Übereinstimmung mit der dazu inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Senates, auf die Bezug genommen werden kann (BGHZ 83 71). - BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem …
Auszug aus BGH, 09.11.1982 - VI ZR 151/81
Zwar findet das Gebot des Fahrens auf Sicht u.a. dann seine Grenze am Vertrauensgrundsatz, wenn sich ein anderer Kraftfahrer in verkehrswidriger Weise mit einer ins Gewicht fallenden Geschwindigkeit auf ihn zubewegt (vgl. das Senatsurteil vom 14. Mai 1°74 - VI ZR 106/73 - VersR 1974, 997 f).
- BGH, 12.12.2000 - VI ZR 411/99
Mitverschulden bei Nichtanlagen des Sicherheitsgurts
Das Berufungsgericht geht zwar mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zutreffend davon aus, daß einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last fällt (BGHZ 74, 25 ff., 30; 83, 71, 73; 119, 268, 270; Senatsurteile vom 10. April 1979 - VI ZR 146/78 - VersR 1979, 532; vom 10. März 1981 - VI ZR 236/79 - VersR 1981, 548, 549 und vom 9. November 1982 - VI ZR 151/81 - VersR 1983, 153). - BGH, 15.03.1988 - VI ZR 115/87
Begriff der höheren Gewalt
Er verstößt auch dann gegen das Gebot des Fahrens auf Sicht, wenn beim Durchfahren einer Kurve der vor ihm liegende Teil seiner Fahrbahn für ihn nicht so weit einsehbar ist, daß er entsprechend anhalten kann (Senatsurteil vom 9. November 1982 - VI ZR 151/81 - VersR 1983, 153, 154).Das wäre nur dann anders, wenn die Ermäßigung der Geschwindigkeit geboten gewesen wäre, um unbeleuchtete Hindernisse auf der Fahrbahn rechtzeitig wahrnehmen zu können (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1982 - VI ZR 151/81 - aaO).
Nur dann, wenn die Kurve, die der Kläger mit verhältnismäßig hoher Geschwindigkeit durchfahren hat, nicht weithin übersichtlich war und der Kläger damit riskant gefahren wäre, könnte er sich nicht damit entschuldigen, er habe die durch seine Fahrweise mit herbeigeführte gefährliche Verkehrssituation wegen ihres unvermuteten Auftauchens nicht meistern können (Senatsurteil vom 9. November 1981 - VI ZR 151/81 - aaO).
- BGH, 29.09.1992 - VI ZR 286/91
Ausnahmen vom Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
Zutreffend geht das Berufungsgericht mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon aus, daß einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last fällt (BGHZ 74, 25 ff; 83, 71, 73; Senatsurteile vom 10. April 1979 - VI ZR 146/78 - VersR 1979, 532 ff; vom 10. März 1981 - VI ZR 236/79 - VersR 1981, 548, 549 und vom 9. November 1982 - VI ZR 151/81 - VersR 1983, 153).
- LG Saarbrücken, 15.02.2012 - 5 O 17/11
Haftung bei Verkehrsunfall: Verdrängung des Mitverschuldens des nicht …
Rn. 53 Zwar weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass dem Insassen eines Pkw, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last fällt (…vgl. BGH NJW 2001, 1485 -1486, juris Rn. 6; BGHZ 74, 25 ff.; BGHZ 30; 83, 71, 73; BGHZ 119, 268, 270; BGH VersR 1979, 532; BGH VersR 1981, 548, 549; BGH VersR 1983, 153). - OLG Hamm, 12.09.2000 - 27 U 141/97
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unbeleuchteten Motorrad des …
Denn - wie der BGH mehrfach entschieden hat (vgl. VersR 1983, 153, 154; VersR 1974, 997, 998) - das Gebot des Fahrens auf Sicht findet seine Grenze am Vertrauensgrundsatz, wenn sich ein anderer Fahrzeugführer in verkehrswidriger Weise mit einer ins Gewicht fallenden Geschwindigkeit auf ihn zubewegt (vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 1987, 692, 694; OLG Stuttgart DAR 1991, 179, 180, BayObLG VRS 24, 72, 73;… Jagusch/Hentschel, § 3 StVO Rdnr. 14; Mühlhaus/Janiszewsky § 3 StVO Rdnr. 9. Der Grund dieser Einschränkung des Sichtfahrgebotes liegt darin, daß der geschätzte Anhalteweg sich für den Kraftfahrer durch für ihn nicht einzukalkulierende Umstände verkürzt.Zwar findet die vorgenannte Einschränkung des Sichtfahrgebotes wiederum eine Rückausnahme (vgl. BGH VersR 1983, 153, 154;… Jagusch/Hentschel § 3 StVO Rdnr. 14), wenn der Kraftfahrer seine Geschwindigkeit nicht dergestalt der Sichtweite angepaßt hat, daß ein Zusammenstoß mit einem auf der Fahrbahn ruhenden Gegenstand ausgeschlossen war.
- LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03
Der Anscheinsbeweis spricht für einen nicht angelegten Sicherheitsgurt, wenn der …
Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 I BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last (BGHZ 74, 25 ff., BGH VersR 1983, 153; 1981, 548; 1979, 532). - OLG Celle, 19.01.1988 - 1 Ss OWi 485/87 Deshalb hat der 6. Zivilsenat des BGH in BGHZ 83, 71 [hier: I (123) 262 e] - allerdings vor der Bußgeldbewehrung der Anschnallpflicht - die Ansicht vertreten, § 21 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVO gelte für Leerfahrten nicht (vgl. auch: derselbe Zivilsenat in VRS 64, 168, 171; Mindorf in DAR 1985, 283).
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