Rechtsprechung
| BGH, 30.11.1982 - VI ZR 204/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verstöße gegen öffentlich-rechtliche, wasserrechtliche oder sonstige Verkehrspflichten - Schadensersatz wegen Gefährdung und Schädigung eines Grundstücks - Vorliegen von Überschwemmungsschäden - Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Pflichten des Grundstückseigentümers zum Schutz des Nachbargrundstücks vor Überschwemmungsgefahr
Papierfundstellen
- VersR 1983, 242
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.1976 - III ZR 185/73
Landschaftsverband - Überschwemmung - Ausbau einer Bundesstraße - …
Auszug aus BGH, 30.11.1982 - VI ZR 204/80
Es kann freilich zweifelhaft sein, ob es sich bei dem Wasser, das die Schäden der Kläger verursacht hat, um "wild abfließendes" im Sinne dieser Vorschrift gehandelt hat (vgl. zum Begriff BGH, Urt.v. 29. April 1976 - III ZR 185/73 - ZfW 1977, 38, 39;… ferner Burghartz LWG NRW 2. Aufl. § 78 Rdn. 3). - BGH, 22.11.1971 - III ZR 211/68
Folgen der künstlichen Umleitung von oberirdisch verlaufendem Quellwasser und …
Auszug aus BGH, 30.11.1982 - VI ZR 204/80
Die Kläger können damit als Eigentümer des tiefer gelegenen Grundstückes zwar von der Erstbeklagten nicht grundsätzlich verlangen, den Zufluß des wild abfließenden Wassers zu verhindern (BGH, Urt. v. 27. November 1971 - III ZR 211/68 - WarnRspr 1971, 271 m.w.Nachw.; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Juli 1970 - VI ZR 130/68 - VersR 1970, 1035); sie sind aber dann nicht zur Aufnahme des wild abfließenden Wassers verpflichtet, wenn dieses sich erst aufgrund einer künstlichen Änderung des Ablaufes über ihr Grundstück ergießt. - BGH, 07.07.1970 - VI ZR 130/68
Hochwasser - Schutzgesetz
Auszug aus BGH, 30.11.1982 - VI ZR 204/80
Die Kläger können damit als Eigentümer des tiefer gelegenen Grundstückes zwar von der Erstbeklagten nicht grundsätzlich verlangen, den Zufluß des wild abfließenden Wassers zu verhindern (…BGH, Urt. v. 27. November 1971 - III ZR 211/68 - WarnRspr 1971, 271 m.w.Nachw.; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Juli 1970 - VI ZR 130/68 - VersR 1970, 1035); sie sind aber dann nicht zur Aufnahme des wild abfließenden Wassers verpflichtet, wenn dieses sich erst aufgrund einer künstlichen Änderung des Ablaufes über ihr Grundstück ergießt.
- BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83
Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von …
Geht es - wie hier - um das Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn, so sind die nachbarrechtlichen Sonderbestimmungen der §§ 906 ff BGB in dem davon erfaßten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob die von dem einen auf das andere Grundstück ausgehenden Einwirkungen rechtswidrig sind; diese Bestimmungen entscheiden deshalb auch darüber, ob eine widerrechtliche deliktische Handlung gemäß § 823 BGB vorliegt oder nicht (BGHZ 44, 130, 134 [BGH 13.07.1965 - V ZR 169/64]; BGH Urteile vom 21. Februar 1980, III ZR 185/78, NJW 1980, 2580 undvom 30. November 1982, VI ZR 204/80, VersR 1983, 242;… BGB-RGRK/ Steffen 12. Aufl. § 823 Rdn. 17 m.w.N.). - BGH, 12.11.1999 - V ZR 229/98
Schadensersatzansprüche wegen vom Nachbargrundstück herüberdringender …
Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Revision angezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 30. November 1982 (VI ZR 204/80, VersR 1983, 242 f). - BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83
Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbaumaßnahmen; …
Aufgrund der bisherigen Feststellungen kann nicht davon ausgegangen werden, die Niederschlagsmengen an den beiden Schadenstagen seien derart ungewöhnlich hoch gewesen, daß der Beklagte damit nicht habe zu rechnen brauchen (zu nicht vorhersehbarem "Jahrhundertregen" siehe Senatsurteil vom 30. November 1982 - VI ZR 204/80 - VersR 1983, 242, 243). - OLG Köln, 25.04.2006 - 24 U 156/05
Schadensersatzanspruch aufgrund Eigentumsverletzung, Eingriffs in den …
Zu den nachbarrechtlichen Vorschriften zählen diejenigen des sogenannten Wassernachbarrechts, welche die allgemeine Verkehrssicherungspflicht konkretisieren (BGH VersR 1983, 242; NJW-RR 2000, 537, 538). - OLG Frankfurt, 31.05.2010 - 22 U 83/08
Restwerklohnanspruch: Berechtigung des Abzugs der Kosten für die Beseitigung von …
Das Landgericht hat dann in Anlehnung an die Entscheidung des BGH vom 30. November 1982 - VI ZR 204/80 -, VersR 83, 242, eine Umrechnung in die vom Gutachten der TU O2 verwendete Formel vorgenommen.
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