Rechtsprechung
| BGH, 25.01.1983 - VI ZR 212/80 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall aufgrund verdeckter Sicht - Verdeckte Sicht auf den Straßenverkehr durch einen parkenden Gerätewagen - Zugehörigkeit eines Gerätewagens zu einer Straßenbaustelle - Schutzzweck des § 12 Abs.1 Nr. 6 a ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Überfahren eines hinter einem vorschriftswidrig geparkten LKW hervorkommenden Kindes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abstellen eines Gerätewagens im Halteverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Zum Umfang der Beweislast beim vermuteten Führerverschulden
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Parken im Halteverbot
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1326
- MDR 1983, 656
- VersR 1983, 438
- BauR 1983, 288
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 09.07.1973 - 18 U 160/72
Vorschriftswidriges Parken eines Kfz; Kreuzung; Sicht der Verkehrsteilnehmern; …
Auszug aus BGH, 25.01.1983 - VI ZR 212/80
An Kreuzungen und markierten Fußgängerüberwegen drängt sich das Erfordernis der Übersichtlichkeit im Hinblick auf die Häufigkeit der sich dort vollziehenden Überschneidung von Fahr- und Fußgängerverkehr in besonderer Weise auf (ebenso OLG Frankfurt am Main in VersR 1974, 440).
- BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02
Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen
Daran ändert auch der Umstand nichts, daß einzelne Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zugleich dem Schutz von Individualinteressen dienen, namentlich der Gesundheit, der körperlichen Unversehrtheit und des Eigentums (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1983 - VI ZR 212/80 - VersR 1983, 438, 439 und vom 25. September 1990 - VI ZR 19/90 - VersR 1990, 1366, 1367 m.w.N.).Zwar hat der Senat entschieden, daß das absolute Halteverbot des § 12 Abs. 1 Nr. 6 a StVO nicht darauf beschränkt ist, den Ablauf des fließenden Verkehrs zu erleichtern, sondern auch die Gesundheit der die Fahrbahn überquerenden Fußgänger schützen kann (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1983 - VI ZR 212/80 -, aaO).
- BGH, 14.06.2005 - VI ZR 185/04
Rückgriff des Kaskoversicherers gegen den Fahrer eines gemieteten Fahrzeugs wegen …
Einzelne Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können allerdings zugleich dem Schutz von Individualinteressen dienen, namentlich der Gesundheit, der körperlichen Unversehrtheit und des Eigentums (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1983 - VI ZR 212/80 - VersR 1983, 438, 439; vom 28. April 1987 - VI ZR 66/86 - VersR 1987, 906, 908; vom 25. September 1990 - VI ZR 19/90 - VersR 1990, 1366, 1367 …und vom 18. November 2003 - VI ZR 385/02 - aaO). - OLG Celle, 26.06.2018 - 14 U 70/18
Pflichten des Fahrers eines Linienbusses vor dem Anfahrvorgang
Der Fahrer hat demnach im Rahmen des § 18 Abs. 1 S. 2 StVG nicht eine Unabwendbarkeit des Unfalls nachzuweisen (BGH, NJW 1983, 1326;… OLG München, Urt. v. 7. Juli 2006 - 10 U 2270/06).
- OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98
Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes …
Der Fahrer braucht nicht nachzuweisen, daß der Unfall für ihn ein unabwendbares Ereignis war (BGH NJW 1983, 1326; VersR 1961, 423). - BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94
Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte
Es ist zwar richtig, daß der Beklagte zu 1) als Fahrer des Range Rover nicht die Unabwendbarkeit des Unfalles zu beweisen hat, sondern nur, daß er die ihn obliegende verkehrserforderliche Sorgfalt (§ 276 BGB) nicht verletzt hat (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1983 - VI ZR 212/80 - VersR 1983, 438, 440). - BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine vorweggenommene Beweiswürdigung im …
Dabei wurde nicht in Erwägung gezogen, dass beim Beklagten zu 1. auch eine Haftung nach § 18 Abs. 1 StVG in Betracht kommt, der ihm die Beweislast dafür auferlegt, dass ihn kein Verschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1983, S. 1326 ). - OLG München, 20.12.2019 - 10 U 3110/17
Aufwendungsersatzanspruch für Krankenhausbehandlung wegen eines Sturzes in einem …
Bei § 18 I 2 StVG handelt es sich um eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast (BGH NJW 1983, 1326). - OLG München, 03.06.2008 - 10 U 2966/08
Hinweispflicht des Gerichts gegenüber anwaltlich vertretener Partei; …
Bei § 18 I 2 StVG handelt es sich um eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast (BGH NJW 1983, 1326; Senat…, Urt. vom 07.07.2006 - 10 U 2270/06; v. 11.05.2007 - 10 U 4405/06;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl. 2007, § 4 Rz. 2;… Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. 2007, § 18 StVG Rz. 1 m.w.N.).Der Fahrer hat im Rahmen des § 18 I 2 StVG nicht eine Unabwendbarkeit des Unfalls nachzuweisen (BGH NJW 1983, 1326;… Senat a.a.O.); die Verschuldenshaftung des Fahrers nach § 18 StVG ist auf den Sorgfaltsmaßstab des durchschnittlichen Fahrers im Sinne des § 276 BGB beschränkt, die Anforderungen an den Idealfahrer gelten für ihn nicht, es genügt, daß er sich verkehrsgerecht verhalten hat (…Senat a.a.O. m.w.N.).
- AG Brandenburg, 24.06.2025 - 30 C 86/22
Schadensersatz bei Stromleitung: Lohnunternehmen muss für Feldhäcksler-Unfall …
Bei der Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften - so wie hier - wird die Typizität schon dann bejaht, wenn im Zusammenhang mit dem Verstoß gerade derjenige Schaden eingetreten ist, der mithilfe des Schutzgesetzes verhindert werden sollte (BGH, Urteil vom 14.12.1993, Az.: VI ZR 271/92; BGH, Urteil vom 08.05.1984, Az.: VI ZR 296/82; BGH, Urteil vom 25.01.1983, Az.: VI ZR 212/80; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2016, Az.: I-24 U 40/16; OLG Jena, Urteil vom 31.03.2005, Az.: 8 U 837/03).Für die Kausalität der Pflichtverletzung für den dadurch eingetretenen Schaden spricht aber dann angesichts des zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs sowie des erfahrungstypischen Geschehensablaufs hier somit bereits der Beweis des ersten Anscheins (BGH, Urteil vom 14.12.1993, Az.: VI ZR 271/92; BGH, Urteil vom 08.05.1984, Az.: VI ZR 296/82; BGH, Urteil vom 25.01.1983, Az.: VI ZR 212/80; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2016, Az.: I-24 U 40/16; OLG Jena, Urteil vom 31.03.2005, Az.: 8 U 837/03).
- BGH, 07.10.1986 - VI ZR 3/86
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem außerhalb geschlossener Ortschaften …
Das Berufungsgericht geht mit Recht davon aus, daß § 12 Abs. 3 Nr. 8 a StVO dem Sicherheitsbedürfnis des fließenden Verkehrs in beiden Richtungen dient (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Januar 1983 - VI ZR 212/80 - VersR 1983, 438, 439 zum umfassenden Schutzzweck des absoluten Halteverbots nach § 12 Abs. 1 Nr. 6 a StVO). - AG Waiblingen, 14.12.2001 - 13 C 1266/01
Schadenersatz wegen verbotswidrigen Parkens eines Fahrzeugs im …
- OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08
Erlass eines unzulässigen Teilurteils als wesentlicher Verfahrensmangel i.S.d. § …
- BGH, 12.03.1985 - VI ZR 182/83
Versagung der Einstandspflicht einer Feuerversicherung wegen Mitverschuldens des …
- KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09
Verkehrsunfallhaftung: Berücksichtigung einer erhöhten Betriebsgefahr eines mit …
- LG Deggendorf, 14.03.2016 - 23 O 344/15
Haftung beim rückwärtigen Ausparken auf eine Straße
- OLG Düsseldorf, 22.11.2016 - 24 U 40/16
Pflichten des Mieters eines Hubschraubers
- OLG Schleswig, 23.05.1990 - 9 U 14/89
Haltverbot; Parkverbot; Straßenverkehr; Parkverbot vor einer Kreuzung; …
- OLG Köln, 15.01.1987 - 7 U 300/86
Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Mithaftung; Umfang des …
- BayObLG, 06.05.1993 - 1 ObOWi 3/93
- OLG München, 17.09.1985 - 5 U 2422/85
Haftungsverteilung bei Kollision eines schleudernden Fahrzeugs mit einem auf der …
- LG München II, 24.10.2022 - 2 O 5252/19
Mitwirkendes Verschulden, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Strafrechtliches …
- AG Lüdenscheid, 03.02.2011 - 94 C 349/10
Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Zusammenstoß mit einem am rechten …
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Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der Berufungsfrist - Erkennbarkeit des Irrtums einer Anwaltsgehilfin bei sorgfältiger Behandlung der Sache durch den Rechtsanwalt - Erforderlichkeit einer aufmerksamen Durchsicht des Fristenbuches
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